Hallo,
leider war ich in folgender Sache etwas leichtsinnig. Vor über einem Jahr kaufte ich von einem flüchtigen Bekannten einen gebrauchten Kleinwagen für 600 Euro. Abgesprochen war, dass er mir das Auto herrichtet und mir TÜV macht. Es war soweit alles in Ordnung.
Der TÜV hallte jedoch einen Mängel festgestellt. Es musste noch irgendetwas geschweißt werden. Weil ich der Person vertraute bezahlte ich an diesem Tag den kompletten Kaufpreis, ohne irgendwelche Unterlagen, geschweige denn einen schriftlichen Vertrag, zu haben. Fortan musste ich lange warten, es passierte nichts. Ständig würde ich hingehalten. Bis ich eines Tages die Faxen dicke hatte. Ich ging an diesem Tag in die Werkstatt, wo der Verkäufer arbeitete und besorgte mir den Fahrzeugbrief, damit ich wenigstens etwas in der Hand hatte.
Ich musste wiederum monatelang warten, ohne, dass ich das Fahrzeug ausgehändigt bekam. Der Verkäufer vertröstete mich von Woche zu Woche, wodurch mir auch ein Schaden an hohen Fahrtkosten (alternativ) entstand. Ich glaube inzwischen nicht mehr daran, dass ich das Fahrzeug noch bekomme. Habe zwar den Brief, aber den Schlüssel, den hat noch der Verkäufer. Das Fahrzeug steht auch noch rum, aber ohne die Raparatur und ohne TÜV ist das Fahrzeug maximal 200 Euro wert.
Ich frage mich, wie ich weiter vorgehen kann, damit ich mein Geld zurück bekomme?
Geld bezahlt, kein Auto bekommen
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Was kannst Du wie beweisen?
So wie ich das lese:
Du hast keinen beweisbaren Vertrag, Du hast keine Beweise das Geld geflossen ist.
Das sind düstere Aussichten.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Unabhängig von der von Harry
angesprochenen Problematik
quote:
von johelm am 27.01.2015 01:00
Ich frage mich, wie ich weiter vorgehen kann, damit ich mein Geld zurück bekomme?
Zuerst hat man Anspruch auf die Ware. Geld zurück ist der letzte Weg.
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"Skype: radfahrer999 123recht.net"
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GUTE NACHRICHTEN
Der Verkäufer hat mir heute eine Art Schuldschein geschrieben, da steht Wort-wörtlich drauf:
"[Vorname] [Name], 3.2.15
Ich zahle jeden Monat an Johelm 200 Euro bis die 600 Euro bezahlt ist. Ab nächsten Monat 1.3. erste Anzahlung.
Unterschrift"
Er hat es handschriftlich geschrieben. Habe es in eine Glassichtfolie getan, wegen Fingerabdrücken, falls er nicht zahlt.
Ist der Schuldschein Wasserdicht falls er nicht zahlt?
Liebe Grüße
Johelm
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""
quote:<hr size=1 noshade>Ist der Schuldschein Wasserdicht falls er nicht zahlt? <hr size=1 noshade>
Nö, das wäre er erst wenn ihn ein Richter als Beweis akzeptiert hätte.
Aber es ist eine sehr gute Grundlage.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
quote:
Ich ging an diesem Tag in die Werkstatt, wo der Verkäufer arbeitete und besorgte mir den Fahrzeugbrief, damit ich wenigstens etwas in der Hand hatte.
Das war ohne Beweis für einen Kaufvertrag auch nicht klug, im ungünstigsten Fall hat man dann noch eine Vorstrafe wegen Diebstahls als Ergebnis.
quote:
Habe es in eine Glassichtfolie getan, wegen Fingerabdrücken, falls er nicht zahlt.
Sinnvoller ist die Handschrift. Fingerabdrücke beweisen nur, daß derjenige das Papier angefaßt hat, aber nicht, daß der Vertragstext zu dem Zeitpunkt schon auf dem Papier stand.
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