Vor zwei Jahren (November 2006) wurde an meinem Fahrzeug eine Reparatur durchgeführt. Nun ist an diesem Teil durch fehlerhaften Einbau (es handelt sich um eine Lichtmaschine) ein Schaden aufgetreten.
Ich habe gelesen dass es für Fehlerhafte Produkte 2 Jahre Gewährleistung gibt aber nach 6 Monaten Beweislastunkehr und Für arbeitsleistungen 12 Monate Gewährleistung.
Muss ich die Reparatur jetzt nochmals bezahlen ?
Gewährleistung Reparatur Werkstatt
Leider sind Sie aufgrund der Beweislastumkehr in der Pflicht, daß Sie der Werkstatt Beweise erbringen müssen, daß diese - grob - fahrlässig gehandelt hat.
Daß das schwerlich möglich ist, ist unbestritten. Sie können bei TÜV, DEKRA & Co. ein Gutachten bezüglich des fehlerhaften Einbau´s erstellen lassen - sagt es zu Ihren Gunsten aus, so muß die Werkstatt auch noch nach der von Ihnen angegebenen Zeit den durch sie angerichteten Schaden kostenfrei beheben und ggf. Schadenersatz leisten.
-----------------
""
Hallo,
ist schon so, wie es "Spreeperle" geschrieben hat. Aber: das Gutachten kann nicht unbedingt eine Aussage darüber treffen, ob der Fehler damals beim Einbau begangen wurde, oder ob später ein anderer Künstler an diesem Fahrzeug gepfuscht hat.
Solche Schadensgutachten kosten manchmal fast so viel wie die Reparatur selbst und wenn das Gutachten nicht definitiv bescheinigen kann, daß die Schadensursache bereits bei der Erstmontage gesetzt wurde, zahlen Sie Gutachten und Reparatur Ihres Wagens...
Da die Gewährleistung taggenau gilt, sollten Sie den Mangel umgehend bei der damaligen Einbauwerkstatt unter Vorlage der Rechnung geltend machen. Mit Freundlichkeit und etwas Verhandlungsgeschick erreichen Sie vielleicht sogar, daß Ihnen der Werkstattmeister die neue Lichtmaschine aus Kulanzgründen kostenlos oder zu einem Vorzugspreis einbaut.
Gruß Senatorman
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten