Hallo,
Ich habe mitte April ein Auto übers Internet gekauft. Privatverkauf, Kaufvertrag abgeschlossen (schriftlich). Alles schön und gut, doch heute morgen ruft bei mir ein Autohaus an. Ja ich hätte ein Auto gekauft, dass von Ihnen gestohlen worden sei. Der Mann am Telefon hat mir zugesichert, dass mir nichts passieren kann, da ich den Kauf ja legal vollzogen habe.
Trotzdem bin ich mir nicht sicher.
Was kann mir schlimmstenfalls passieren?
Danke
Fetzner
Geklautes Auto gekauft?!
An gestohlen oder durch Raub erlangte Sachen, kann man
k e i n Eigentum erwerben, auch nicht gutgläubig.
Heisst i.d.R. Auto weg, Geld weg.
Einzige Ausnahme:
Das Fahrzeug wurde beim Besitzer unterschlagen, hier könnte man u.U. gutgläubig das Fahrzeug erwerben/erworben haben. Entscheidendes Kriterium bei Unterschlagung, das Fahrzeug wurde vom Besitzer freiwillig herausgegeben unter Vorspielung falscher Angaben/Tatsachen.
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"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."
-- Editiert von krull14 am 02.08.2004 13:19:44
Der Mann, bei dem ich das Auto gekauft habe, war Verkäufer in diesem Autohaus, von dem das Auto gestohlen wurde. Er hatte Zugang zu allen Daten (Fahrzeugbrief, etc.), sonst hätten wir den Originalbrief nicht.
Ändert das etwas an der Sachlage?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dann hat also der VK das Auto beim Arbeitgeber unterschlagen, Richtig ?
Dann in der Tat hätten Sie das Fahrzeug gutgläubig erworben und brauchen sich da keine großen Sorgen machen, meiner Meinung.
So wie ich das verstehe will das Autohaus auch keine ansprüche gegen Sie geltend machen, wie sollten sie auch
Entspannt bleiben
Richtig!
Das Autohaus, wollte von mir lediglich die Daten des Verkäufers, usw. haben.
Die haben mir auch gesagt, dass ich mir keine Sorgen zu machen brauche, aber man geht ja heutzutage auf Nummer Sicher
Danke
ist es in der regel nicht so, dass, wenn ich den brief des fahrzeuges habe, ich der neue eigentümer bin, egal ob es geklaut wurde?
das kann ich bei einem privaten kauf doch vorab nicht wissen, bzw. damit rechnen. weiß jemand bescheid?
wie schon oben gesagt. An gestohlenen Sachen kann man kein!!! Eigentum erwerben.
Egal ob Handy oder Auto. Wenns geklaut wurde, muss es dem Eigentümer zurück gegeben werden.
Nur bei z.B. Unterschlagung, wenn man legalen Kauf getätigt hat, gilt das nicht.
Man muss aber einen gültigen Kaufvertrag vorweisen. Wenn man aber dann ein Auto kauft, dass z.B. seit weit unter Preis liegt, kann ein Mitverschulden vorliegen. Also Auto was 25ooo,- kosten müsste erwirbt man für 10000,- EUR. Da muss man sich anrechnen lassen, dass hier nicht alles mit rechten Dingen vorgeht.
Gruß Spezi
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