Gewährleistung ausschluß.

29. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
mtersteegen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Gewährleistung ausschluß.

Hallo guten Tag.

Ich habe vor ca 3 Wochen einen Passat Kombi gekauft.
Baujahr 1997 mit 136.000 km.
Nach einer Woche merkte ich, das der Motorblock an einer Seite voller Öl ist. Der Händler bot an, wenn er Zeit habe, würde er die Dichtung erneuern.Jetzt am 26.11 brachten wir meine Frau und Ich das Fahrzeug Morgens um 10 Uhr in die Werkstatt. Eine Mechaniker fuhr den Wagen in die Halle und sagte, das die Arbeiten bis ca 14 Uhr dauern würden. Mit dieser Zeitspanne kann ich leben. Mittags um 13,15 Uhr rief mich der Meister an und sagte, ich muss sofort kommen mein Wagen hat einen Kabelbrannt. Bei der Werkstatt angekommen, sagte mann mir: Beim einfahren in die Werkstatt, kam aus den Motorraum rauch raus. Der Händler der dabei stand fragte mich: Wie ich versichert bin ? Weil dieser Schaden die Versicherung übernimmt. Aber ich habe den Wagen um 10 Uhr gebracht, die Ventildeckeldichtung wurde erneuert, und nun heißt es
die Waren nicht am Wagen und haben erst um 12,30 Uhr den VW in die Werkstatt gefahren. Der Händler kam sofort mit der Aussage, ich beauftrage einen Gutachter der wird dann sagen das der Schaden schon war. Ich Telefonierte mit meiner Versicherung und die schleppten mich in meine Vetrauenswerkstatt. Dort sagte der Gutachter der HUK: Das wahr eine richtige Flamme und der hat ordentlich gebrannt.
Die Kosten mit allem Betragen ca. 1800 - 2200€.
Der Händler verweist darauf, ich habe das auto ohne
Garantie und ohne Gewähr gekauft. Den Rest Interessiert Ihn nicht.
Welche Chnace habe ich noch um den Händler dran zu kriegen ? Heute am 29.11 sollte ich nach 2 Jahren Arbeitslosigkeit eine neue Arbeit beginnen.
Nun war alles umsonst. Die Reperatur dauert fast ne Woche und der Job ist Weg.
Ich brauche nur die SB von der Versicherung zu Zahlen mehr nicht. Vielen Dank für eine oder mehrere Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130069 Beiträge, 41474x hilfreich)

quote:
Der Händler verweist darauf, ich habe das auto ohne
Garantie und ohne Gewähr gekauft.

Wie hast DU denn das Auto gekauft?
Als Privatmann oder als Geschäftsmann?

Gegenüber Privatleuten ist der Ausschluss der Gewährleistung rechtlich nicht zulässig ...


quote:
Das wahr eine richtige Flamme und der hat ordentlich gebrannt.

War das alle was er gesagt hat? Diese Aussage ist dann leider wertlos ...
Oder hat er auch etwas zur Ursache gesagt?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130069 Beiträge, 41474x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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