Hallo,
ich habe im Juni letzten Jahres ein Gebrauchtfahrzeug bei einem Mercedes Händler gekauft. Zu diesem Fahrzeug gibt es auch eine 24-monatige Fahrzeuggarantie mit den üblichen Ausschlüssen (z.b. Verschleißteile).
Bei mir muß nun ein defektes Achslager getauscht werden, was leider nicht unter die Zusatzgarantie fällt. Die Frage ist aber nun, ob hier nicht gesetzl. Gewährleistung des Händlers greift. Da der Kauf länger als sechs Monate her ist, müßte aber ich beweisen, wenn ich richtig nachgelesen hab, dass der Schaden schon bei Kauf vorlag. Wie soll aber so etwas nachgewiesen werden? Dazu kommt, dass auch damals der TÜV neu gemacht wurde.
Gibts hier irgendwelche Chancen?
Danke für Antwortne.
Grüße
Chris
Gewährleistung auch nach sieben Monaten?
17. Januar 2010
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Frage vom 17. Januar 2010 | 18:10
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 4x hilfreich)
Gewährleistung auch nach sieben Monaten?
#1
Antwort vom 17. Januar 2010 | 22:55
Von
Status: Unbeschreiblich (129062 Beiträge, 41180x hilfreich)
quote:
Da der Kauf länger als sechs Monate her ist, müßte aber ich beweisen, wenn ich richtig nachgelesen hab, dass der Schaden schon bei Kauf vorlag.
Korrekt
quote:
Wie soll aber so etwas nachgewiesen werden?
In dem Du auf deine Kosten ein Gutachten erstellen lässt. Kosten ca. 600 EUR.
Der Gesetzgeber sagt zwar 24 Monate Gewährleistung, ganz realistisch betrachtet hat man durch die Beweislastumkehr jedoch nur 6 Monate Gewährleistung (abgesehen von wenigen Ausnahmen).
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
#2
Antwort vom 20. Januar 2010 | 22:23
Von
Status: Schüler (188 Beiträge, 55x hilfreich)
Hallo,
ein Achslager ist ein typisches Verschleißteil. Es kommt auf die Laufleistung und das Fahrzeugalter an, ob dieses Bauteil eventuell unter eine Sachmängelhaftung fällt.
Und diese Frage ist bei einem Jahreswagen mit vielleicht 12.000 km Laufleistung anders zu beantworten, als bei einem 8 Jahre alten Fahrzeug mit 80.000 km.
Gruß Senatorman
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