Hallo, wäre super, wenn mir hier einer helfen könnte, bin schon ganz verzweifelt. Habe heute morgen ein tolles Fahrzeug im Internet gefunden, ein Schnäppchen würde ich sagen. Nun, mein Mann hat sofort bei dem Autohaus angerufen, gefragt, wo der Haken ist usw., aber war lt. Verkäufer alles in Ordnung. Wir haben ihn gebeten uns die verbindliche Bestellung zu faxen, da das Autohaus 300km von uns entfernt liegt. Dies haben die auch getan, die Bestellung war von denen unterschrieben und gestempelt, ich hab dann auch noch unterschrieben und zurückgefaxt. abholen wollte ich das Auto Samstag, anzahlen musste ich nichts. Nun ruft der Verkäufer eben an und meinte, es hätte einen Fehler gegeben, er hätte einen verkehrten Preis im Internet gehabt und so würde er das Fahrzeug mir nicht abgeben. Ich hätte noch keine schriftliche Bestätigung bekommen und hätte somit kein Recht auf das Auto. Meine Frage ist nun, stimmt das, es müssste doch reichen, dass der Verkäufer gestempelt und unterschreiben hat, oder? Gruß Janine
-----------------
""
Gebrauchtwagenkauf, Rücktritt vom Verkäufer??
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Was steht denn genau im Vertrag? Ist die Bestellung erst mal nur für dich verbindlich, bedarf für den VK aber noch der Annahme?
-----------------
""
Hi, unten drunter steht:
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist. Das ist der Haken oder??
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
ohne Kenntnis des genauen Vertragstextes läßt sich Ihre rechtliche Situation kaum einschätzen.
Nur so viel: die "verbindlichen Bestellungen" eines Autohändlers binden üblicherweise weder Verkäufer noch Käufer endgültig zum Vertragsabschluß. Man kann diese auch als Absichtserklärung mit gewisser moralischer Verpflichtung betrachten, bei dem der Verkäufer verspricht, den Käufer vor Anreise zu informieren, wenn das Fahrzeug doch anderweitig verkauft wurde, der Käufer versichert, ernstes Kaufinteresse zu haben und das Fahrzeug tatsächlich zu besichtigen.
Ein Anrecht auf Abschluß des Kaufvertrags zum in der Anzeige genannten Preis haben Sie nur dann, wenn Ihr Angebot vom Händler entsprechend bestätigt wurde.
Da dies nicht erfolgt ist, vergessen Sie dieses Fahrzeug und suchen Sie einfach die nächste günstige Gelegenheit. Auch andere Mütter haben schöne Töchter.
Gruß Senatorman
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
8 Antworten
-
9 Antworten
-
8 Antworten
-
10 Antworten