Gehört das Auto dem Pfandleiher?

28. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Bärbelbpunkt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehört das Auto dem Pfandleiher?

Hallo!
Folgende Situation: Ich habe ein Auto gekauft, es bar bezahlt. Vertraglich wurde festgehalten, dass sich der Zweitschlüssel und der Fahrzeugbrief im Bankschließfach befänden und am nächsten Werktag per Einschreiben an mich versand werden sollten, was für mich kein Problem darstellte, da auf Fahrzeugbriefen sinngemäß aufgedruckt zu lesen ist, dass der Inhaber des Briefes nicht automatisch der Besitzer des Fahrzeuges ist. Leider hat der Verkäufer den Wagen direkt vor dem Verkauf bei einer Pfandgesellschaft beliehen, die sich jetzt im Besitz des Briefes und des Zweitschlüssels befindet. Das Gerichtsurteil fiel erwartungsgemäß nach meiner Vorstellung aus- der Wagen geht zurück, ich bekomme mein Geld zurück. Leider hat der Verkäufer mittlerweile eine eidesstattliche Versicherung zu seinen Verhältnissen abgegeben.
Mir stellt sich nun die Frage, ob nicht vielleicht ich eher der rechtmäßige Besitzer des Fahrzeuges bin und die Herausgabe des Fahrzeugbriefes einfordern sollte. Dass es wahrscheinlich wieder zwei Jahre dauert, bis es diesbezüglich ein Urteil gibt, ist mir auch klar. Trotzdem würde ich mich über eine Einschätzung sehr freuen.
Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Bärbelbpunkt):
Mir stellt sich nun die Frage, ob nicht vielleicht ich eher der rechtmäßige Besitzer des Fahrzeuges bin


Das sollte entsprechend Deiner Schilderung richtig sein, Du bist rechtmäßiger Besitzer.



Zitat (von Bärbelbpunkt):
und die Herausgabe des Fahrzeugbriefes einfordern sollte.


Kannst Du. Aber das Unterfangen wird daran scheitern, dass das KFZ rechtmäßig verpfändet wurde und eine Herausgabe vermutlich ohne Auslösung abgelehnt wird.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Bärbelbpunkt):
dass der Inhaber des Briefes nicht automatisch der Besitzer des Fahrzeuges ist.
Wäre mir neu... Sollte es nicht heißen, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer des Fahrzueges ausgewiesen wird?

Zitat (von Sir Berry):
Aber das Unterfangen wird daran scheitern, dass das KFZ rechtmäßig verpfändet wurde und eine Herausgabe vermutlich ohne Auslösung abgelehnt wird.
Jupp, genau das...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Bärbelbpunkt):
Vertraglich wurde festgehalten, dass sich der Zweitschlüssel und der Fahrzeugbrief im Bankschließfach befänden und am nächsten Werktag per Einschreiben an mich versand werden sollten, was für mich kein Problem darstellte,


Genau das ist das Problem. Ohne Fahrzeugbrief ist ein gutgläubiger Erwerb nicht möglich.
Hier gibt es wegen grober Fahrlässigkeit keinen Anspruch den man durchsetzen könnte.


Zitat (von Bärbelbpunkt):
Dass es wahrscheinlich wieder zwei Jahre dauert, bis es diesbezüglich ein Urteil gibt, ist mir auch klar.


Nach der gängigen Rechtssprechung dürfte das Urteil zu deinen Ungunsten ausfallen.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Bärbelbpunkt):
Mir stellt sich nun die Frage, ob nicht vielleicht ich eher der rechtmäßige Besitzer des Fahrzeuges bin

Ohne Zweifel.



Zitat (von Bärbelbpunkt):
und die Herausgabe des Fahrzeugbriefes einfordern sollte.

Wozu? Abgesehen von der Sinnlosigkeit des Unterfangens, fehlt auch die Rechtsgrundalge dazu.



Zitat (von radfahrer999):
Sollte es nicht heißen, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer des Fahrzueges ausgewiesen wird?

Nein, absolut nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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