Hallo,
Ich möchte mir ein neues gebrauchtes Auto zulegen, wie sieht die Rechtslage bei Handlerverkauf im Kundenauftrag aus.
Ich frage deswegen, weil der Händler den Wagen im Kundenauftrag verkauft, mir aber trotzdem die Gebrauchtwagen -garantie geben. Der Text unter der Anzeige lautet wie folgt:
Aus 1. Hand, Dachreling, Klimaautomatik, Get. Rückbank, Elektr. Fensterheber, 2 x Airbag, elektr. Spiegel, Alarmanlage, 5 - Gang, A.B.S., Laderaumabdeckung, Zentralverieglung mit FB, Servolenkung, Multifunktionslenkrad, Radio - Cassette, Nebelscheinwerfer, Wegfahrsperre, Euronorm 2,
Auf wunsch können wir das Auto FINZANZIEREN und Ihr Auto INZAHLUNGNEHMEN, im Kundenauftrag
Bitte helft mir, da ich dringend einen neuen brauche.
Gebrauchtwagenkauf beim Händler im Kundenauftrag
6. Februar 2003
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Frage vom 6. Februar 2003 | 14:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf beim Händler im Kundenauftrag
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 6. Februar 2003 | 19:37
Von
Status: Lehrling (1337 Beiträge, 258x hilfreich)
????? Wenn er Dir trotzdem die Gebrauchtwagengarantie geben will - was er meiner Ansicht nach sowieso müßte - wo ist dann das Problem? Oder habe ich mich verlesen?
Gruß
MCNeubert
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