Hallo,
ich habe im Oktober letzten Jahres bei einem Gebrauchtwagenhänler ein Auto mit Standheizung gekauft. Die Standheizung hat von Anfang an nicht richtig funktioniert, aber für mich war es noch auszuhalten. Jetzt hat sie aber total den Geist aufgegeben. Ist ja alles kein Problem, Zauberwort Gewährleistung. Der Händler lehnt jetzt aber jegliche Ansprüche von mir ab, schließlich habe die Heizung bei Kauf ja funktioniert. Außerdem kenne er sich mit Standheizungen nicht aus (also Reparatur in seiner Wrkstatt nicht möglich). Mein Hinweis dass er gewährleistungspflichtig ist (es sind ja gerade erst 5 Monate seit Kauf vergangen) interessierte ihn nicht.
Ich konnte aus dem Gespräch erkennen, dass er ganz genau weiss, dass er in der Pflicht steht. Dennoch konnte ich keine Einigung erreichen.
Wie soll ich jetzt vorgehen? Ich bin rechtschutzversichert.
Gebrauchtwagenhändler verweigert Gewährleistung
3. März 2004
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Frage vom 3. März 2004 | 12:27
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagenhändler verweigert Gewährleistung
#1
Antwort vom 3. März 2004 | 14:08
Von
Status: Schüler (415 Beiträge, 59x hilfreich)
>>>Ich bin rechtschutzversichert<<<
Die Antwort liegt doch auf der Hand! Wenn der Händler allerdings beweisen kann, dass die Standheizung von Anfang an nicht funktionierte UND Sie bei Kauf davon wussten, braucht er nichts zu zahlen. Kann er nachweisen, dass die Standheizung bei Kauf funktionierte, hängt es von der Art des Mangels ab.
Gruß, Wolf.
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