Hallo!
Ich hab mir Anfang Februar einen Gebrauchtwagen (Erstzulassung 06/01, Laufleisung 41.900 km) von einem VW-Vertragshändler gekauft.
Am 02.05.03 hatte ich einen Motorschaden (Laufleistung 48.200 km). VW übernimmt 100 % der Materialkosten.
Was ist mit den Lohnkosten? Muss ich die tragen, oder der Händler? Deckt die gesetzliche Gebrauchtwagengewährleistung das ab?
Mfg
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Gebrauchtwagengarantie - Was ist mit den Lohnkosten?
7. Mai 2003
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Frage vom 7. Mai 2003 | 08:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagengarantie - Was ist mit den Lohnkosten?
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#1
Antwort vom 9. Mai 2003 | 13:51
Von
Status: Lehrling (1337 Beiträge, 258x hilfreich)
Hallo David,
mit welcher Begründung will der Händler denn die Lohnkosten nicht zahlen?
Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf wird vermutet, das auftretende Mängel schon bei Vertragsschluss vorhanden waren. Für solche Mängel haftet der Verkäufer voll.
Er kann sich nur von der Haftung frei machen, wenn er dem Käufer nachweisen kann, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist und auch noch nicht im Ansatz vorhanden war. Das wird ihm in der Regel sehr schwer fallen.
Das heißt, grundsätzlich muss der Händler auch die Lohnkosten tragen - wenn er sich weigert, dann muss er dies schon begründen und beweisen.
Gruß
MCNeubert
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