Gewährleistung Privatkauf Auto

29. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
hanobias1804
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung Privatkauf Auto

Ich hab vor ein paar Tagen mein Auto verkauft, nun versucht der Käufer mit einem Anwalt gegen mich vorzugehen.

Zum Auto: Es hat etwas Öl verbraucht aber dachte es ist normal für ein älteres Auto. Es wurde über Mobile verkauft mit Standard Mobile Kaufvertrag in dem die Gewährleistung ausgeschlossen ist. Außerdem stand im Tüv Bericht, dass der Motor ölfeucht sei.

Der Käufer wirft mir nun arglistige Täuschung vor, ja ich wusste, dass das Auto etwas Öl verbraucht aber kann er wegen sowas vor Gericht ziehen?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130390 Beiträge, 41521x hilfreich)

Zitat (von hanobias1804):
kann er wegen sowas vor Gericht ziehen?

Selbstverständlich kann er das.
Ist ja Sinn und Zweck der Gerichte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1385 Beiträge, 220x hilfreich)

was heißt denn: "Etwas Öl verbraucht?"

Ich hatte mal einen Gebraucht-Wagen beim Hersteller gekauft, Da gings mit dem ÖL zwei Jahre gut.
Danach 1 Liter pro 500 km, ein Jahr später 1 Liter pro 300 km.

Mittlerweile habe ich ein anderes gebrauchtes, der 1 Liter pro 12.000km benötigt.

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#3
 Von 
Immobilienhai
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

Es kommt stark darauf an, was genau "etwas Öl" ist. Bis 1 Liter auf 1000 Kilometer sind auch bei Autos mit 100 000 km Laufleistung zu tolerieren. Das wäre dann "etwas".
Der Nachweis eines erhöhten Ölverbrauchs wäre noch zu führen. Das wird schwierig. Und noch schwieriger, wann dieser erhöhte Verbrauch aufgetreten ist. Wer weiß, was der Käufer nach der Übergabe mit dem Motor gemacht hat? Vielleicht ist z.B. schon bei der Heimfahrt ein Kolbenring gebrochen? Oder eine Dichtung endgültig undicht geworden? Da kann der Verkäufer nichts dafür.
Insgesamt scheint mir der Vorwurf arglistiger Täuschung auf schwachen Füßen zu stehen. Noch deutlicher: ich halte eine Reklamation des Käufers für aussichtslos. Und ja, klagen kann er vor Gericht.

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