Geklautes Auto gekauft - gutgläubiger Kauf

27. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Bremen201
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Geklautes Auto gekauft - gutgläubiger Kauf

Guten Tag,

Mir ist das gleiche nun passiert ein Volvo in Hamburg in bar für 32000 gekauft. Mit originalen Papieren (gefälschte Daten) einem Schlüssel, der Personalausweis war auch original (gefälscht) es gibt einen Kaufvertrag mit der nicht vorhandenen Person. Ich war schon bei der Polizei habe das Auto nun abgegeben und eine Woche später wieder bekommen steht nun in meiner Garage. Die Polizei und der Staatsanwalt sagten, ich solle auf einen gutgläubigen Kauf plädieren weil es so war. Das Auto ist in Frankreich zur Fahndung ausgeschrieben.

Ja ich weiß das soll angeblich nichts bringen aber es gibt hier so einige User denen ist das identische passiert und haben das Auto wieder in ihrem Besitz.
Ich würde mich über eine kleine Info freuen.

Meine zwei Anwälte sagten auch es bringt nichts also benötige ich Hilfe zum Vorgehen wie es andere hier angestellt haben.

Vielen Dank

Mfg aus Bremen

-- Editiert von Bremen201 am 27.02.2021 17:16

Problem nach Autokauf?

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von Bremen201):
und haben das Auto wieder in ihrem Besitz.

Man selber hat es ja auch wieder in Besitz.



Zitat (von Bremen201):
Mit originalen Papieren (gefälschte Daten)

Was war denn da gefälscht?



Zitat (von Bremen201):
einem Schlüssel,

Autos werden üblicherweise mit 2-3 Schlüsseln verkauft, was war denn das Argument das man nur 1 Schlüssel hatte?



Zitat (von Bremen201):
der Personalausweis war auch original (gefälscht)

Was denn nun, original oder gefälscht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Bremen201
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich meine mit in Besitz sie dürfen mit dem Auto machen was sie wollen. Ich darf mein Auto nur in der Garage verwahren bis ein Entscheid vorliegt.

1 Schlüssel wegen Umzug irgendwo in den Kartons wird nachgereicht. Steht auch im Kaufvertrag.

Papiere sind blanko original aber wurden mit der Schreibmaschine nachträglich ausgefüllt.
Der Personalausweis kann nicht richtig sein muss eine 1a Fälschung gewesen sein oder genau das gleiche vorgehen wie bei den Fahrzeugpapieren

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von Bremen201):
Papiere sind blanko original aber wurden mit der Schreibmaschine nachträglich ausgefüllt.

Mir wäre kein europäisches Land bekannt, das Fahrzeugpapiere mit der Schreibmaschine ausfüllt.



Zitat (von Bremen201):
Der Personalausweis kann nicht richtig sein

Ist also nicht mal gesicherte Erkenntnis?



Zitat (von Bremen201):
muss eine 1a Fälschung gewesen sein oder genau das gleiche vorgehen wie bei den Fahrzeugpapieren

Echt? Mir wäre kein europäisches Land bekannt, das Personalausweise mit der Schreibmaschine ausfüllt...



Bereits bei den mit der Schreibmaschine ausgefüllten Papieren hätten alle Alarmglocken schrillen müssen.
Da muss ich den Anwälten recht geben, wie man bei so klaren Signalen mit gutgläubigen Erwerb argumentieren will weis ich auch nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Dem Titel "Geklautes Auto gekauft" nach mag das Fahrzeug zwar gutgläubig erworben worden sein, dennoch kann man an gestohlenen Gut kein Eigentum erwerben und muss das Fahrzeug folglich seinen rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden. Alles andere würde mich schwer wundern.

Wurde das Fahrzeug jedoch nicht gestohlen, sondern "nur" unterschlagen (z.B. rechtmäßig gemietet aber nicht nicht zurückgegeben) so könnte man eventuell Erfolg haben.

Zitat (von Bremen201):
Das Auto ist in Frankreich zur Fahndung ausgeschrieben.


Warum ist das Fahrzeug denn zur Fahndung ausgeschrieben? Diebstahl, Unterschlagung, ...?

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#5
 Von 
Bremen201
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Das Fahrzeug ist wohl ein Mietfahrzeug aus Frankreich aber ich werde erst bald alles genau erfahren, da ja erstmal eine Einsicht vom Anwalt erfolgen muss.

Das komische ist nur das die Polizistin erst sehr erschüttert war und dann nach 2,3 Tagen total euphorisch, der Staatsanwalt hätte gesagt. Fahrzeug zurück weil ich vertraulich wäre und Anwalt einschalten gutgläubiger Kauf.

