Gewährleistung durch Händler

4. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Nindjo2k
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung durch Händler

Hallo zusammen!

Der Händler hat mir beim Autokauf eine Garantie für 1 Jahr von der Firma Euro-Car mitgegeben. Frage ist wenn ich den Garantieanspruch durch irgendwelche Gründe verliere,sprich ich diese Garantie nicht mehr habe muss dann der Händler wieder für die Gewährleistung (glaub 2 Jahre) einspringen?
Oder hat er sich durch das "Andrehen" dieser Euro-Car Garantie geschickt aus der Verantwortung gezogen?

Ok vielleicht ein kleines Beispiel:
Die Garantie schreibt einen Ölwechsel alle 10.000 km vor!(Kann aber 500km vor und nach dem Intervall gemacht werden) Wird der nicht zu diesem Zeitpunkt gemacht verliere ich jegliche Garantieansprüche d.h. die Kündigen mir die Garantie!
Kann ich ja eigentlich mit leben nur falls dann z.B. in 2 Monaten ein Schaden am Fahrzeug auftritt der eigentlich noch in der Gewährleistungspflicht des Händlers stehen würde (davor in den Garantieleistungen der Euro-Car Garantie abgedeckt) müsste der Händler für den Schaden aufkommen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Kann man so pauschal nicht beantworten.

Hiermal Grundsätzliches:

Mangel oder Verschleiß

Zeigt sich nach dem Kauf ein Mangel am Fahrzeug, so ist nicht in jedem Fall die gesetzliche Sachmängelhaftung einschlägig. Es ist zu unterscheiden, ob es sich tatsächlich um einen Sachmangel oder lediglich um eine Verschleißerscheinung handelt. Da kein Neu-, sondern ein Gebrauchtwagen vom Verkäufer geschuldet wird, sind normale Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen, ohne dass Sachmängelhaftungsrechte geltend gemacht werden können. Ein Mangel liegt daher regelmäßig nicht vor, wenn es sich lediglich um übliche Gebrauchs- und Abnutzungsspuren handelt.
Problematisch wird es insbesondere bei einem Defekt eines typischen Verschleißteils. Hier ist im Einzelfall zu prüfen - in der Regel durch Sachverständigengutachten - , ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder lediglich Verschleiß gegeben ist.

Gemäß neustem BGH Urteil muß der Käufer jedoch darlegen und beweisen, das ein Sachmangel überhaupt vorliegt.

-----------------
"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

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#2
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
meist reduziert der Verkäufer die gesetzl. Gewähr bei gebrauchten auf 12 Monate.
Die abgeschlossene Euro Car Garantie entbindet den VK natürlich nicht aus seiner Gewährleistung.
Sie mindert aber das Schadensrisiko, für beide Parteien.
Das heißt, wenn der Händler nicht dafür einstehen muss, kann es die Garantiefirma regeln.
Denn die ges. Gewähr des Verkäufers gilt nicht für Mängel die erst während des Gebrauches entstehen.

Wenn z.B die Euro Car Garantie aber den Schaden ablehnt, weil Sie z.B. die Wartungen nicht gemacht haben und Sie z. B. ohne, oder mit überaltertem Öl gefahren sind, ist der Mangel auf unsachgemäßen Gebrauch zurück zu führen. Dafür übernimmt auch der Verkäufer nicht die Verantwortung.

Gruß Spezi

-- Editiert von spezi am 05.09.2004 09:21:51

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#3
 Von 
Nindjo2k
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die hilfreichen Antworten!
Jetzt sehe ich meinen Fall schon ein wenig klarer!

Bis bald!

0x Hilfreiche Antwort

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