Gewährleistung? Elektronische Parkbremse/Feststellbremse

5. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
azmd108
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung? Elektronische Parkbremse/Feststellbremse

Hallo,

folgende Problematik. Im April diesen Jahres, kauft ich einen Gebrauchtwagen bei einem Vertragshändler. 3 Monate nach dem Kauf, versagte plötzlich die elektronische Parkbremse - heißt - ich konnte den PKW plötzlich nicht mehr bewegen. Ich musste somit abgeschleppt werden und nach einer Diagnose des Händlers mit angeschlossener Werkstatt, musste die Steuereinheit der Parkbremse getauscht werden. Arbeitszeit und Material wurden mit über 500 Euro veranschlagt (das Abschleppen wurde bezahlt). Die Gebrauchtwagengarantie schloss ein solchen Defekt leider nicht ein. Meines erachtens müsste hier allerdings die Gewährleistung des Händlers greifen oder sehe ich das falsch? Ich habe gelesen, dass Gewährleistung bei einem PKW so eine Sache ist (Stichwort Verschleiß etc.).

Da wir noch am selben Tag in den Urlaub gefahren sind, hatte ich kein Zeit auf große Streitigkeiten, sodass ich den Betrag vorerst gezahlt habe - zudem waren die vergangenen Monate rechts stressig, sodass ich jetzt erst versuche (1,5-2 Monate nach der Reparatur) eine Antwort auf meine Frage zu finden.

Greift die Gewährleistung in diesem Fall?
Kann ich auch 2 Monate nach der Reparatur den Anspruch rückwirkend geltend machen (Rechnung existiert natürlich)?

Vielen Dank im Voraus

-- Editier von azmd108 am 05.10.2015 14:13

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Ich habe gelesen, dass Gewährleistung bei einem PKW so eine Sache ist (Stichwort Verschleiß etc.).


Man müßte anhand von Alter und Laufleistung prüfen, ob die Feststellbremse bereits an ihrer natürlichen Verschleißgrenze war oder nicht. Wenn nicht, dann ist es ein Gewährleistungsfall.

Zitat:
Kann ich auch 2 Monate nach der Reparatur den Anspruch rückwirkend geltend machen


Theoretisch ja. Das Problem ist, daß man deine Zahlung als wirksamen Verzicht auf Gewährleistungsansprüche interpretieren könnte.
Und das geht hier in der Tat, denn §475 BGB macht nur solche Vereinbarungen unwirksam, die *vor* Meldung des Mangels an den VK getroffen wurden. *Nach* Meldung des Mangels kann man folglich sehr wohl wirksam auf seinen Anspruch verzichten.

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#2
 Von 
azmd108
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Zitat (von JenAn):
Man müßte anhand von Alter und Laufleistung prüfen, ob die Feststellbremse bereits an ihrer natürlichen Verschleißgrenze war oder nicht. Wenn nicht, dann ist es ein Gewährleistungsfall.


Sicherlich kann die Feststellbremse an sich, als mechanisch wirkende Bremse verschleißen, jedoch handelt es sich bei der getauschten Steuereinheit um ein elektronisches Bauteil, quasi einen Computer. Mein Problem dabei ist, das ich mir nicht sicher bin, wie es um den Verschleiß bei elektronischen Bauteilen steht. Meiner Ansicht nach kann bei einem Steuergerät nicht von einem Verschleißteil gesprochen werden, das ist aber nur meine Meinung als Laie.

Wie ich deinen Ausführungen entnehme, hätte ich sowieso keine große Chance das Geld zurückerstattet zu bekommen. Kann denn nicht der Umstand, dass ich noch am selben Tag in den Urlaub gefahren bin, "mildernd" gelten? Schließlich hatte ich keine Zeit für große Streitigkeiten, womöglich hätten die Mitarbeiter meinen PKW noch einbehalten, wenn ich nicht gezahlt hätte.

Danke im Voraus!

-- Editiert von azmd108 am 06.10.2015 12:50

-- Editiert von azmd108 am 06.10.2015 12:54

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
$$Big-t$$
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo, Nein denke nicht das du mit jeglichen Forderungen durchkommst. Du hättest den Händler auffordern müssen es zu reparieren. Hätte er verneint nochmal schriftlich mit Fristsetzung mahnen müssen und dann hätte man erst reparieren und fordern können. Allein schon der Umstand das der Händler nichtmal die Chance hatte das Auto selber zu begutachten und reparieren um den Schaden so klein wie möglich zu halten. Vielleicht hatte er ja ein Schlachtfahrzeug und hätte das Teil selber einbauen können, dann wären es ja keine 500 Euro kosten für ihn. Alles natürlich nur sollte die Parkbremse überhaupt ein Gewährleistungsfall sein was ich nicht weiß?!?! Lg

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
azmd108
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort. Dann bleibe ich wohl auf dem Geld sitzen, nicht zu ändern :) dennoch der Vollständigkeithalber:

Zitat (von $$Big-t$$):
Allein schon der Umstand das der Händler nichtmal die Chance hatte das Auto selber zu begutachten und reparieren um den Schaden so klein wie möglich zu halten. Vielleicht hatte er ja ein Schlachtfahrzeug und hätte das Teil selber einbauen können, dann wären es ja keine 500 Euro kosten für ihn


Der Händler ist ein großes Autohaus von Renault, diesem Autohaus angeschlossen ist direkt eine Servicewerkstatt. Der Händler hat selbstverständlich den Werkstattmeister damit beauftragt, den PKW vorerst zu inspizieren. Der Meister hat zunächst versucht die Software zu resetten und neu zu installieren. Hat nicht funktioniert. Somit musste ein neues Steuergerät bestellt werden, was erst 1 Tag später kam. Uns ging dadurch 1,5 Tage Urlaub flöten, da wir das Auto einen Tag in der Werkstatt bzw. beim Händler haben stehen lassen müssen und es erst am Nachmittag des Folgetages bekommen haben, da der Tausch des Steuergeräts sehr aufwändig zu sein scheint (so die Aussage des Meisters).

Ich sprach den Meister auch bezüglich Gewährleistung an und erwähnte, dass ich den Wagen vor gerade einmal ein paar Monaten gekauft habe und die 6-Monatsfrist noch nicht verstrichen ist. Er antwortete mir dann nur "ob Gewährleistung greift oder nicht lässt sich nicht in zwei Sätzen feststellen", womit er sicherlich auch recht hat. Angesprochen habe ich ihn darauf also.

Wie gesagt, ich möchte dem Händler nicht unterstellen, dass er, obwohl er wusste das es ein Gewährleistungsfall ist, einafch den Umstand genutzt hat, dass ich wahrscheinlich eh nicht lange diskutiere bezüglich des Urlaubs - ich wollte im Nachhinein nur in Erfahrung bringen, ob ich das Geld zurecht gezahlt habe oder über den Tisch gezogen wurde. Vielen Dank für die Antworten :)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10626 Beiträge, 4198x hilfreich)

Haben Sie den Händler denn mal drauf angesprochen?

Ich würde einfach mal mit der bezahlten Rechnung nochmals im Autohaus vorstellig werden und dort das Gespräch suchen.
Wenn die Gewährleistung hier nicht greift, kommt eventuell ein Kulanzangebot oder ein Gutschein für die nächste Inspektion bei rum.
Mit Vertragshändlern kann man eigentlich ganz gut reden und zu "verlieren" haben Sie nichts mehr. ;)

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#6
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Meiner Ansicht nach kann bei einem Steuergerät nicht von einem Verschleißteil gesprochen werden


Rechtlich gesehen ist "Verschleißteil" sowieso kein brauchbarer Begriff.
Verschleißen wird letztlich alles (vielleicht bis auf pure Diamanten) - auch ein Steuergerät hat irgendwann seine natürliche Lebensdauer erreicht.

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