Ich suche jediglich wen der das gleiche schon hatte und Lust hat sich mit mir in Verbindung zu setzen.

Was weiß ich ob Schreibmaschine oder Drucker oder Kugelschreiber. Meine Güte das Ding sieht zu 100% aus wie Original selbst jetzt noch würde man es nicht erkennen obwohl ich weiß das Sie gefälscht sind. Und der Personalausweis sah genau so aus wie er auszusehen hat mit Hologrammen etc. Wie soll ich die Erkenntnis sichern, ich habe den Personalausweis nun nicht mehr vorliegen. Die Person gibt es nicht.
Alarmglocken Leuten erst wenn es einem so passiert ist. Für mich war es immer sicher mit Schein und Papier, an so eine professionelle Dokumentenfälschung habe ich bis jetzt nicht geglaubt.

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Bremen201):
Mir ist das gleiche nun passiert ein Volvo in Hamburg in bar für 32000 gekauft.



Und was ist ein realistische Preis für ein vergleichbares Fahrzeug?

Solche Herrschaften wollen ja immer ein schnelles Geschäft abschließen und locken in der Regel mit einem extrem günstigen Preis. Das Ganze am besten Abends auf einem Parkplatz abgewickelt.

Zitat (von Bremen201):
Das Fahrzeug ist wohl ein Mietfahrzeug aus Frankreich


Und hatte dann auch gefälschte deutsche Kennzeichen?


Zitat (von Bremen201):
Ich suche jediglich wen der das gleiche schon hatte und Lust hat sich mit mir in Verbindung zu setzen.


Dann bemüh mal die Suche. Gab schon ein paar Threads zu dem Thema.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von Bremen201):
Was weiß ich ob Schreibmaschine oder Drucker oder Kugelschreiber. Meine Güte das Ding sieht zu 100% aus wie Original

Bei Schreibmaschine oder Kugelschreiber sieht es nicht zu 100% aus wie Original.



Zitat (von Bremen201):
Alarmglocken Leuten erst wenn es einem so passiert ist.

Bei offensichtlichen Unstimmigkeiten müssen die schon vorher läuten - und mit Schreibmaschine oder Kugelschreiber ausgefüllte Kfz-Papiere sind so ein Punkt


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Bremen201
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Bremen201):
Was weiß ich ob Schreibmaschine oder Drucker oder Kugelschreiber. Meine Güte das Ding sieht zu 100% aus wie Original

Bei Schreibmaschine oder Kugelschreiber sieht es nicht zu 100% aus wie Original.



Zitat (von Bremen201):
Alarmglocken Leuten erst wenn es einem so passiert ist.

Bei offensichtlichen Unstimmigkeiten müssen die schon vorher läuten - und mit Schreibmaschine oder Kugelschreiber ausgefüllte Kfz-Papiere sind so ein Punkt



Falls du meine Ironie nicht rauslesen kannst Sie sehen zu 100% original aus es gibt keine erkennbaren Unterschiede deine Antworten sind wirklich der Hammer einfach unnötig danke

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Bremen201
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von Bremen201):
Mir ist das gleiche nun passiert ein Volvo in Hamburg in bar für 32000 gekauft.



Und was ist ein realistische Preis für ein vergleichbares Fahrzeug?

Solche Herrschaften wollen ja immer ein schnelles Geschäft abschließen und locken in der Regel mit einem extrem günstigen Preis. Das Ganze am besten Abends auf einem Parkplatz abgewickelt.

Zitat (von Bremen201):
Das Fahrzeug ist wohl ein Mietfahrzeug aus Frankreich


Und hatte dann auch gefälschte deutsche Kennzeichen?


Zitat (von Bremen201):
Ich suche jediglich wen der das gleiche schon hatte und Lust hat sich mit mir in Verbindung zu setzen.


Dann bemüh mal die Suche. Gab schon ein paar Threads zu dem Thema.


gruß charly



Ja genau es waren gefälschte Kennzeichen, der Preis liegt eigentlich bei um die 40.000 so war er auch erst inseriert und ist dann im Nachhinein nach 2 Wochen auf 34 und dann auf 32 runter da habe ich dann zugeschlagen......


Die Suchen habe ich schon durchgeforstet, ich hoffe ja auf wen der das gleiche hatte. Diejenigen die ich gefunden habe schreiben mir nicht oder wenn nur kurz angebunden.

-- Editiert von Bremen201 am 28.02.2021 15:38

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von Bremen201):
Falls du meine Ironie nicht rauslesen kannst Sie sehen zu 100% original aus es gibt keine erkennbaren Unterschiede

Ach, am Anfang waren sie doch noch mit Schreibmaschine nachträglich ausgefüllt ...???
Und jetzt plötzlich sehen sie zu 100% original aus?



Zitat (von Bremen201):
deine Antworten sind wirklich der Hammer einfach unnötig

Unnötig ist es eigentlich hier Fragen zu stellen und dann die die hier Antworten anzulügen.
Und der Output hier basiert auf dem Input der Fragesteller - oder anders formuliert: **** in - **** out.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Bremen201
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für deine Hilfe genieße den Tag

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
Bremen201
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Zitat (von Bremen201):
also benötige ich Hilfe zum Vorgehen wie es andere hier angestellt haben.

Da waren die Autos. Nicht geklaut.


2 habe ich nun schon gefunden da waren die Vorgänge ähnlich. Mal schauen wer sich bei mir noch meldet

0x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Es kann unterschiedlich ausgehen.
Eben von Totalverlust bis zu Auto behalten dürfen.

Es gab Personen, die das Fahrzeug behalten durften, dass lag aber hauptsächlich daran, dass der "angebliche" Eigentümer des französischen Fahrzeugs weder das Abhandenkommen, noch sein Eigentum am Fahrzeug nachweisen konnte.
Also schlicht der angebliche Diebstahl schon sehr dubios war.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Heflog
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich dachte eigentlich immer bei gutgläubiger kauf darf man behalten? Hab das schon öfter gehört jmd hat geklautes Fahrradauf Flohmarkt gekauft und konnte behalten

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Ich dachte immer, dass §935 BGB eindeutig ist...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
ip604657-84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe Ihnen eine private Nachricht zukommen lassen. Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Ich dachte immer, dass §935 BGB eindeutig ist...


Ist er doch auch.
Aber ein Fahrzeug mieten und dies dann verkaufen ist nunmal weder Diebstahl, noch ein Verlust und auch kein "sonstiges Abhanden kommen". Im Gegenteil. Der Eigentümer (Vermieter) hat dem Betrüger das Fahrzeug aus freien Stücken und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte überlassen.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
ip604657-84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich habe ebenfalls ein gestohlenes Auto privat für 30k gekauft.
Das Auto wurde beschlagnahmt und nach 12 Monaten wieder an mich rausgegeben.
Jetzt stehe ich vor einer neuen Hürde, um das Auto nun ordnungsgemäß zulassen zu können, brauche ich die COC Papiere, diese kann ich online aber nicht nachbestellen, da ich keine originalen Papiere habe!
Hat da jemand bereits Erfahrungen gesammelt?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Da kann ich Ihnen weiterhelfen, bitte PM schreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
RgbIT
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen, ich hatte ein gleiches Fall in Dormagen, in der nähe von Köln.

Wenn ich gesehen habe, das es ein Betrug ist, die Frau mit dem Geld war weg. Ich und mein Freund, wer alles gesehen hat, blieben mit dem Auto, gefalschte Dokumente (Aber die waren in Ordnung, habe wir alles gecheckt) zuruck, Ich bin sofort zur Polizei gefahren. Alle Dokumente und das Auto stehen bei der Polizei.
Der Polizist sagte mir, dass das Auto beim Probefahrt bein Autohaus genommen wurde und wurde nie zuruckgegeben.
In Justanswer sagte mir die Anwaltin, das in diesem Fall es geht um Gutgläubiger Erwerb.

Haben Sie ein Rat für mich? Soll ich Anwalt kontaktieren? Wenn Ja, haben Sie eine Empfehlung?

Was ist mit eruen Fällen passiert?

VG

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn ich gesehen habe, das es ein Betrug ist, die Frau mit dem Geld war weg.
Wie ist das zu verstehen? Wann und wodurch habt ihr bemerkt, dass etwas nicht stimmt?

Es hört sich nämlich so an, als ob das direkt kurz nach der Übergabe war, und das spricht dann gegen einen gutgläubigen Erwerb.

Zitat:
In Justanswer sagte mir die Anwaltin, das in diesem Fall es geht um Gutgläubiger Erwerb.
In deinem Fall kann das durchaus sein. Und zwar weil das Auto nicht gestohlen wurde, sondern nur unterschlagen (eigentlich ist das praktisch das selbe, aber es gibt feine Unterschiede - und in deinem Fall könnte daraus eine völlig andere Rechtslage resultieren).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

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