Gewährleistung Auto/Oldtimer

11. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
krischon06
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung Auto/Oldtimer

hallo
Bin Händler für Oldtimer und habe vor 7 Monaten ein Auto verkauft.
2 Tage später bekomme ich einen Anruf das diverse Mängel an dem Fahrzeug wären.
leichtes Öllecken, was bei kauf allerdings auch gesehen wurde, sonst nur Kleinkram was ich schnell beheben konnte.
ich habe das Fahrzeug für die Reparatur wieder abgeholt und die Mängel behoben.
Da es sich um einen Oldtimer handelt und es Oktober war, fragte der Kunde mich ob das Fahrzeug noch bis zum Frühjahr bei mir Trocken stehen bleiben könnte, natürlich sagte ich.
jetzt nach 6 Monaten Standzeit habe ich das auto wieder ausgeliefert.
2 Tage später bekomme ich einen Anruf das ,das Fahrzeug immer noch öllecken würde.
In den ganzen 6 Monaten als das Auto allerdings bei mir stand konnte ich kein öl auf dem Boden finden.

greift in diesem Fall wieder die Gewährleistung??




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Zitat (von krischon06):
greift in diesem Fall wieder die Gewährleistung??
Ja.

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#2
 Von 
krischon06
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ist es denn jetzt nicht so das er in der Beweispflicht ist das der Mangel schon beim Kauf war? ist schliesslich über 6 Monate her.
gehören diverse Dichtungen nicht zu Verschleißteile ?

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4896x hilfreich)

Zitat (von krischon06):
ich habe das Fahrzeug für die Reparatur wieder abgeholt
Da interpretiere ich als prinzipielle Anerkenntnis zur Behebung der Sachmängel im erkennbaren Bewusstsein für die Mängelbeseitigung as der Sachmängelhaftung verpflichtet gewesen zu sein. (Auf dieser Annahme beruht die folgende Antwort)

Zitat (von krischon06):
greift in diesem Fall wieder die Gewährleistung??
Imho klares ja

Zitat (von krischon06):
ist es denn jetzt nicht so das er in der Beweispflicht ist das der Mangel schon beim Kauf war?
Nein, die Frist beginnt meiner Meinung nach mit der Übergabe (Gefahrenübergang) von Neuem.

Zitat (von krischon06):
gehören diverse Dichtungen nicht zu Verschleißteile ?
Ich weiß nicht was du mit dieser Frage erreichen willst - Das ganze Fahrzeug ist von vorne bis hinten ein einziges Verschleißteil - nichts hält ewig - sogar die Mona Lisa zerfällt. Was nicht heißt, dass darauf die Sachmängelhaftung nicht anzuwenden ist.
Grundsätzlich hat jeder Kunde das Recht seine Einkäufe ohne Mängel zu erhalten. Ganz grob kann man sagen, dass ein Mangel vorliegt, wenn die Soll-Beschaffenheit der Ware von der Ist-Beschaffenheit negativ abweicht. Auch muss man hier betrachten, dass der Käufer eines Oldtimers keinen Neuwagen kauft sondern einen (ich weiß nicht ob das so stimmt, war kurz gegoogled) Wagen de rmind. 30 Jahre als ist. Natürlich kann bei einem über 30 Jahre alten Fahrzeug mit sagen wir mal 10 Jahre alten Dichtungen ein normaler Verschleiß der Dichtung vorliegen, wenn diese nach 10 Jahren Undichtigkeiten aufweisen. Man muss halt genau abgrenzen ob ein normaler Verschleiß oder einen Mangel vorliegt. Diese Abgrenzung ist nicht einfach, unter Umstöänden sogar abenteuerlich. Bei Dichtungen die vor wenigen Monaten erst getauscht wurden und nun wieder Undichtigkeiten aufweisen, würde ich ganz klar von einem "Mangel" ausgehen und nicht auf Verschleiß setzen, weil nicht zu erwarten sein sollte, dass Dichtungen nach wenigen Monaten verschlissen sind.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
krischon06
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

das Hauptproblem warum ich den Wagen zur Reparatur abgeholt habe war ein eine Unwucht in den Reifen, was eine falsche Einstellungssache der Trommelbremse war.
diese habe ich Repariert!
bei Abholung fielen dem Käufer noch diverse dinge ein die doch bitte noch mit machen solle...alles Kleinigkeiten was auch kein problem für mich war.
eine Ölleckage fand er für ein altes auto zwar "normal" aber er fragte ob ich nochmal danach schauen könne und ggf etwas unternehmen kann.
ich stellte fest das ein paar schrauben einer Dichtung lose waren und zog diese etwas nach.
in den vergangen Tagen stellte ich keine weiteren Öltropfen auf dem Boden fest und war somit zuversichtlich das, das Problem behoben sei.

es kann jetzt natürlich auch eine andere stelle sein wo es noch tropften dem wagen wurden mit Sicherheit die letzten 30 jähre keine Dichtung mehr gewechselt.
was dem Käufer auch bewusst war beim kauf.

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Zitat (von krischon06):
ist schliesslich über 6 Monate her.
Da die Frist bzgl. Beweislastumkehr seit 1.1.22 zwölf Monate beträgt ...

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130335 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von krischon06):
greift in diesem Fall wieder die Gewährleistung??

