Gebrauchwagenkauf beim Händler - Getriebe undicht

14. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Benny1985
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Gebrauchwagenkauf beim Händler - Getriebe undicht

Hallo liebe Experten,

ich habe im Oktober 2012 bei einem BMW-Händler ein Gebrauchtfahrzeug (BMW 335i Coupé, EZ: 06/2009, Laufleistung: ca. 90tkm) inkl. Gebrauchtwagengarantie gekauft.

Seit ca. Januar 2013 höre ich sehr leise Geräusche aus dem verbauten Doppelkupplungsgetriebe , die nur sehr sporadisch auftreten (nichts, bei dem man sich Sorgen machen müsste, man muss wirklich sehr genau hinhören, Mitfahrer haben es gar nicht gehört und ich nur, wenn ich Musik und Lüftung ausgeschaltet habe).

Inzwischen traten die Geräusche deutlich öfter auf und ich fuhr letzte Woche zum o.g. Händler. Dort wurde eine defekte Dichtung an der Ölwanne des Getriebes diagnostiziert (sog. Ruhedichtung). Die Laufleistung betrug zu diesem Zeitpunkt ca. 102tkm.

Die Kosten für eine Reparatur umfassen ca. 2000 € (ca. 400 € Teilekosten, ca. 1600 € Lohnkosten, da das Getriebe ausgebaut werden muss).

Die abgeschlossene Gebrauchtwagengarantie des Händlers schließt Ruhedichtungen generell aus.
Deshalb wurde ein Kulanzantrag bei BMW gestellt, die Antwort kam prompt: BMW übernimmt 80% der Teilekosten, aber 0% der Lohnkosten, d.h ich würde auf ca. 1600 - 1700 € Eigenkosten sitzen bleiben, was ich eigentlich nicht einsehe, da das Fahrzeug erst vor 10 Monaten gekauft wurde.

Kann ich beim Händler Sachmängelhaftung geltend machen? Ich weiß, dass die Beweislastumkehr inzwischen eingetreten ist und ich dem Händler nachweisen muss, dass der Schaden schon beim Fahrzeugkauf bestanden hat. Allerdings ist der Ölaustritt wirklich gering und es müsste schon eine gewisse Menge Öl ausgetreten sein, damit u.U. diese Geräusche auftreten (ob man damit nachweisen kann, dass der Mangel schon bei Fahrzeugkauf bestand, bleibt abzuwarten).

Werde ich auf den Kosten sitzen bleiben oder sieht noch jemand eine Möglichkeit, dass der Händler für die entstehenden Kosten aufkommen muss?

Vielen Dank!

Beste Grüße
Benny

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119606 Beiträge, 39748x hilfreich)

quote:
Kann ich beim Händler Sachmängelhaftung geltend machen?

Ja.

Die Beweisproblematik wurde ja schon angesprochen.



Im übrigen müsste nicht nur bei Gefahrenübergang ein Mangel vorgelegen haben, sondern ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel.

Normaler Verschleiß wäre zwar ein Mangel, aber kein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fajut
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

im übrigen ist "Getriebe ölfeucht" nicht mal bei Neuwagen ein Mangel, durch die Garantie abgedeckt wird. Erst bei deutlicher Tropfenbildung(z.B. Ölflecken unter dem Auto) gilt dies überhaupt erst als Mangel.

Grüße

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Benny1985
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Naja bei einem Neuwagen muss das ja ein Mangel sein, denn so eine Ölfeuchte bedeutet zwangsläufig auch Ölverlust, der im ungünstigsten Fall zum Getriebeschaden führt.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119606 Beiträge, 39748x hilfreich)

quote:
Naja bei einem Neuwagen muss das ja ein Mangel sein,

Nicht jeder Mangel ist aber ein gewährleistungsrechtlich relevanter Mangel.



Gewisse Dichtungen müssen "ölfeucht" sein um überhaupt abdichten zu können. In wie weit das bei Deinem Getriebe der Fall wäre, wo die Grenze ist, das müsste ein Experte beurteilen.





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