Gebrauchtwagenkauf / Inzahlungnahme

22. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Bayer09
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 15x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf / Inzahlungnahme

Hallo zuasammen,

wir haben einen Gabrauchtwagen gekauft und geben unseren morgen in Zahlung. Der "Neue" wird dann auch abgeholt.

Im Kaufvertrag ist der alte PKW mit Kennzeichen, EZ, km und die vereinbarte Summe vermerkt.

Brauchta man da nicht auch einen richtigen "Kaufvertrag" seitens des VK, der in dem Falle auch Käufer ist?

Ich hatte mit nur folgendes gedacht:
Wir übergeben ihm alle Papiere. Einen Schadensbericht nach einem kleinen Unfall, der instandgesetzt wurde.
Dies wird ja nirgends festgehalten und der VK bzw. K in dem Falle könnte nach 1 Monat sagen, dies wurde ihm verschwiegen.

Gibt es bei Inzahlungnahme irgendwelche Besonderheiten, die man beachten sollte?

Besten Dank!

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
Wir übergeben ihm alle Papiere. Einen Schadensbericht nach einem kleinen Unfall, der instandgesetzt wurde.

Das kann man ja auflisten und sich die Übergabe quittieren lassen.
Vorher sollte man sich die Unterlagen noch kopieren.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.330 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen