Hallo!
Folgende Situation: Ich habe ein Auto gekauft, es bar bezahlt. Vertraglich wurde festgehalten, dass sich der Zweitschlüssel und der Fahrzeugbrief im Bankschließfach befänden und am nächsten Werktag per Einschreiben an mich versand werden sollten, was für mich kein Problem darstellte, da auf Fahrzeugbriefen sinngemäß aufgedruckt zu lesen ist, dass der Inhaber des Briefes nicht automatisch der Besitzer des Fahrzeuges ist. Leider hat der Verkäufer den Wagen direkt vor dem Verkauf bei einer Pfandgesellschaft beliehen, die sich jetzt im Besitz des Briefes und des Zweitschlüssels befindet. Das Gerichtsurteil fiel erwartungsgemäß nach meiner Vorstellung aus- der Wagen geht zurück, ich bekomme mein Geld zurück. Leider hat der Verkäufer mittlerweile eine eidesstattliche Versicherung zu seinen Verhältnissen abgegeben.
Mir stellt sich nun die Frage, ob nicht vielleicht ich eher der rechtmäßige Besitzer des Fahrzeuges bin und die Herausgabe des Fahrzeugbriefes einfordern sollte. Dass es wahrscheinlich wieder zwei Jahre dauert, bis es diesbezüglich ein Urteil gibt, ist mir auch klar. Trotzdem würde ich mich über eine Einschätzung sehr freuen.
Vielen Dank
Gehört das Auto dem Pfandleiher?
28. August 2020
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Frage vom 28. August 2020 | 07:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehört das Auto dem Pfandleiher?
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 28. August 2020 | 07:50
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatMir stellt sich nun die Frage, ob nicht vielleicht ich eher der rechtmäßige Besitzer des Fahrzeuges bin :
Das sollte entsprechend Deiner Schilderung richtig sein, Du bist rechtmäßiger Besitzer.
Zitatund die Herausgabe des Fahrzeugbriefes einfordern sollte. :
Kannst Du. Aber das Unterfangen wird daran scheitern, dass das KFZ rechtmäßig verpfändet wurde und eine Herausgabe vermutlich ohne Auslösung abgelehnt wird.
Berry
#2
Antwort vom 28. August 2020 | 08:15
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Wäre mir neu... Sollte es nicht heißen, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer des Fahrzueges ausgewiesen wird?Zitatdass der Inhaber des Briefes nicht automatisch der Besitzer des Fahrzeuges ist. :
Jupp, genau das...ZitatAber das Unterfangen wird daran scheitern, dass das KFZ rechtmäßig verpfändet wurde und eine Herausgabe vermutlich ohne Auslösung abgelehnt wird. :
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#3
Antwort vom 28. August 2020 | 09:05
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
ZitatVertraglich wurde festgehalten, dass sich der Zweitschlüssel und der Fahrzeugbrief im Bankschließfach befänden und am nächsten Werktag per Einschreiben an mich versand werden sollten, was für mich kein Problem darstellte, :
Genau das ist das Problem. Ohne Fahrzeugbrief ist ein gutgläubiger Erwerb nicht möglich.
Hier gibt es wegen grober Fahrlässigkeit keinen Anspruch den man durchsetzen könnte.
ZitatDass es wahrscheinlich wieder zwei Jahre dauert, bis es diesbezüglich ein Urteil gibt, ist mir auch klar. :
Nach der gängigen Rechtssprechung dürfte das Urteil zu deinen Ungunsten ausfallen.
gruß charly
#4
Antwort vom 28. August 2020 | 18:47
Von
Status: Unbeschreiblich (120225 Beiträge, 39853x hilfreich)
ZitatMir stellt sich nun die Frage, ob nicht vielleicht ich eher der rechtmäßige Besitzer des Fahrzeuges bin :
Ohne Zweifel.
Zitatund die Herausgabe des Fahrzeugbriefes einfordern sollte. :
Wozu? Abgesehen von der Sinnlosigkeit des Unterfangens, fehlt auch die Rechtsgrundalge dazu.
ZitatSollte es nicht heißen, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer des Fahrzueges ausgewiesen wird? :
Nein, absolut nicht.
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