Ich habe im März einen VW-Golf Gebrauchtwagen gekauft (92.300km). Nun kam es zu einem Motorschaden (nach 99.000km) und ich habe nach einigem hin und her einen Ersatzmotor bekommen. Die Werkstatt hat ihrerseits einen Versicherungsvertrag mit der German Assistance abgeschlossen.
Nach der Reparatur habe ich von der Werkstatt eine Rechnung über 250 EUR für die Betriebstoffe und ausgewechselte Kupplungsscheiben erhalten. Nun wurde ich nochmals von der Werkstatt angerufen und sie wollen mir nochmals eine Rechnung aufbrummen, mit der Begründung, dass ich einen komplett neunen Motor bekommen habe und somit der Wert des Wagens gestiegen ist. Die Kosten für den Motor wurden anscheinend nicht komplett von der Versicherung übernommen und ich habe das Gefühl, dass ich nun einfach den Rest zahlen soll. Bin ich dazu verpflichtet? Das mit der Steigerung des Wertes des Autos sehe ich ja auch, aber ich habe darum ja eigentlich nicht gebeten.
Gebrauchtwagengarantie - trotzdem soll ich für Motorschaden zahlen?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Übrigens habe ich eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, die in den ersten 12 Monaten keine Abzüge bei den Materialkosten abhängig von der Laufleistung vorsieht.
Sehr geehrter Herr Frohloff,
nach dem neuen Schuldrecht haben Händler auch auf Gebrauchte eine Gewährleistung von einem Jahr für bei Übergabe angelegte Mängel zu übernehmen, sofern keine teilweise Beschränkung der Gewährleistung auf einzelne Alters oder der Laufleistung entsprechende Umstände erfolgt ist.
Die gegebene Gebrauchtwagengarantie besteht daneben zusätzlich.
Von daher läßt sich gut vertreten, das die Werkstatt nur ihrer gesetzlichen Pflicht aus dem Kaufvertrag nachgekommen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
42 Antworten
-
2 Antworten