Hallo Zusammen,
ich habe mir vor einem 3/4 Jahr ein Auto bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Der Vertrag den ich unterschrieben habe enthält die übliche "ich hafte für nichts. gekauft wie gesehen" Klausel.
Nun habe ich gehört, dass ein Händler diese Gewährleistung vertraglich garnicht ausschliessen kann. Ist dies so richtig ?
Grüsse und Danke,
Martina
Gewährleistung Autokauf bei Händler
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
ja, das ist richtig.. wir unterscheiden auch von Gewährleistungs und Garantie...
Gewährleistungs ist seit 1.1.03 Plicht und kann nicht umgangen werden (auch , wenn er es in den Vertrag mit rein schreibt)
Wie lange das allerdings dauert, bin ich überfragt.. ich habe 6 Monate im Kopf... da musst Du aber mal nachhaken
Gewährleistung:
* generell 24 Monate
* kann von gewerblichem VK bei Gebrauchtware auf 12 Monate beschränkt werden*
* kann von privatem VK ganz ausgeschlossen werden
* legt in den ersten 6 Monaten dem VK die Beweislast auf, daß ein Mangel nicht schon bei Übergabe vorlag
* in der restlichen Laufzeit ist der K beweispflichtig, daß der Mangel schon bei Übergabe vorlag
____
* muß aber so im Vertrag stehen. Schreibt der gewerbliche VK "Gewährleistung ausgeschlossen", so ist dies komplett unwirksam und er gewährleistet die vollen 24 Monate.
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Danke schon mal.
Wenn ich jetzt ein Problem habe, das schon länger vorliegt und von dem Hänlder angeblich behoben wurde, aber dies immer noch da ist, dann bedeutet dies doch, dass es ab dem ersten auftreten gilt, oder ?
Hallo,
i.d.R. hat der Händler 2 max. 3 Nachbesserungsversuche für ein und den selben Fehler.
Wurden die Fehler schriftlich festgehalten?, Wann traten sie erstmals auf?
Um welche Mängel handelt es sich denn ?
Gruß Spezi
Habe vor ca. 8 Monaten ein Auto 1,5 Jahre alt beim Händler gekauft. Da das Auto diverse Mängel hat, wollte ich reklamieren. Da ich das Auto jedoch für meinen Handwerksbetrieb gekauft habe, also für´s Geschäft, behauptet, der Händler, dass es keine Gewährleistung gibt! Ist dies richtig??
Leider nunmehr ein klares JA!
Die Gewährleistung kann nur bei einem Geschäft mit einem Verbraucher nicht wirksam ausgeschlossen werden.
Kleiner Trost: Auch sonst sähe es schlecht aus. Nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, d.h. Du bist dafür beweispflichtig, daß das Kfz bei Übergabe die von Dir gerügten Mängel hatte, was in der Praxis sehr schwer ist.
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