Gestohlenes Auto von privat gekauft.

11. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Antongo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gestohlenes Auto von privat gekauft.

Hallo zusammen,
Wir haben vorgestern ein Auto mit Duisburger Kennzeichen und Original Papieren von privat gekauft.
Gestern wurde uns klar, Auto ist gestohlen!
Bei der Polizei wurde festgestellt Auto in Frankreich gestohlen,
Original Zulassungspapiere
Beim Kauf alle Dokumente 3x gecheckt... Alle Nummern verglichen...
Selbst der Ausweis der Verkäuferin war gefälscht.
Auto von der Polizei beschlagnahmt.
Hat jemand Tips wie wir uns jetzt verhalten sollen, was wir noch machen können,sollen,müssen??
Vielen Dank im voraus

Problem nach Autokauf?

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39 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Hat jemand Tips wie wir uns jetzt verhalten sollen,

Verkäufer(in) finden und kontaktieren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Antongo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Verkäufer(in) finden und kontaktieren.

Signatur:

Personalausweis gefälscht...
Person gibt es nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Antongo):
Hat jemand Tips wie wir uns jetzt verhalten sollen, was wir noch machen können,sollen,müssen??
Abwarten

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Was wollt Ihr denn?

wirdwerden

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#5
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von Antongo):
Hat jemand Tips wie wir uns jetzt verhalten sollen, was wir noch machen können,sollen,müssen??


Ergebnis der Ermittlungen abwarten, ggfs. per Akteneinsicht den Namen des Täters erfahren, ggfs. diesen auf Schadensersatz (Rückzahlung des Kaufpreises plus ggfs. weitere Kosten) verklagen.

Wenn der Täter ermittelt werden kann, könntest du Glück haben und eine Wiedergutmachung wird als Auflage ins Urteil geschrieben, und der Täter ist dann auch noch zahlungsfähig.
Andere Alternativen:
1. Ihr müßt den Täter verklagen und der hat Geld => ärgerlich, aber gutes Ende
2. Ihr müßt den Täter verklagen und der hat kein Geld => ärgerlich und nur noch mehr Kosten produziert. Immerhin gibt es die Chance, daß der Täter irgendwann doch zu Geld kommt.
3. Der Täter wird gar nicht erst ermittelt => auch doof, aber man spart gegenüber (2) immerhin noch Geld.

-- Editiert von JenAn am 11.09.2020 13:54

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Verkäufer(in) finden und kontaktieren.
Ich würde eher sagen: Verkäuferin finden und der Polizei melden. Aber eigentlich sollte die Polizei schon alleine suchen, und das oft bedeutend besser.

Zitat:
Personalausweis gefälscht...
Person gibt es nicht!
Unsinn, sie stand doch vor dir.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Gibt es denn irgendwelche Hinweise zur Verkäuferin?
Emailadresse, Telefonnummer, irgendwas?
Oder wie kam der Kontakt zustande.

Übergabe auf öffentlichen Parkplatz?
Gabs dann im der Nähe noch ein anderes Auto, irgendwie muss die Verkäuferin ja wieder weggekommen sein.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Antongo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Telefonnummer, und per Mail über mobile.
Tel war wohl ne Prepaid Karte,
Übergabe: vor ihrer Arbeit,
Frau ist dann zu Fuß zur angeblichen Arbeiststelle gelaufen.
Im nachhinein ist mal immer schlau.....:-(

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Antongo):
Person gibt es nicht!

Die Person gibt es zweifelsohne, sie hat einem ja ein Auto verkauft.
Man hat nur das Problem, das man ihre echte Identität nicht kennt.

Natürlich kann man versuchen selber was in Erfahrung zu bringen, oder man muss hoffen das die Polizei was herausfindet.



Zitat (von Antongo):
Hat jemand Tips wie wir uns jetzt verhalten sollen, was wir noch machen können,sollen,müssen??

Kommt ganz darauf an, was genau euer Ziel ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Antongo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Haben wir den eine Wahl??? Entweder oder???
Verstehe ich das richtig??
Natürlich ist das Ziel Schadensbegrenzung ....

