Gebrauchtwagenkauf, festgestellter Getriebeschaden

17. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
lockd1809
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf, festgestellter Getriebeschaden

Guten Morgen,

habe folgendes Problem:
Im August 2014 kaufte ich mir einen gebrauchten Opel Astra in einem nicht kleinen Autohaus( Bj 2011, ungefähr 72500km Laufleistung).

In der 50 KW bemerkte ich ein "summendes Geräusch" aus dem Motorraum. Daraufhin habe ich direkt das Autohaus aufgesucht, dass mir den Wagen verkauft hat.

Hier schilderte ich mein Problem bzw das da ein unbekanntes Geräusch aus dem Motorraum kommt! Der zuständige Kfz-Meister fuhr dann ein paar Kilometer mit mir in meinem Auto!
Nach der Fahrt meinte er dann, dass das Getriebe bzw das Differenzial kaputt wäre und man das Getriebe wechseln müsse! Ich hab mir natürlich keine Sorgen gemacht, da der Verkäufer mir beim Kauf gesagt hat, das im ersten halben Jahr die Reperaturen ect. auf das Autohaus gehen. FALSCH GEDACHT!

Der freundlich Herr wies mich darauf hin, das er das mit der Versicherung abklären müsse(habe ich beim Kauf abgeschlossen -> Kostenpunkt ungefähr 350 Euro für 1 Jahr). Er wies mich auch gleich darauf hin, da das Auto schon eine gute Anzahl Kilometer hat( 79700), das ich mich prozentual beteiligen müsse. Ich bin erstmal aus allen Wolken gefallen, wartete aber ab. Er wollte sich am nächsten Tag melden.
Währenddesssen hab ich mich etwas informiert zwecks der Sachmängelhaftung bzw der Gewährleistungpflicht im ersten Jahr. Ich bin definitiv noch im ersten halben Jahr, aber als das Autohaus mich anrief, sagten die mir die ganze Zeit, dass das über die Versicherung läuft. Ich wies freundlich auf die Gewährleistungspflicht. Davon wollte man nichts wissen, da diese ja nicht greift, da das Fahrzeug diese "Geräusch" nicht bei der Probefahrt gemacht hat! Ich versuchte ihm zu erklären, das dies auch ein schleichender Prozess sein könnte und der Mangel erst jetzt hörbar wurde! Darauf wurde nicht eingangen!
Problem ist weiterhin, das ich keine Rechtschutzversicherung habe. Sprich, das alles über nen Anwalt laufen zu lassen, würde mich im Endeffekt genauso teuer bekommen, wie wenn ich anteilig bezahle.

Mein Problem ist einfach, das ich mich komplett verarscht fühle von dem Autohaus!

Am Freitag werde ich nochmal mit einem Kfz Meister hingehen, weil der genau wissen will, wie die festgestellt haben, was kaputt ist und wie lange schon!


Kann mir hier jemand einen Tipp geben, was ich noch machen könnte? Oder liege ich einfach komplett falsch mit meiner Meinung zur Gewährleistungspflicht bzw Sachmängelhaftung?


MfG

Problem nach Autokauf?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)

Nachweisbar (!!!) das Autohaus zur Nacherfüllung auffordern mit angemessener Frist (14 Tage); sollte die Frist fruchtlos verstrichen sein, einen Anwalt damit beauftragen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lockd1809
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Also lieg ich mit meiner Vermutung richtig, das die mich einfach verarschen wollen? Anwalt wird doch dann teurer als der eigentliche Schaden!?
Gibts da ein vorgefertigtes Schriftstück welches ich nutzen kann!?
Kann ich den Brief auch persönlich übergeben und mir die Übergabe schriftlich bestätigen lassen?

-- Editiert lockd1809 am 17.12.2014 11:14

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120313 Beiträge, 39872x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Also lieg ich mit meiner Vermutung richtig, das die mich einfach verarschen wollen? <hr size=1 noshade>

So ist es.

Die wollen einfach die Kosten der Gewährleistung nicht tragen.
So ein Getriebe kostet ja einiges...



quote:<hr size=1 noshade>Anwalt wird doch dann teurer als der eigentliche Schaden!? <hr size=1 noshade>

Das ist doch deren Problem, wenn die das so wollen.



quote:<hr size=1 noshade>Kann ich den Brief auch persönlich übergeben und mir die Übergabe schriftlich bestätigen lassen? <hr size=1 noshade>

Kann man versuchen, vermutlich werden die aber die Annahme verweigern.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

In diesem Fall würde ich persönlich noch mal mit einem Entscheidungsträger des Autohauses sprechen (z.B. dem Geschäftsführer). Dabei würde ich den Vorschlag machen, dass die Reparatur über die Garantie der Versicherung läuft und der Anteil, der nicht durch die Versicherung abgedeckt ist, das Autohaus übernimmt.

Weiterhin würde ich dem Autohaus deutlich machen, wenn die nicht einverstanden sind, dass du rechtlich gegen die vorgehen wirst und die komplette Reparatur über die Gewährleistung einfordern wirst und somit die Garantie deiner Versicherung nicht in Anspruch nehmen wirst.

Wenn das Autohaus mit deinem Vorschlag einverstanden ist, lasse dir das schriftlich geben, dass die den von der Versicherung nicht bezahlten Anteil übernehmen.

Wichtig, diesen Vorschlag solltest du möglichst nur dem Entscheidungsträger des Autohauses persönlich machen und nur ihm.

Dazu noch eine Frage an die Runde. Ist so ein Vorschlag schon als eine Art der Erpressung zu werten?

Ich denke zwar nicht, aber wenn doch, dann vergiss meinen Vorschlag.


Gruß

Uwe


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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Ist so ein Vorschlag schon als eine Art der Erpressung zu werten?


Nö.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120313 Beiträge, 39872x hilfreich)

Da sehe ich weder Erpressung noch Nötigung.




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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

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