Gewährleistung Gebrauchtwagen, Beweislast nach 6 Monaten ?

10. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Famous
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 48x hilfreich)
Gewährleistung Gebrauchtwagen, Beweislast nach 6 Monaten ?

Hallo,

ich habe einen Gebrauchtwagen bei einem Vertragshändler gekauft. Das war vor ca. 7 Monaten. Ich habe dabei auch eine Gebrauchtwagenversicherung abgeschlossen, diese wäre im Prinzip unnötig. Zumindest die ersten 6 Monate. Innerhalb der ersten 6 Monate wird automatisch angenommen, dass der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war.
In meinem Fall leider zu spät, diese Chance habe ich verpasst.

Folgender Sachverhalt:
Steht das Auto länger als ca. 3 Tage ist die Batterie leer. Ca. 3 Monate nach Kauf im Winter hatte ich im Urlaub Probleme, ansonsten wird das Auto fast jeden Tag bewegt und wird von daher auch nie leer. Jetzt wurde beim Händler festgestellt, dass das am Interface der werkseitigen Freisprecheinrichtung liegt, in einem Forum habe ich gelesen dass dieser Fehler öfter vorkommt und eine bestimmte Serie dieser Freisprecheinrichtung betroffen ist, funktionieren tut sie ja tadellos, sie ist nicht defekt, sie hat nur diesen Mangel, meiner Einschätzung nach werkseitig.

Bereits bei der Probefahrt sprang das Auto nicht an, zur Probefahrt wurde schnell noch eine andere Batterie eingebaut, die Verkäuferin meinte er wäre wohl eine Zeit lang nicht bewegt worden, ich hab mir da noch keine großen Gedanken darüber gemacht.

Im Winter (Urlaub, stand länger) als er dann streikte habe ich eine neue Batterie eingebaut, ich dachte es liegt an der Batterie, und Verschleissteile werden auch nicht ersetzt. Ich wollte halt meine Ruhe haben, mit der neuen Batterie dachte ich, hätte ich meine Ruhe.

Nun war ich krank, das Auto stand 4 Tage und machte wieder keinen Muckser, mehr.

Die Gebrauchtwagenversicherung springt nicht ein, Komfortelektrik ist ausgenommen, ganz schlau. Aber im Prinzip muss der Händler Gewährleistung auf alle Teile ausser Verschleissteilen geben, nur inwieweit muss ich beweisen, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war, ich meine bei der Probefahrt war das ja schon der Fall mit der leeren Batterie, ein Zeuge war dabei, zählt das schon als Beweis?

Für Tipps wäre ich sehr dankbar.

Grüße Matthias




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bluce Lee
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 27x hilfreich)

Ich würde mal versuchen den Vorbesitzer zu kontaktieren, soweit das möglich ist.

Wenn er diesen Mangel bestätigen kann, dann könnte bei deinem Verkäufer sogar arglistige Täuschung vorliegen, was zur Folge hätte:
-> Anfechtung des Kaufvertrages möglich
-> Rücktritt vom Kaufvertrag

Hab diese Schritte nur deshalb erwähnt, weil es sehr schwierig sein kann, einen solchen Mangel zu beseitigen.

Dazu kommt, dass man dies auch gut als Druckmittel benutzen kann und sich der Händler vielleicht so umstimmen lässt den ihm bereits damals bekannten Mangel kostenlos zu beseitigen.


MfG!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Famous
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo,

ich hab den Beitrag versehentlich im Kaufrecht Forum angefangen, ich werde dort hierauf verweisen und hier weitermachen, hier mal meine letzte Antwort:


Es ist ein Golf V Plus, Alter 2 1/2 Jahre, ich hab ihn jetzt ca. 7 Monate.

Gekauft habe ich ihn beim VW Händler, dort wurde jetzt auch die Fehlerdiagnose gemacht, also direkt bei der Vertragswerkstatt, welche zugleich der Verkäufer des Wagens ist.

Von Gewährleistung hört man bei denen natürlich erstmal nichts, erst wird Kulanz beantragt, dann wirds über die Versicherung versucht, klappt beides nicht wirds am Kunden abgewälzt.

Die Kulanz von VW beträgt 70 %, das Teil alleine kostet 350 €, aber wie man weiß kommt da gleich das Doppelte zusammen, mit den Lohnkosten usw.

Bei der Probefahrt beim Kauf war das Auto schon komplett tod, die hab ich dann erst am nächsten Tag machen können. Zum Ansehen wurde damals eine Fremdstartbox angekarrt.

Das Auto steht bei mir kaum einen Tag, nur im Urlaub über Weihachten hatte ich ihn mal 3-4 Tage stehen, ich musste im Urlaub 2 mal fremdstarten und hab dann eben eine neue Batterie eingebaut, was wahrscheinlich nutzlos war, daran lags nicht, wie sich ja jetzt rausstellt.

Ich will mich vorher schlau machen und denn den Händler auf seine Gewährleistungspflicht hinweisen, dazu muss ich natürlich ein paar Argumente parat haben, die winden sich rum so gut es geht.

Grüße Matthias

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bluce Lee
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 27x hilfreich)

Wer war der Vorbesitzer?
Oder war es etwa knapp 2 Jahre lang ein Firmenwagen der Werkstatt?


MfG!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Famous
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo,

1 Jahr direkt bei VW, 1 Jahr beim Händer, laut Brief.

Schon komisch das Ganze, aber diese Problematik scheint kein Einzelfall zu sein, im Motor-Talk Forum gibts viele Leute die Probleme mit unterschiedlichen Steuergeräten haben. Das mit der Freisprecheinrichtung auch, es soll angeblich eine bestimmte Serie sein, ich hab Betroffene angeschrieben, aber leider noch keine Antworten erhalten. Mich würde interessieren, wie die Händler dieser Betroffenen diese Fälle behandelten?

Das Problem bei mir ist, dass ich über die Vorgeschichte des Autos nichts rausbringe, das steht wohl nur in den Akten des Händlers.

Grüße Matthias

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Greed
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Das Thema ist zwar schon etwas älter aber ich habe momentan ein ähnliches Problem mit meinem Audi Händler und zwar habe ich mir vor Ca 4 Monaten einen 2009er Audi A3 gekauft, vor 3 Wochen hatte ich dann den ersten schaden (abgasregelventil und Temperatur Sensoren) Kosten laut Audi inklusive. Einbau ~500€ wovon ich dann 100€ Selbstbeteiligung tragen musste.

Heute habe ich dann mal wieder meinen Audi in die Werkstatt gebracht mit einem defekten Anlasser ich war guterdinge das ich für den neuen Anlasser inklusive Einbau wieder nur 100€ Selbstbeteiligung zahlen muss aber also ihr ein paar Stunden später mit dem Werkstattmeister gesprochen habe hieß es auf einmal das ich 100€ sb. Und 40% der Material kosten tragen soll was dann insgesamt Ca 350€ sind.

Jetzt meine Frage muss ich das zahlen ? Oder kann ich mich auf die beweislastumkehr berufen ? Da der Wagen ja erst seit 4 Monaten in meinem Besitz ist.

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3x Hilfreiche Antwort

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