Gewährleistung bei Gebrauchtwagenankauf/Inzahlungnahme

24. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Chris_90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung bei Gebrauchtwagenankauf/Inzahlungnahme

Hallo zusammen,

ich habe mich aufgrund von Unachtsamkeit beim Kauf meines Fahrzeugs überrumpeln lassen und stehe nun vor einem Problem.

Zur Situation:
Ich habe einen Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft für einen Preis von 13.900€, damit verrechnet wurde mein altes Fahrzeug für 900€. Auf dem Heimweg ist mir ein Schaden am Kühlsystem aufgefallen, woraufhin die Werkstatt einen Schaden an der Zylinderkopfdichtung festgestellt hat. Nach einigem hin und her hat der Verkäufer nun endlich sein Einverständnis gegeben, dass ich das Fahrzeug reparieren lassen kann (eine Fahrt zum Verkäufer wäre finanziell unverhältnismäßig, da er 600km entfernt ist).

In der gleichen Mail hat er mir allerdings mitgeteilt, dass er an meinem Gebrauchtfahrzeug ein Schaden an dem Getriebe festgestellt hat und fragt mich nun, wie wir damit verfahren sollen.

Leider ist mir aufgefallen, dass es sich im rechtlichen Sinne nicht um eine Inzahlungnahme mit Verrechnung handelt, wie mir suggeriert wurde, sondern um zwei einzelne Kaufverträge. Dabei habe ich tatsächlich auch versäumt einen Haftungsausschluss zu vereinbaren, da ich davon ausging dass es in dieser Situation nicht nötig wäre.

Was sind nun meine Optionen? Ich halte eine Getriebereparatur bei einem Kaufpreis von 900€ für unverhältnismäßig, zumal dieser Preis selbst für nicht fahrtaugliche Fahrzeuge und Ersatzteilspender ähnlichen Alters aufgerufen wird. Sollte ich mich hier direkt auf eine Preisminderung einlassen, um weiteren Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen?

Ich bin für jede Hilfe und Erfahrungswerte dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Chris

-- Editiert von Chris_90 am 24.03.2020 14:47

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Chris_90):
Was sind nun meine Optionen?


Zitat (von Chris_90):
Ich halte eine Getriebereparatur bei einem Kaufpreis von 900€ für unverhältnismäßig
Das tut erstmal nichts zur Sache. Man schuldet dem Käufer des Altwagens eine Sache ohne Mängel. Allerdings wäre der Händler hier in der Beweispflicht, dass der Mangel schon bei Kauf vorlag. Kann er das?

Zitat (von Chris_90):
Sollte ich mich hier direkt auf eine Preisminderung einlassen, um weiteren Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen?
So etwas kann(!) durchaus sinnvoll sein. Man sollte dann natürlich a) wissen was man tut und b) sich in dem Bewusstsein befinden, dass der Händler hier formaljuristisch vielleicht keine so gute Position hat, wie er hier zu suggerieren versucht. Möchte man aber Stress vermeiden (und der ist, wenn der Händler schon solche Spielchen anfängt vielleicht nicht so unwahrscheinlich), kann eine einvernehmliche Lösung eventuell angenehmer sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chris_90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von Chris_90):
Was sind nun meine Optionen?


Zitat (von Chris_90):
Ich halte eine Getriebereparatur bei einem Kaufpreis von 900€ für unverhältnismäßig
Das tut erstmal nichts zur Sache. Man schuldet dem Käufer des Altwagens eine Sache ohne Mängel. Allerdings wäre der Händler hier in der Beweispflicht, dass der Mangel schon bei Kauf vorlag. Kann er das?

Ist hier nicht auch die Beweispflicht in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer? Der Verkauf war am 05.03.2020, er hat das Fahrzeug direkt vor Ort angekauft, allerdings ohne vorherige Prüfung.

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von Chris_90):
Sollte ich mich hier direkt auf eine Preisminderung einlassen, um weiteren Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen?
So etwas kann(!) durchaus sinnvoll sein. Man sollte dann natürlich a) wissen was man tut und b) sich in dem Bewusstsein befinden, dass der Händler hier formaljuristisch vielleicht keine so gute Position hat, wie er hier zu suggerieren versucht. Möchte man aber Stress vermeiden (und der ist, wenn der Händler schon solche Spielchen anfängt vielleicht nicht so unwahrscheinlich), kann eine einvernehmliche Lösung eventuell angenehmer sein.

Da der Verhandlungsspielraum bei 900€ Anfangspreis eh nicht so groß ist, wäre das wahrscheinlich die einfacherer Lösung, wenn auch nicht die schönste...

-- Editiert von Chris_90 am 24.03.2020 18:26

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119531 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Chris_90):
Ist hier nicht auch die Beweispflicht in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer?

Nein. Nicht bei C2B, nur bei B2C.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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