Gebrauchtwagenkauf - Gewährleistung nach 7 Monaten?

31. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dug
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf - Gewährleistung nach 7 Monaten?

Guten Tag;

Im voraus 1000 Dank für die Zeit und Hilfe.

Folgender Sachverhalt.

Partnerin hat vor 7 Monaten einen gebrauchten Renault Megane 3 gekauft. Erstzulassung 2012, KM Stand bei kauf ca 40.000.
Nach 7 Monaten stellt sich heraus, dass wahrscheinlich ein Defekt am Abs System vorliegt; dadurch kommt wahrscheinlich Luft in die Bremsen. Deshalb verliert das Bremspedal Druck.
Die Werkstatt ist sich noch nicht 100 % sicher - aber anscheinend ist es ein Problem, dass bei diesem Auto bekannt ist.
Die Erneuerung dieses ABS Teils würde wahrscheinlich 2000 € kosten.
Das Auto hat 9000 € gekostet, nach 7 Monaten fallen Reparaturkosten i.h.v. 2000 € an....

Es gab wohl sogar eine Rückrufaktion von Renault:

https://www.welt.de/motor/news/article149261797/Gebrauchtwagen-Check-Renault-Megane.html

2012 ging es für zwischen März und August gefertigten Kompaktwagen wegen nachlassender Bremskraftverstärkung in die Werkstätten. Beim Kauf sollten scheckheftgepflegte Modell bevorzugt werden.

Meine Frage:

Kann man den Händler haftbar machen? Renault?
Wahrscheinlich benötigt man einen neutralen Sachverständigen. Wie sind die Chancen?
Gibt es Einschätzungen?

Vielen Dank im voraus.

Dug


-- Editier von Dug am 31.01.2017 12:54

-- Editier von Dug am 31.01.2017 12:55

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Wenn überhaupt, dann kann man den Händler dafür haftbar machen. Wenn es sich nachweislich um ein bekanntes Problem dieser Baureihe handelt, dann stehen die Chancen gar nicht so schlecht. Dafür muss man aber vorher dieses "nicht zu 100% sicher" ausräumen. War das Auto denn scheckheftgepflegt?

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#2
 Von 
Dug
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und Danke fm89;

Das Auto ist momentan in der Werkstatt und alles deutet daraufhin.

Ja, das Auto ist Scheckheft gepflegt; bzw. es liegt eine Service Rechnung und Bestätigung vor; für den einzigen Service bei 20.000 km.

Genau dieses Modell wurde eben von Renault zurückgerufen.
Wäre dann nicht Renault Ansprechpartner?

Wie müsste man bei dem Händler vorgehen?

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Am besten für folgendes Belege sammeln:
- dass es sich um diesen Fehler handelt und evtl.
- dass dieser im Rahmen der Inspektion hätte beseitigt werden müssen

Dann hätte man zwei Argumente: Zum einen den Mangel, zum anderen die fehlende Wartung, womit die Eigenschaft "Scheckheftgepflegt" ins Wanken gerät.

Danach den Händler damit konfrontieren und Nachbesserung innerhalb einer Frist von 14 Tagen fordern. Stellt der sich quer würde ich mich mit einem Anwalt beraten.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dug
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke nochmal;

Problem ist, dass sich der Mangel erst nach 7 Monaten bemerkbar gemacht hat.
Das spricht ja irgendwie für dem Händler und ich möchte ihm auch nichts unterstellen; für ihn (auch für uns) war das Auto zum Verkaufszeitpunkt ok.
Aber die Rückrufaktion deutet ja klar auf einen grundsätzlichen Mangel am Fahrzeug hin; nur dass dieser eben erst später auftrat.

Eine Anfrage bei Renault hat schon ergeben, dass speziell unser Auto nicht bei der Rückrufaktion dabei ist.....Oh Mann.

Danke nochmal

-- Editiert von Dug am 31.01.2017 14:47

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16903 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Dug):
Problem ist, dass sich der Mangel erst nach 7 Monaten bemerkbar gemacht hat.
Spielt keine Rolle. Als Privatkäufer muss ein Händler mindestens 1 Jahr Gewährleistung geben. Wenn es sich hier tatsächlich um einen Serienmangel handelt, dann sehe ich hier gute Chancen für dich, dass der Händler nachbessern muss.

Zitat (von Dug):
Das spricht ja irgendwie für dem Händler und ich möchte ihm auch nichts unterstellen
Das hat nichts damit zu tun ob der Händler das Problem kannte oder nicht. Der Gesetzgeber hat den Händler einfach dazu verdonnert für, bereits beim Kauf, mangelhafte Ware Gewähr zu leisten. Das ist einfach dessen unternehmerisches Risiko.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Dug):
Problem ist, dass sich der Mangel erst nach 7 Monaten bemerkbar gemacht hat.

In dem Fall tritt die Beweislastumkehr in Kraft, der Käufer muss beweisen das der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war.
Zitat (von Dug):
Die Erneuerung dieses ABS Teils würde wahrscheinlich 2000 € kosten.

Muss nicht der ABS Block sein, der Druck wird vom Hauptbremszylinder erzeugt, die Dichtungen sind aus Gummi, also durchaus auch vielleicht Altersbedingt.
Die Reparatur ist auch nicht teuer, nur muss man aufpassen das man bei den Werkstätten nicht als Melkkuh betrachtet wird.
Zitat (von Dug):
Die Werkstatt ist sich noch nicht 100 % sicher - aber anscheinend ist es ein Problem, dass bei diesem Auto bekannt ist.

Fachwerkstatt oder freie Werkstatt, welche die Feststellung gemacht hatte?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dug
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Oke; Danke euch nochmal;

Es ist eine freie Werkstatt; aber der KFZler hat mit Renault Rücksprache gehalten.

Der ABS Block hat Feuchtigkeit abbekommen und ist nun defekt. Kostenpunkt ca 2000 €. Schuld ist irgendein eine Abdeckung oder Dichtung, die bei diesem Modell generell nicht so gut ist....sorry; besser kann ich es nicht ausdrücken.
Der KFZler hat sich auch bei seiner Innung erkundigt und meinte, die Chancen stehen eher nicht so gut; es wird schwer zu beweisen, dass der Mangel schon bei Verkauf (vor 7 Monaten) bestand.

Was nun noch hinzukommt:

Im einem Gutachten vom März 2016 steht:

"Eine Schichtdickenmessung ergab erhöhte Lackwerte an folgenden Bauteilen: Kotflügel vorne links, Kotflügel vorne rechts, Tür hinten rechts, Seitenwand hinten links, Seitenwand hinten rechts."

Hmmm; deutet das auf einen Unfall hin? Laut Kaufvertrag wurde nur der Spiegel vorne rechts angefahren (dieser hat einen kleinen defekt). dies passierte auch nachdem das gutachten erstellt wurde. Also wurde das KFZ als unfallfrei verkauft....

Vielen dank nochmal für eure Mühe; wir sind wirklich verzweifelt. so kompliziert und aufwendig alles....

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