Hallo,
folgendes Problem beschäftigt mich.
Ich bin selbt. Kaufmann (Klamottenladen - Einzelunternehmung). Ich möchte gerne meinen PKW mit MwSt verkaufen.
Der Wagen ist gerade mal 14 Monate alt.
Eine Händler-restgarantie läuft noch 10 Monate (Werksgarantie von Renault).
Info: der Wagen ist wie neu - keine Mängel.
Wenn ich den Wagen jetzt verkaufe, muss ich irgendwelche Garantien für den 11 und 12 Monat übernehmen.- Was ist, wenn der dann mit Motorschaden oder ähnlichem ankommt ?
Ein Bekannter entkräftete meine Angst und meinte:
1. Hat der Käufer noch 10 Monate Werksgarantie.
2. bin ich in den ersten 6 Monaten Beweispflichtig - da aber hier die Werksgarantie greift - soll es mich nicht interessieren.
3. nach den 6 Monaten hat er noch 4 Monate weitere Werksgarantie.
4. Passiert jetzt etwas im 11 und 12 Monat, so müsste er mit beweisen, dass dieser Schaden bereits in den ersten 6 Monaten nach Verkauf vorlag. Ausserdem ist er ja schon etliche Kilometer gefahren. Das ganze dann mir in die Schuhe zu schieben soll unmöglich sein.
5. Ausserdem bin ich kein Autohändler.
Ich könne das Auto mit mwst. verkaufen.
Ich habe von dieser Sache keine Ahnung und frage deshalb hier im Forum einmal nach und würde mich sehr freuen, wenn ich ein Feedback bekommen würde.
Gewährleistung Garantie bei Autoverkauf
17. Juni 2005
Thema abonnieren
Frage vom 17. Juni 2005 | 12:21
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 3x hilfreich)
Gewährleistung Garantie bei Autoverkauf
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 17. Juni 2005 | 13:51
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 180x hilfreich)
Die Ausführungen Ihres Kollegen sind soweit Richtig.
#2
Antwort vom 17. Juni 2005 | 17:26
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 2x hilfreich)
4. Passiert jetzt etwas im 11 und 12 Monat, so müsste er mit beweisen, dass dieser Schaden bereits in den ersten 6 Monaten nach Verkauf vorlag.
_______________________________________________________
Nicht in den ersten 6 Monaten nach Verkauf, sondern vor Übergabe, sprich ab Kaufdatum.;)
-- Editiert von Autofuzzi am 17.06.2005 17:27:29
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#3
Antwort vom 17. Juni 2005 | 18:36
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 3x hilfreich)
also brauche ich mir keine Gedanken machen ?!
#4
Antwort vom 17. Juni 2005 | 19:18
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 2x hilfreich)
MIt ruhigem Gewissen verkaufen.
#5
Antwort vom 26. Juni 2005 | 16:10
Von
Status: Lehrling (1195 Beiträge, 181x hilfreich)
und selbst wenn er es beweisen kann, dann springt die garantie doch wieder ein !
m.
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