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#11
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

ich würde zuerst einmal mir aufschreiben wie die Person ausgesehen hat, Kleider, Sprache, Größe (vergisst man nämlich mit der Zeit).
Dann würde ich bei der "Arbeit" nachfragen, ob man die kennt
Ich denke nicht, dass sie das zum erstenmal macht. Wahrscheinlich ist sie der Polizei schon bekannt

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Antongo):
Natürlich ist das Ziel Schadensbegrenzung ....

Da könnte man überlegen, ob man hier nicht versucht auf "gutgläubigen Erwerb" zu plädieren ... das sollte man dann aber einem Fachanwalt überlassen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
ob man hier nicht versucht auf "gutgläubigen Erwerb" zu plädieren
Scheidet gutgläubiger Erwerb nicht kategorisch bei gestohlener Ware aus?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da könnte man überlegen, ob man hier nicht versucht auf "gutgläubigen Erwerb" zu plädieren ...
Was Unsinn wäre. Siehe BGB § 935.
Zitat:

§ 935 Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Was Unsinn wäre. Siehe BGB § 935.
Warum sollte das Unsinn sein? Wir wissen doch gar nicht wie der Verkäufer zu dem Fahrzeug gekommen ist.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wir wissen doch gar nicht wie der Verkäufer zu dem Fahrzeug gekommen ist.
Ist doch vollkommen unerheblich.
Zitat (von Antongo):
Auto ist gestohlen

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Scheidet gutgläubiger Erwerb nicht kategorisch bei gestohlener Ware aus?

Der BGH war da mal anderer Meinung:
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/bgh-kauf-gestohlener-fahrzeuge-bleibt-gueltig-a-418869/



Zitat (von reckoner):
Warum sollte das Unsinn sein? Wir wissen doch gar nicht wie der Verkäufer zu dem Fahrzeug gekommen ist.

Eben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ist doch vollkommen unerheblich.
Na eben nicht. Nicht alles was der Eigentümer als Diebstahl sieht (und anzeigt) ist auch einer in dem Sinne, dass gutgläubiger Erwerb ausscheidet.

Ein Beispiel könnte imho der unerlaubte Verkauf eines Fahrzeuges des Ehepartners sein.

Nochmal eine Frage zu ganz oben:
Zitat:
Original Zulassungspapiere
...
Selbst der Ausweis der Verkäuferin war gefälscht.
Da sich das etwas widerspricht, was waren das nun für Papiere, originale oder gefälschte?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Antongo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Autopapiere waren gefälscht!
Blanko Vordrucke, selbst bedruckt!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Also doch keine original Zulassungspapiere ...


Dann bliebe nur Verkäufer / Betrüger finden und hoffen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10654 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Antongo):
Tel war wohl ne Prepaid Karte,


Auch dort muss man sich bereits seit geraumer Zeit persönlich verifizieren, also vielleicht keine Einbahnstraße., wobei vermutlich auch dort dann der falsche Perso benutzt wurde.

Allerdings hätte man mit dem Mobilfunkunternehmen durchaus einen "Mitstreiter", dem es technisch durchaus möglich ist die Person / das Handy zu finden.

-- Editiert von spatenklopper am 14.09.2020 11:44

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der BGH war da mal anderer Meinung:
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/bgh-kauf-gestohlener-fahrzeuge-bleibt-gueltig-a-418869/
Wobei dieser Fall schon sehr speziell war (Verkauf "im Namen" des tatsächlichen Eigentümers!), was man hier wohl kaum unterstellen kann ...
Zitat (von Antongo):
ein Auto mit Duisburger Kennzeichen ... Auto in Frankreich gestohlen,


Auf Grund des letzten Halbsatzes stellt sich auch die frage, inwieweit dei deutsche Polizei (ohne Amtshilfe ersuchen) überhaupt tätig wird, denn in D wurde ja "nur" Hehlerei begangen.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#23
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Wenn man ja das Duisburger Kennzeichen hat, kann man den (ehemaligen) Eigentümer ausfindig machen und fragen, wie es abhanden kam? (OK, macht die Polizei)

Allerdingsfrage ich mich: Wurde das Auto denn MIT Duisburger Kennzeichen verkauft??? Das müsste den Käufer schon nachdenklich machen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10654 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Auf Grund des letzten Halbsatzes stellt sich auch die frage, inwieweit dei deutsche Polizei (ohne Amtshilfe ersuchen) überhaupt tätig wird, denn in D wurde ja "nur" Hehlerei begangen.


