Gewährleistung bei Motorschaden?

3. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
MAXXXX
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung bei Motorschaden?

Hallo,

habe vor ca. 2 Monaten ein Gebrauchtwagen vom Händler gekauft, mit 72000km. Bin ca 4000km damit gefahren und das Auto hat nun einen Motorschaden. Der Verkäufer sagt ich habe keinen Anspruch auf Gewährleistung. Ist das richtig?

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3 Antworten
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#1
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Hier wären ein paar Details zur Historie des Wagens und ein paar Angaben zum Schaden angebracht.
Ansonsten kann ich nur antworten: Kann sein, kann auch nicht sein.

Gruß, W.H.

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#2
 Von 
MAXXXX
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also bereits kurz nach dem Kauf ist der zahnriemen gerissen. Habe keine Ahnung was dabei alles kaputt ging, wurde jedoch anstandslos repariert, umsonst. Danach machte der Motor merkwürdige klappergeräusche, war deshalb zweimal hin und man sagte mir das es nach der Reparatur normal sei und nachlässt. Dann plötzlich der Motorschaden, ein Kolben ist komplett zusammengeschmolzen und hat irgendwie die Aussenwand durchbrochen. Man hatte keine erklärung dafür, und auch keine Gewährleistung...

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#3
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Wenn der Zahnriemen reisst und es wird einfach nur eine neuer aufgespannt, dann ist diese Reparatur nicht nur umsonst sondern völlig sinnlos und hirnverbrannt. Bei den meisten Motoren setzen in der Regel mehrere Ventile auf den Kolben auf und sind danach krumm - also nicht mehr zu gebrauchen. Der geschmolzene Kolben verrät, dass mindestens bei einem Zylinder die Ventile nicht mehr richtig geschlossen haben. Keine Ahnung, in welcher Kasperbude das Auto "repariert" wurde - aber denen würde ich die Hölle heiß machen. Was davor passiert ist - das mit dem Zahnriemenriss meine ich - hängt vom empfohlenen Wechslenintervall ab. Dieses gibt je nach Hersteller, Modell und Motortyp einen Kilometer- bzw. Zeitrahmen vor (je nachdem, was zuerst erreicht wurde), bei dem ein Wechsel zu erfolgen hat. Ein Autohändler sollte über diese Tatsache informiert sein und seine Kunden auf einen eventuell anstehenden oder gar überfälligen Zahnriemenwechsel hinweisen.

Gruß, W.H.

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