Guten Tag,
ich habe mir vor zwei Wochen einen Gebrauchtwagen bei einem Markenhändler gekauft. Dieser verkauft in erster Linie wohl Neuwagen und meiner war wohl dort in Zahlung gegeben worden.
Laut TÜV-Bericht wurden ausgeschlagene Gelenke und Bremsbelege bemängelt, die auch vor dem Kauf laut Bericht noch behoben wurden. Ebenso wurde ein "leicht undichter Abgaskrümmer" angegeben.
Zumindest letzterer stellt sich im Moment als problematischer (trotz neuer bestandener Abgasuntersuchung) heraus oder es ist noch etwas anderes defekt:
Im Standgas fängt der kleine Dreizylindermotor an zu rumpeln und will ausgehen, Standgas wird kaum gehalten.
Trotz der handschriftlichen Notiz "Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen" gehe ich nach wie vor davon aus, rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Nichts desto trotz bleibt die Frage, wie ich vorgehe wenn der Händler bei meinen Gewährleistungsansprüchen Ärger macht. Ich denke mal eine günstige KFZ-Rechtsschutz (z.B. vom ADAC) jetzt noch abzuschließen bringt wohl nichts mehr für Streitigkeiten die mit dem Kauf zu tun haben? Was kann ich sonst noch tun? Verbraucherzentrale oder bietet der ADAC Hilfe an?
Ich hatte mir gedacht, eine Gebrauchtwagenbewertung beim ADAC vornehmen zu lassen und den anschließenden Bericht dem Händler bei meinem nächsten Besuch (bei dem ein defekter Sitz ausgetauscht werden soll) vorzulegen. Klingt dies nach einer guten Idee oder sollte ich anders vorgehen? Welche Beweiskraft hätte diese Untersuchung für einen Anwalt?
Danke soweit!
Gebrauchtwagenkauf - Frage bezüglich Rechtsschutz
Hallo,
erstmal ganz dumm nachgefragt, tritt der Händler auch als Verkäufer im KV auf, oder hat der Händler das KFZ evtl nur im Auftrag verkauft für den Vorbesitzer?
Bei letzterem (was durchaus möglich wäre) kann die Garantuie und Gewährleisstung durchaus ausgeschlossen sein und dann hat das alles seine richtigkeit...
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hallo, da ich mich mit einer ähnlichen problematik rumschlage, kann ich dir zumindest zu einer deiner fragen antworten.
wenn du als privatperson einen gebrauchtwagen von einem gewerblichen händler kaufst, hast du zwar keine garantie aber einen gewährleistungsanspruch. der ausschluss der gewährleistung von 6 monaten ist unzulässig. der verkäufer muss für sachmängel haften.
und genau da wird's ohne rechtsschutzversicherung schwierig. der verkäufer hat muss dir zwar beweisen, dass die betreffenden mängel erst nach dem kauf auftgetreten sind (8in den meisten fällen wird wohl davon ausgegangen, dass mängel die in den ersten 6 monaten nach verkauf auftreten, schon zum zeitpunkt des verkaufs bestanden aber erst mal musst du ihm beweisen, dass die überhaupt da sind. das machst du am besten mit dem gutachten eines sachverständigen und das kostet ca. 250 € (hab ich gestern hier bei einem angefragt). das ist erst der anfang. ohne rechtsschutzversicherung kann teuer werden, wenn du einen evtl. prozess verlierst.
ich bin keine jusristin und rate nur, was ich im zusammenhang mit meinem neuen gebrauchten in erfahrung gabracht habe.
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was lesen-denken-handeln schreibt, hab ich vergessen zu erwähnen.
danke!
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Im Kaufvertrag habe ich keine Erwähnung eines Kundenauftrages gefunden: "Bei obengenannter Firma (Verkäufer)[Hyundai-Händlerlogo mit Name und Anschrift des Autohauses] bestellt hiermiet der Käufer.."
So sieht die Formulierung auf dem Vertrag.
Wie sieht die Sache mit der Rechtsschutz aus, die nützt mir wegen dem früheren Abschluß des Kaufvertrages wohl nichts? Oder kommt es dabei darauf an, wann ein Rechtsfall eintritt (also bei mir ggf. in der Zukunft)?
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quote:
Wie sieht die Sache mit der Rechtsschutz aus, die nützt mir wegen dem früheren Abschluß des Kaufvertrages wohl nichts? Oder kommt es dabei darauf an, wann ein Rechtsfall eintritt (also bei mir ggf. in der Zukunft)?
das ist jetzt zu spät. in der regel kommen versicherungen nur auf für sachen die nach vertragsschluss geschehen.
sollte es ausnahmen geben, sind die mir nicht bekannt.
bist du im ADAC?
wenn ja, ruf da an. die nennen dir einen vertragsanwalt mit dem du kostenlos ein "erstgespräch" führen kannst.
hab ich auch gemacht. mit hat das nichts genützt. er hat mit geraten nichts zu unternehmen, da ich evtl. anfallende kosten (prozess, gutachten, anwalt etc.) selbst zahlen muss, wenn ich verliere.
ausserdem hat er mir falsche infos gegeben, wie ich im nachhinein festgestellt habe.
aber probiers halt mal.
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