Nö, die wurde vor gut 20 Jahren abgeschafft und durch die gesetzliche Mängelhaftung ersetzt.
Und da die Beweislastumkehr gegenüber Verbrauchern 12 Monate beträgt, ist es auch kein "wieder" sondern ein "immer noch".



Zitat (von krischon06):
gehören diverse Dichtungen nicht zu Verschleißteile ?

Und?
Zum einen besteht ein KfZ zu 100% aus Verschleißteilen und zum anderen gilt die gesetzliche Mängelhaftung selbstverständlich auch für Verschleißteile.



Zitat (von krischon06):
jetzt nach 6 Monaten Standzeit habe ich das auto wieder ausgeliefert.
2 Tage später bekomme ich einen Anruf das ,das Fahrzeug immer noch öllecken würde.

Nicht ganz unerwartet ...



Zitat (von radfahrer999):
Man muss halt genau abgrenzen ob ein normaler Verschleiß oder einen Mangel vorliegt. Diese Abgrenzung ist nicht einfach, unter Umstöänden sogar abenteuerlich.

Richtig, das ist das große Problem, unter Umständen können das nicht mal ausgebildete Sachverständige bestimmen ...



Zitat (von krischon06):
dem wagen wurden mit Sicherheit die letzten 30 jähre keine Dichtung mehr gewechselt.

Dann könnte Verschleiß tatsächlich vorliegen.
Beweisen muss es hier halt der Händler ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6070x hilfreich)

Zitat (von krischon06):
In den ganzen 6 Monaten als das Auto allerdings bei mir stand konnte ich kein öl auf dem Boden finden.
Der Wagen wurde aber nicht gefahren, bzw. der Motoer lief dann ja nicht. Das Öl wurde also gar nicht umgepumpt. Wie soll man denn dann eine Undichtigkeit feststellen?

Zitat (von radfahrer999):
Da interpretiere ich als prinzipielle Anerkenntnis zur Behebung der Sachmängel im erkennbaren Bewusstsein für die Mängelbeseitigung as der Sachmängelhaftung verpflichtet gewesen zu sein.
Das sehe ich ganz genauso

Zitat (von krischon06):
ist es denn jetzt nicht so das er in der Beweispflicht ist das der Mangel schon beim Kauf war? ist schliesslich über 6 Monate her.
Dir ist anscheinend nicht bekannt, dass die Beweislastumkehr zum 01.01.2022 auf 12 Monate erhöht wurde.

Zitat (von krischon06):
gehören diverse Dichtungen nicht zu Verschleißteile ?
Auch Verschleißteile unterliegen der Gewährleistung! Normaler Verschleiß ist allerdings kein Mangel, übermäßiger Verschleiß allerdings schon.

Zitat (von radfahrer999):
Nein, die Frist beginnt meiner Meinung nach mit der Übergabe (Gefahrenübergang) von Neuem.
Der Kauf ist noch gar keine 12 Monate her.

Zitat (von radfahrer999):
Natürlich kann bei einem über 30 Jahre alten Fahrzeug mit sagen wir mal 10 Jahre alten Dichtungen ein normaler Verschleiß der Dichtung vorliegen, wenn diese nach 10 Jahren Undichtigkeiten aufweisen.
Absolut richtig, allerdings hat der Händler, meiner Meinung nach, durch seine Handlung, einen Sachmangel anerkannt.


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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13596 Beiträge, 4835x hilfreich)

Zitat (von krischon06):
ich stellte fest das ein paar schrauben einer Dichtung lose waren und zog diese etwas nach.


Je nach Art und Einbauort der Dichtung, war das dann "Murks".
Es gibt da durchaus Dichtungen wo es heißt, passt beim ersten Mal, oder neu.

Grade bei Ölwannen sehr beliebt, Schrauben ungleichmäßig und zu fest anziehen.


Zitat (von -Laie-):
Das Öl wurde also gar nicht umgepumpt. Wie soll man denn dann eine Undichtigkeit feststellen?

Motor und Öl sollten zumindest einmal die Betriebstemperatur erreicht haben, da die Viskosität beim Öl doch sehr von der Temperatur anhängt.


-- Editiert von User am 12. April 2023 09:34

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6070x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Motor und Öl sollten zumindest einmal die Betriebstemperatur erreicht haben, da die Viskosität beim Öl doch sehr von der Temperatur anhängt.
Natürlich, ich wollte nur darauf hinweisen, dass wenn der Motor nicht läuft, dass es dann nur in ganz seltenen Fällen zu einem Ölaustritt kommt.

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#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4896x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Absolut richtig, allerdings hat der Händler, meiner Meinung nach, durch seine Handlung, einen Sachmangel anerkannt.
Das sehe ich auch so, wie bereits in #3 geschrieben:
Zitat (von radfahrer999):
Da interpretiere ich als prinzipielle Anerkenntnis zur Behebung der Sachmängel im erkennbaren Bewusstsein für die Mängelbeseitigung as der Sachmängelhaftung verpflichtet gewesen zu sein.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130335 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
durch seine Handlung, einen Sachmangel anerkannt.

Kommt halt darauf an, in welchem Umfang.
Ist ja schon ein Unterscheid, ob ich nun "Öllecks an den Schrauben 1,2,3 zur Beseitigung" anerkenne oder "Öllecks zur Beseitigung" anerkenne.

Da müsste man den Wortlaut der kompletten Kommunikation prüfen.




-- Editiert von User am 13. April 2023 21:36

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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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