Gebrauchtwagengarantie - Was ist mit den Lohnkosten?

7. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
DavidW
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagengarantie - Was ist mit den Lohnkosten?

Hallo!

Ich hab mir Anfang Februar einen Gebrauchtwagen (Erstzulassung 06/01, Laufleisung 41.900 km) von einem VW-Vertragshändler gekauft.

Am 02.05.03 hatte ich einen Motorschaden (Laufleistung 48.200 km). VW übernimmt 100 % der Materialkosten.

Was ist mit den Lohnkosten? Muss ich die tragen, oder der Händler? Deckt die gesetzliche Gebrauchtwagengewährleistung das ab?

Mfg

-----------------
" "

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo David,

mit welcher Begründung will der Händler denn die Lohnkosten nicht zahlen?

Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf wird vermutet, das auftretende Mängel schon bei Vertragsschluss vorhanden waren. Für solche Mängel haftet der Verkäufer voll.

Er kann sich nur von der Haftung frei machen, wenn er dem Käufer nachweisen kann, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist und auch noch nicht im Ansatz vorhanden war. Das wird ihm in der Regel sehr schwer fallen.

Das heißt, grundsätzlich muss der Händler auch die Lohnkosten tragen - wenn er sich weigert, dann muss er dies schon begründen und beweisen.

Gruß
MCNeubert

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen