Hallo,
seit ein paar Tagen bin ich Gebrauchtwagenbesitzer.
Opel Insignia BJ. 5/2009 - 74000km
Nach dem "eingewöhnen" musste ich nun ein paar Fehler feststellen.
Der Verkäufer nannte mir eine Werkstatt die ich aufsuchen soll, in die ich besser nicht gehen will, aber wahrscheinlich ja muss....
In meiner befreundeten Werkstatt hat man mir gesagt dass das Getriebeöl erneuert werden müsste (laut Hersteller ist hier keine Wartung vorgesehen), sowie das Zwei-Massen-Schwungrad und eine vom Hersteller geänderte Kupplung eingebaut werden muss/sollte.
Wenn die Probleme dann nicht weg sein sollten, müsste das Getriebe teilweise/komplett erneuert werden.
Greift hier noch die Gewährleistung?
Da das Auto schon ein paar KM runter hat und auch "schon" 5 Jahre alt ist?
Edit: Habe auch eine Garantie mit angeschloßen, die aber klar einen eigenbehalt ausmacht für 20Prozent in meinem Fall.
Tritt der Verkäufer damit seine Gewährleistung daran ab?
-- Editiert fb387079-57 am 03.04.2014 21:04
Gewährleistung Fahrzeug
3. April 2014
Thema abonnieren
Frage vom 3. April 2014 | 20:59
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung Fahrzeug
#1
Antwort vom 4. April 2014 | 12:12
Von
Status: Junior-Partner (5448 Beiträge, 1823x hilfreich)
quote:
Greift hier noch die Gewährleistung?
Da das Auto schon ein paar KM runter hat und auch "schon" 5 Jahre alt ist?
Da müßtest du einen Opel-Spezi fragen, was da für Alter und Laufleistung üblicher Verschleiß ist und was nicht.
quote:
Tritt der Verkäufer damit seine Gewährleistung daran ab?
Die Frage verstehe ich nicht. Gewährleistung ist eine Pflicht des VK, die kann er nicht abtreten. Abtreten kann man nur Rechte.
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