Gewährleistung bei Kfz-Kauf

4. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Bimbel
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 7x hilfreich)
Gewährleistung bei Kfz-Kauf

Hallo,

ein Mann kauft beim Händler ein gebrauchtes Auto.
Nun funktioniert der elktrische Fensterheber nicht mehr. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist der Motor dieses Fenterhebers defekt (ca. 400€ mit Einbau).
Der Kauf fand vor ziemlch genau vor fünf Monaten statt.

Ist das ein Gewährleitugsfall?

Muss der Händler zu 100% den Mangel beheben, bzw. beheben lassen?

Kann der Käufer ggf. für die Zeit der Reparatur einen Mietwagen in Anspruch stellen?

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Bimbel
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 7x hilfreich)


Ich glaube das stimmt so nicht.
Ist es nicht so, dass der Käufer nachweisenmuss , dass der Mangel nicht schon beim Verkauf vorhanden war?
Was ist wenn der Käufer angibt, dass das Fenster vorher noch nie geöffnet wurde, d.h. dass der Mangel beim erstmaligen Öffnen des Fensters (wenn auch nach fünf Monaten) bemerkt wurde?
Im Winter öffnet man ja nicht das Fenster des Beifahrers

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> Ist es nicht so, dass der Käufer nachweisenmuss , dass der Mangel nicht schon beim Verkauf vorhanden war?

Du meinst den Verkäufer.

In den ersten 6 Monaten ja. Es kommt aber auch auf die Laufleistung und das Alter des Kfz an. Bei einem 20 Jahre alten Kfz wäre wohl "Fensterheber geht nicht mehr" üblicher Verschleiß und kein Mangel.

> Was ist wenn der Käufer angibt, dass das Fenster vorher noch nie geöffnet wurde

Das wird man ihm vermutlich nicht glauben, abgesehen davon sagt das auch nichts darüber aus, wann der Mangel eingetreten ist.
Blöde gesagt, wenn es heute in meine Garage hineinregnet, ist das ein neuer Wasserschaden, auch wenn ich seit 5 Monaten meine Garage nicht betreten habe.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bimbel
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 7x hilfreich)

ja ich meine den Verkäufer.
Unterm Strich ist es nach 5 Monaten, also innerhalb des halben Jahrs.
Das Auto hat unter 60000km und ist 8 Jahre alt.
Für mich ein klarer Gewährleistungsfall, oder?

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.037 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen