Gewährleistung beim Verkauf von Privat

17. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
Sebastian wolf
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung beim Verkauf von Privat

Hallo
ich habe vor ca. 6 Wochen eine 10 Jahren Polo 86c Privat verkauft.
Nun Nach sechs Wochen möchte der Käufer den Wagen zurück geben weil angeblich das Getrieb nicht richtig verschraubt gewesen sein soll und es sich wohl gelöst hat. Das Getriebe wurde vor ca. einem Jahr gewechselt zwar nicht in einer Fachwerkstatt aber von einem KFZ-MEchaniker. Bei mir gabs in diesem Jahr keine Probleme mit dem GEtriebe. Bin ich in diesem Fall dafür HAftbar zumachen und muß jetzt ein kaputtes Auto wieder zurück nehmen.
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar. Weil mich das doch ein bißchen wurmt.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ci
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
ich gehe mal davon aus, dass auch beim gebrauchtwagen kauf die bestimmungen des bgb's gelten.
also musst du auch hier als verkäufer eine gewährleistung von 2 jahren geben.
in diesem fall hätte der käufer kein recht auf rückgabe des fahrzeugs, sondern nur auf nachbesserung, d.h. reperatur des schadens.
erst wenn zwei reperaturversuche fehlgeschlagen sind, hätte er anspruch auf rücktritt vom kaufvertrag.
problematisch ist evtl. noch die reperatur, denn dafür kannst du wahrscheinlich keinerlei rechnung vorweisen. wurde diese jetzt nicht fachmännisch durchgeführt, so könnte man u.u. auch auf arglistige täuschung schliessen.
also ich würde empfehlen, dich auf eine reperatur der sache zu einigen.

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