Gewährleistung Verschleißteile

9. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
JA87
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung Verschleißteile

Hallo,
ich habe vor kurzer Zeit mein Auto einem Händler verkauft und mir gleichzeitig von dem gleichen Händler einen anderen Gebrauchtwagen gekauft. Nun habe ich an dem von mir gekauften Gebrauchtwagen sämtliche Mängel entdeckt, Klimaanlage funktioniert nicht richtig, Lüfter läuft nicht, Drosselklappe verkokt und Anlasser müsste dringendst gefettet werden, da er beim starten des Motors komische Geräusche macht. Diese Mängel habe ich auch umgehend dem Händler mitgeteilt, ich habe auch mitgeteilt das ich den Lüfter habe reparieren lassen (Kosten 200 Euro) womit der Händler auch einverstanden war, da ich in Italien im Urlaub war bei 34°!!! und kein Lüfter anlief und diesen daher dringend reparieren musste. Nun war ich vor 2 Tagen beim Händler um mir dieses Geld für die Reparatur zu holen, dieses habe ich jedoch nicht bekommen, mit der Begründung das bei meinem Auto das ich ihm verkauft habe bzw. in Zahlung gegeben habe, auch Mängel hat, diese sind, das 2 Zündkabel kaputt sind, dieses wäre ja acuh kein Problem diese zu ersetzten, wenn es denn nur diese 2 Zündkabel wären.. Denn er forderte, dass ich alle!! Zündkabel neu kaufe, die Verteilerkappe und Verteilerläufer, da diese verschlissen wären. Jetzt meine Frage, muss ich denn wirklich diese verschlissenen Teile auch ersetzen??? Also meiner Meinung nach klingt das ziemlich idiotisch, ich muss doch nie und nimmer eine Gewährleistung auf Verschleißteile geben???? Oder bin ich etwa falsch informiert??

Vielen Dank für eure Hilfe.

Janine

Problem nach Autokauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Der Gewährleistung unterliegen 'Verschleißteile' auch, aber eben nur in dem Umfang, der normalen Verschleiß überschreitet.

Und beim nächsten Mal vereinbaren Sie einen Gewährleistungsausschluß, wenn Sie an einen Händler verkaufen. ;)

2x Hilfreiche Antwort

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