Gebrauchtwagengarantie - Materialkosten

30. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Stingray22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagengarantie - Materialkosten

Hallo zusammen,

Ich habe zu meinem kürzlich erworbenen Gebrauchtwagen eine Gebrauchwagengarantie dazubekommen, alles beim Händler.
Jetzt hatte ich vor einer Woche ein Problem mit dem Wagen, bin zum Händler gegangen und habe gefragt ob das alles auf Garantie läuft, was er mir auch zusagte.
Jetzt hätte ich mir den Wagen heute wieder abholen können, aber die Dame am Tresen erzählte mir das ich 60% der Materialkosten bezahlen müsste.
Ich hatte Ihr gesagt das das nicht sein kann, weil Ihr Kollege mir zugesichert hat das alles auf Garantie läuft und beim Anruf vor der Reperatur hätte man mir doch auch sagen müssen das ich ein Teil übernehmen muss von den bevorstehenden Reperaturen.
Mir wurden also vorher keine Zahlen mitgeteilt wie teuer das wird und ob ich die Reperatur bei dem Preis überhaupt hätte machen lassen.

Der Mitarbeiter mit dem ich das geklärt hatte ist Morgen erst da, ich weiß also nicht ob sich das evtl noch als Missverständnis auflöst, wollte heute aber noch sichergehen ob ich überhaupt im Recht bin wenn es nicht so ist.

Danke.

*Sorry falls Ich im falschen Forumteil gelandet bin :/

-- Editiert am 30.06.2010 17:35

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12305.07.2010 11:31:09
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan Schmitz
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo

ich bin kein Jurist, hatte jedoch ein ähnliches Problem.
Auch ich habe bei einem (Vertrags-) Händler einen Gebrauchtwagen mit entsprechender Garantie gekauft und kurze Zeit später, einige Mängel festgestellt.
Da auch meine Gebrauchtwagengarantie gestaffelt ist und ich es nicht eingesehen habe auf diese Garantie zurück zu greifen, habe ich etwas im Netz gestöbert.

Ich habe das Ganze über die gesetzliche Gewährleistung abgewickelt, denn im ersten halben Jahr nach dem Kauf muss der Händler nachweisen, das die Mängel zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht vorhanden waren, was er in der Regel nicht kann.
In der zweiten Hälfte des Jahres ist es umgekehrt. Dort mußt Du als Käufer beweisen, das die Mängel bereits beim Kauf vorhanden waren.

Nunja, ich hatte eine Mail an den Kundenservice geschrieben, in der ich die Mängel und Reaktionen des Händlers dargestellt hatte und zusätzlich auf die Gewährleistung aufmerksam gemacht.
Es dauerte ca. eine Woche bis sich der Kundenservice telefonisch bei mir meldete und eine Weitere, bis alle Mängel behoben waren. Kostenlos !

Ob mein Vorgehen rechtlich richtig war, weiß ich nicht, jedoch wurde mein "Ziel" erreicht.

Evtl. solltest Du Deinen Händler auch mal auf das Thema Gewährleistung ansprechen.

Gruß
Stefan

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-- Editiert am 01.07.2010 23:33

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Frentzen
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich kann mir schon vorstellen, dass es richtig ist, dass Du 60% der Materialkosten übernehmen musst.
Die Versicherungen, bei denen die Händler die Gebrauchtwagengarantien abschliessen, rechnen ab einem bestimmten Alter des Fahrzeuges nach einer bestimmten Staffel ab. Diese Staffel richtet sich nach der Alter und der Laufleistung des entsprechenden Fahrzeuges. Ich habe auch so eine Garantieversicherung abgeschlossen. Mein Fahrzeug hat jetzt 85.000 Kilometer gelaufen und ist 8 Jahre alt. Bei mir werden 70% der Materialkosten und der volle Arbeitslohn übernommen. Ich habe auch noch eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150EUR je Schadenfall.

Ich denke mal, dass es bei dir ähnlich aussieht.

Hat der Händler dir einen versicherungsschein, oder wenigesten die Produkt und Verbraucherinformationen der Versicherung ausgehändigt? Wenn ja, schau da mal nach. Dort müsstest Du finden, wie eine Reparatur entsprechend deinem Fahrzeug abgerechnet wird.

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""

-- Editiert am 05.07.2010 13:29

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Im Grunde haben Sie "nur" Wertersatz dafür geleistet, dass Sie Neuteile erhalten haben.

Wenn man eine Abwicklung über die gesetzliche Gewährleistung erreichen möchte, muss man, vorausgesetzt, es liegt überhaupt ein Sachmangel vor, auch damit leben, dass der Händler gebrauchte Teile einbaut. Mehr ist nämlich nicht geschuldet.

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1x Hilfreiche Antwort

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