Gewährleistung Privatverkauf

27. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
Bernd Eilers
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung Privatverkauf

Guten Tag!

Ich habe ein KFZ von privat an privat verkauft u. in dem
Kaufvertrag auf unfallfreiheit hingewiesen u. die Gewährleistung
ausgeschlossen. Nach Abholung bzw. der während der Überführungsfahrt ging lt. Aussage des Käufers der Motor im Standgas öfter aus. Er möchte jetzt, dass ich die Werkstattrechnung bezahle u. unterstellt mir, ich hätte das vorher gewußt. Ich habe jedoch diese Probleme vorher nicht gehabt.

Meine Frage: Bin ich bei Auschluss der Gewährleistung meinerseits
zu einer Zahlung verpflichtet?
Nebenbei sei bemrkt, das der Käufer keine Probefahrt gemacht hat.

Vielen Dank für Ihren Rat.



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"Zottel"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
aquascooter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin moin, im Kaufvertrag muß der Satz "Unter Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung" (früher unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung) stehen, dann gibt es keine Probleme, laut Rechtsberatung ADAC.

Habe 2002 ein Sportboot mit Trailer verkauft. Motor sollte angeblich nach 2 Wochen defekt sein! Käufer wollte, dass ich mich zu 50% an den Reparaturkosten beteilige, drohte mit RA!
Habe nie wieder etwas von ihm gehört!

Ich würde mich keinesfalls an irgendwelchen Kosten beteiligen!!

MfG Henry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thodi
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 15x hilfreich)

Alles ist schön. Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, sehe ich keine Probleme. Wie alt war denn der Wagen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

@ Thomas
Das ist aus dem Juli 03,
da hat jemand was gaaaaaaanz altes ausgegraben

Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

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