Nene, da steckt deutlich mehr hinter als auf den ersten Blick ersichtlich

Die Fahrzeugpapiere stammen nämlich aus dem Einbruch 2017 in die Duisburger Zulassungsstelle, bei dem rund 15000 Blanko-Fahrzeugdokumente entwedet wurden.
Unter dem Gesichtspunkt, macht auch der Verkauf mit Duisburger Kennzeichen durchaus Sinn (für den Verkäufer).

Da die Papiere eben "echt" sind aber nie zum Fahrzeug passend waren, kann man das nur durch Abgleich der Fahrzeug- und Dokumentenindividualnummern in den polizeilichen Auskunftssystemen feststellen (lassen).

-- Editiert von spatenklopper am 15.09.2020 10:02

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Antongo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Wenn man ja das Duisburger Kennzeichen hat, kann man den (ehemaligen) Eigentümer ausfindig machen und fragen, wie es abhanden kam? (OK, macht die Polizei)

Allerdingsfrage ich mich: Wurde das Auto denn MIT Duisburger Kennzeichen verkauft??? Das müsste den Käufer schon nachdenklich machen.

Duisburger Kennzeichen ist auch gefälscht: TÜV +Landkreis Stempel!
Es ist ein Französisches Auto das in Frankreich gestohlen wurde, und jetzt in Deutschland verkauft wurde.


-- Editiert von Antongo am 15.09.2020 15:08

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Taa55
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo
Mir ging es genau so vor 1 Woche
Hab in Köln mit Duisburger Kennzeichen ein Auto von Privat für19000Euro gekauft mit gefälschten Papieren.
Es waren alles originale Dokumente von der Zulassungsstelle, nur neu bedruckt.
Das Fahrzeug wurde von der Polizei sichergestellt da es aus Frankreich gesucht gemeldet ist. Mir konnte die Polizei bis jetzt nicht mitteilen ob es gestohlen oder ein Straftat mit dem Fahrzeug begannen wurde.
Das es in Deutschland so was sehr leicht gemacht werden kann hat mich wirklich gewundert.
Nach paar Tage habe ich auf mobile.de geschaut ob er weitere Fahrzeuge inseriert und bin auf ein Inserat drauf gekommen wo die selbe Masche angewendet wird. Das war der Betrüger der mir das Fahrzeug verkauft hatte.
Darauf habe ich bei der Polizei nochmal eine Anzeige gestellt und den Sachbearbeiter es erzählt aber es wurde nichts unternommen obwohl mein Anwalt auch per Fax eine Anzeige gestellt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

"Das es in Deutschland so was sehr leicht gemacht werden kann hat mich wirklich gewundert."
-> Was wurde denn in Deutschland leicht gemacht? Ich verstehe nicht, worauf Sie hinaus wollen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12321.09.2020 11:32:12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Was wurde denn in Deutschland leicht gemacht? Ich verstehe nicht, worauf Sie hinaus wollen.


Wahrscheinlich die Täuschung mit falschen Kennzeichen, falschen Papieren, falschen Ausweisen. Ist jetzt nicht so schwer verständlich.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von guest-12321.09.2020 11:32:12):
Wahrscheinlich
Danke Captain Offensichtlich

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

"Wahrscheinlich die Täuschung mit falschen Kennzeichen, falschen Papieren, falschen Ausweisen. Ist jetzt nicht so schwer verständlich."
-> Der Geschädigte hat es dem Täter leicht gemacht, oder was wollten Sie damit sagen?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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