Getriebesteuergerät defekt 4 Wochen nach Autokauf

4. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
go532614-77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Getriebesteuergerät defekt 4 Wochen nach Autokauf

Hallo,

ich habe vor 5 Wochen einen Audi A6 BJ 2016, 98.000 km Laufleistung beim Gebrauchtwagenhändler gekauft.

Letzte Woche wollte der Wagen nicht mehr anspringen und gab mir eine Fehlermeldung aus. Ich musste den Wagen zur nächsten Werkstatt abschleppen lassen. Am nächste Tag wurde am Fahrzeug bei der Werkstatt eine Diagnose durchgeführt. Die lautet: Fahrstufensensor defekt. Getriebedteuergerät muss getauscht werden. Kostenpunkt: 2300€!

Am gleichen Tag habe ich sofort den Händler kontaktiert und ihm die Sache geschildert. Er wollte von Gewährleistungssnsprüchen nichts hören und hat mich auf meine Gebrauchtswagengsgarantie hingewiesen, welches ich beim Kauf ebenfalls abgeschlossen hatte. Allerdings übernimmt die Garantie nicht die Gesamtkosten. Ich habe ihm erklärt, dass ich es machen würde wenn er den Rest der Summe auf Kulanz übernehmen würde. Er hat aber natürlich abgelehnt. Ich solle doch erst mal den Kostenvoranschlag an die Garantieversicherung schicken und erst mal gucken was die übernehmen. Dann könne man noch mal drüber sprechen.

Meine Fragen wären:
Habe ich in dem Fall, Recht auf Gewährleiistungssnsprüche?

Ich weiss jeder Fall muss einzel betrachtet werden und kann nicht pauschalisiert werden. Wie würden meine Chancen aber rechtlich aussehen?

Soll ich den Kostenvoranschlag an die Versicherung schicken? Hätte ich dadurch einen Nachteil bzw. einen Verfall der Gewährleistungsansprüche gegen über dem Händler?

Ich danke vielmals für hilfreiche Antworten!


-- Editiert von Moderator am 04.12.2019 12:50

-- Thema wurde verschoben am 04.12.2019 12:50

Problem nach Autokauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

:forum:


Ich sehe keine verkehrsrechtliche Frage ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von go532614-77):
Habe ich in dem Fall, Recht auf Gewährleiistungssnsprüche?

Nö, die Gewährleistung wurde - zum Glück für Dich - vor über 15 Jahren abgeschafft und durch die gesetzliche Sachmängelhaftung ersetzt.

Bedeutet für alles was innerhalb der ersten 6 Monate als Mangel auftritt, muss hier der Verkäufer beweisen das es kein Mangel ist, den er beseitigen muss (beweislastumkehr).



Ich würde jetzt ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur Beseitigung des Sachmangels / der Sachmängel (möglichst genau bezeichnen / beschreiben)
– Fristsetzung für die Beseitigung des Sachmangels nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne entsprechende Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen Sachmängelhaftung ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.

Dann mal abwarten was er antwortet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Wenn man es ganz genau nehmen will könnte man jetzt so argumentieren.

Man hat dem Händler sein gesuchen nach der Gewährleistung mitgeteilt und dies wäre auch nachweisbar(!). Der Händler hat die Sachmängelhaftung endgültig verweigert. Damit hätte man ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag.

Ebenso könnte man argumentieren, der Händler hätte den Garantiegeber als seinen Erfüllungsgehilfen bestimmt. Damit könnte man quasi bei diesem alle Rechte aus der Gewährleistung wahrnehmen und der Händler müsste den Zahlemann spielen.

Beides aber ein gewisses Risiko. "Sicherer" wäre erstmal der oben genannte Weg.

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