Guten Tag!
Ich habe ein KFZ von privat an privat verkauft u. in dem
Kaufvertrag auf unfallfreiheit hingewiesen u. die Gewährleistung
ausgeschlossen. Nach Abholung bzw. der während der Überführungsfahrt ging lt. Aussage des Käufers der Motor im Standgas öfter aus. Er möchte jetzt, dass ich die Werkstattrechnung bezahle u. unterstellt mir, ich hätte das vorher gewußt. Ich habe jedoch diese Probleme vorher nicht gehabt.
Meine Frage: Bin ich bei Auschluss der Gewährleistung meinerseits
zu einer Zahlung verpflichtet?
Nebenbei sei bemrkt, das der Käufer keine Probefahrt gemacht hat.
Vielen Dank für Ihren Rat.
-----------------
"Zottel"
Gewährleistung Privatverkauf
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Moin moin, im Kaufvertrag muß der Satz "Unter Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung" (früher unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung) stehen, dann gibt es keine Probleme, laut Rechtsberatung ADAC.
Habe 2002 ein Sportboot mit Trailer verkauft. Motor sollte angeblich nach 2 Wochen defekt sein! Käufer wollte, dass ich mich zu 50% an den Reparaturkosten beteilige, drohte mit RA!
Habe nie wieder etwas von ihm gehört!
Ich würde mich keinesfalls an irgendwelchen Kosten beteiligen!!
MfG Henry
Alles ist schön. Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, sehe ich keine Probleme. Wie alt war denn der Wagen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@ Thomas
Das ist aus dem Juli 03,
da hat jemand was gaaaaaaanz altes ausgegraben
Gruß Spezi
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten