Gewährleistung bei Reparatur?

25. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Jocolo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung bei Reparatur?

Hallo,
ich habe vor 23 Monaten an meinem Auto eine umfangreiche Reparatur an Motoraggregaten durchführen lassen.
Jetzt sind die gleichen Symptome wie damals aufgetreten, die zu dieser Reparatur geführt habe.
Habe ich ein Recht von der Werkstatt eine (kostenlose) nochmalige Behebung des Fehlers zu verlangen?
Vielen Dank.

Problem nach Autokauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blue roses
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Hallo,
das gehört m.E. eher in Verkaufsrecht oder Vertragsrecht- oder hast Du das Auto eben erst bei der Werkstatt gekauft?!

-----------------
"----
Wer Tippfehler findet darf sie behalten!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Hallo!

Das kommt darauf an, ob die Reparatur damals mangelhaft durchgeführt wurde oder ob es sich um Verschleiß handelt. Sie müßten dem Unternehmer beweisen, daß die Reparatur mangelhaft war, um Ansprüche geltend machen zu können.

Immerhin hat das Ganze 23 Monate gehalten. Vielleicht können Sie sich ja so mit dem Unternehmer einigen.


Gruß
Harry!

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