hallo
Bin Händler für Oldtimer und habe vor 7 Monaten ein Auto verkauft.
2 Tage später bekomme ich einen Anruf das diverse Mängel an dem Fahrzeug wären.
leichtes Öllecken, was bei kauf allerdings auch gesehen wurde, sonst nur Kleinkram was ich schnell beheben konnte.
ich habe das Fahrzeug für die Reparatur wieder abgeholt und die Mängel behoben.
Da es sich um einen Oldtimer handelt und es Oktober war, fragte der Kunde mich ob das Fahrzeug noch bis zum Frühjahr bei mir Trocken stehen bleiben könnte, natürlich sagte ich.
jetzt nach 6 Monaten Standzeit habe ich das auto wieder ausgeliefert.
2 Tage später bekomme ich einen Anruf das ,das Fahrzeug immer noch öllecken würde.
In den ganzen 6 Monaten als das Auto allerdings bei mir stand konnte ich kein öl auf dem Boden finden.
greift in diesem Fall wieder die Gewährleistung??
Gewährleistung Auto/Oldtimer
Ja.Zitat :greift in diesem Fall wieder die Gewährleistung??
ist es denn jetzt nicht so das er in der Beweispflicht ist das der Mangel schon beim Kauf war? ist schliesslich über 6 Monate her.
gehören diverse Dichtungen nicht zu Verschleißteile ?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Da interpretiere ich als prinzipielle Anerkenntnis zur Behebung der Sachmängel im erkennbaren Bewusstsein für die Mängelbeseitigung as der Sachmängelhaftung verpflichtet gewesen zu sein. (Auf dieser Annahme beruht die folgende Antwort)Zitat :ich habe das Fahrzeug für die Reparatur wieder abgeholt
Imho klares jaZitat :greift in diesem Fall wieder die Gewährleistung??
Nein, die Frist beginnt meiner Meinung nach mit der Übergabe (Gefahrenübergang) von Neuem.Zitat :ist es denn jetzt nicht so das er in der Beweispflicht ist das der Mangel schon beim Kauf war?
Ich weiß nicht was du mit dieser Frage erreichen willst - Das ganze Fahrzeug ist von vorne bis hinten ein einziges Verschleißteil - nichts hält ewig - sogar die Mona Lisa zerfällt. Was nicht heißt, dass darauf die Sachmängelhaftung nicht anzuwenden ist.Zitat :gehören diverse Dichtungen nicht zu Verschleißteile ?
Grundsätzlich hat jeder Kunde das Recht seine Einkäufe ohne Mängel zu erhalten. Ganz grob kann man sagen, dass ein Mangel vorliegt, wenn die Soll-Beschaffenheit der Ware von der Ist-Beschaffenheit negativ abweicht. Auch muss man hier betrachten, dass der Käufer eines Oldtimers keinen Neuwagen kauft sondern einen (ich weiß nicht ob das so stimmt, war kurz gegoogled) Wagen de rmind. 30 Jahre als ist. Natürlich kann bei einem über 30 Jahre alten Fahrzeug mit sagen wir mal 10 Jahre alten Dichtungen ein normaler Verschleiß der Dichtung vorliegen, wenn diese nach 10 Jahren Undichtigkeiten aufweisen. Man muss halt genau abgrenzen ob ein normaler Verschleiß oder einen Mangel vorliegt. Diese Abgrenzung ist nicht einfach, unter Umstöänden sogar abenteuerlich. Bei Dichtungen die vor wenigen Monaten erst getauscht wurden und nun wieder Undichtigkeiten aufweisen, würde ich ganz klar von einem "Mangel" ausgehen und nicht auf Verschleiß setzen, weil nicht zu erwarten sein sollte, dass Dichtungen nach wenigen Monaten verschlissen sind.
das Hauptproblem warum ich den Wagen zur Reparatur abgeholt habe war ein eine Unwucht in den Reifen, was eine falsche Einstellungssache der Trommelbremse war.
diese habe ich Repariert!
bei Abholung fielen dem Käufer noch diverse dinge ein die doch bitte noch mit machen solle...alles Kleinigkeiten was auch kein problem für mich war.
eine Ölleckage fand er für ein altes auto zwar "normal" aber er fragte ob ich nochmal danach schauen könne und ggf etwas unternehmen kann.
ich stellte fest das ein paar schrauben einer Dichtung lose waren und zog diese etwas nach.
in den vergangen Tagen stellte ich keine weiteren Öltropfen auf dem Boden fest und war somit zuversichtlich das, das Problem behoben sei.
es kann jetzt natürlich auch eine andere stelle sein wo es noch tropften dem wagen wurden mit Sicherheit die letzten 30 jähre keine Dichtung mehr gewechselt.
was dem Käufer auch bewusst war beim kauf.
Da die Frist bzgl. Beweislastumkehr seit 1.1.22 zwölf Monate beträgt ...Zitat :ist schliesslich über 6 Monate her.
Zitat :greift in diesem Fall wieder die Gewährleistung??
Nö, die wurde vor gut 20 Jahren abgeschafft und durch die gesetzliche Mängelhaftung ersetzt.
Und da die Beweislastumkehr gegenüber Verbrauchern 12 Monate beträgt, ist es auch kein "wieder" sondern ein "immer noch".
Zitat :gehören diverse Dichtungen nicht zu Verschleißteile ?
Und?
Zum einen besteht ein KfZ zu 100% aus Verschleißteilen und zum anderen gilt die gesetzliche Mängelhaftung selbstverständlich auch für Verschleißteile.
Zitat :jetzt nach 6 Monaten Standzeit habe ich das auto wieder ausgeliefert.
2 Tage später bekomme ich einen Anruf das ,das Fahrzeug immer noch öllecken würde.
Nicht ganz unerwartet ...
Zitat :Man muss halt genau abgrenzen ob ein normaler Verschleiß oder einen Mangel vorliegt. Diese Abgrenzung ist nicht einfach, unter Umstöänden sogar abenteuerlich.
Richtig, das ist das große Problem, unter Umständen können das nicht mal ausgebildete Sachverständige bestimmen ...
Zitat :dem wagen wurden mit Sicherheit die letzten 30 jähre keine Dichtung mehr gewechselt.
Dann könnte Verschleiß tatsächlich vorliegen.
Beweisen muss es hier halt der Händler ...
Der Wagen wurde aber nicht gefahren, bzw. der Motoer lief dann ja nicht. Das Öl wurde also gar nicht umgepumpt. Wie soll man denn dann eine Undichtigkeit feststellen?Zitat :In den ganzen 6 Monaten als das Auto allerdings bei mir stand konnte ich kein öl auf dem Boden finden.
Das sehe ich ganz genausoZitat :Da interpretiere ich als prinzipielle Anerkenntnis zur Behebung der Sachmängel im erkennbaren Bewusstsein für die Mängelbeseitigung as der Sachmängelhaftung verpflichtet gewesen zu sein.
Dir ist anscheinend nicht bekannt, dass die Beweislastumkehr zum 01.01.2022 auf 12 Monate erhöht wurde.Zitat :ist es denn jetzt nicht so das er in der Beweispflicht ist das der Mangel schon beim Kauf war? ist schliesslich über 6 Monate her.
Auch Verschleißteile unterliegen der Gewährleistung! Normaler Verschleiß ist allerdings kein Mangel, übermäßiger Verschleiß allerdings schon.Zitat :gehören diverse Dichtungen nicht zu Verschleißteile ?
Der Kauf ist noch gar keine 12 Monate her.Zitat :Nein, die Frist beginnt meiner Meinung nach mit der Übergabe (Gefahrenübergang) von Neuem.
Absolut richtig, allerdings hat der Händler, meiner Meinung nach, durch seine Handlung, einen Sachmangel anerkannt.Zitat :Natürlich kann bei einem über 30 Jahre alten Fahrzeug mit sagen wir mal 10 Jahre alten Dichtungen ein normaler Verschleiß der Dichtung vorliegen, wenn diese nach 10 Jahren Undichtigkeiten aufweisen.
Zitat :ich stellte fest das ein paar schrauben einer Dichtung lose waren und zog diese etwas nach.
Je nach Art und Einbauort der Dichtung, war das dann "Murks".
Es gibt da durchaus Dichtungen wo es heißt, passt beim ersten Mal, oder neu.
Grade bei Ölwannen sehr beliebt, Schrauben ungleichmäßig und zu fest anziehen.
Zitat :Das Öl wurde also gar nicht umgepumpt. Wie soll man denn dann eine Undichtigkeit feststellen?
Motor und Öl sollten zumindest einmal die Betriebstemperatur erreicht haben, da die Viskosität beim Öl doch sehr von der Temperatur anhängt.
-- Editiert von User am 12. April 2023 09:34
Natürlich, ich wollte nur darauf hinweisen, dass wenn der Motor nicht läuft, dass es dann nur in ganz seltenen Fällen zu einem Ölaustritt kommt.Zitat :Motor und Öl sollten zumindest einmal die Betriebstemperatur erreicht haben, da die Viskosität beim Öl doch sehr von der Temperatur anhängt.
Das sehe ich auch so, wie bereits in #3 geschrieben:Zitat :Absolut richtig, allerdings hat der Händler, meiner Meinung nach, durch seine Handlung, einen Sachmangel anerkannt.
Zitat :Da interpretiere ich als prinzipielle Anerkenntnis zur Behebung der Sachmängel im erkennbaren Bewusstsein für die Mängelbeseitigung as der Sachmängelhaftung verpflichtet gewesen zu sein.
Zitat :durch seine Handlung, einen Sachmangel anerkannt.
Kommt halt darauf an, in welchem Umfang.
Ist ja schon ein Unterscheid, ob ich nun "Öllecks an den Schrauben 1,2,3 zur Beseitigung" anerkenne oder "Öllecks zur Beseitigung" anerkenne.
Da müsste man den Wortlaut der kompletten Kommunikation prüfen.
-- Editiert von User am 13. April 2023 21:36
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten