Gewährleistung nach Getriebeinstandsetzung

30. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
hispa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewährleistung nach Getriebeinstandsetzung

Hallo,

ich habe folgenden Problemfall :

- Auto gebraucht gekauft (unter Gewährleistungsausschluss) von
privat im Oktober 2003, Fahrzeug ist ein Mercedes Benz
E-Klasse Bj93 mit 215Tkm.
- Getriebe wurde repariert von Fachwerkstatt Mai 2003, Rechnung
vorhanden, Laufleistung seit Instandsetzung ca. 10-15TKM
(10Tkm von mir + unbekannte Laufleistung seit Instandsetzung
bis Kauf durch mich, da Werkstattrechnung keinen km-Stand
ausweist)
- Getriebeschaden gestern am 29.12.03, Fahrzeug nicht fahrbereit
- Getriebeinstandsetzer ist am Wohnort der Verkäufers ansässig,
ca. 200 km von mir entfernt
- Getriebeinstandsetzer weigert sich, Fahrzeug auf seine Kosten
wieder instandzusetzen. er sagt a) Gewährleistungsfrist beträgt
6 Monate und nicht 2 Jahre b) nicht ich sondern höchstens der
frühere Besitzer des Autos hätte Gewährleistungsansprüche
c) es gäbe sowieso keinen Garantieanspruch, da er das Getriebe
nur "repariert" aber nicht "komplett überholt" hätte.

Verhandlung und Reden mit Werkstatt ist zwecklos, man sagte mir
"Gehen Sie zum Anwalt wenn Sie wollen, wir machen nix!"

Die Rechnung besagt "Getriebe teilweise demontiert und zerlegt, 5. Gang komplett erneuert" weiterhin sind die erneuerten Getriebeteile
(Synchronkörper, Nadellager, Zahnrad, Schaltmuffe, Getriebeöl etc.) einzeln aufgeführt. Rechnungsbetrag ca. 1100 Euro

Folgende Fragen :
- gilt eine Gewährleistung von 2 Jahren ?
- habe ich als Käufer Ansprüche gegen die Werkstatt, bzw.
gehen die Rechte des Verkäufers (Gewährleistung der
Werkstatt) mit Kauf auf mich über ? Wenn das mit dem Kauf
nicht automatisch der Fall ist, kann der Verkäufer mir die
Rechte abtreten (oder muss er sogar ?)
- Getriebe wurde instandgesetzt und Getriebe ist nun kaputt. Wie
verhält es sich da mit der Beweislast ? Sieht die Rechtssprechung
das nun automatisch als Verschulden der Werkstatt oder als
Materialfehler ODER muss ich per Einzelgutachten nachweisen,
dass z.B. der ausgetauschte Synchronring im Getriebe defekt
war ?

Ich war heute beim Anwalt, der sagte mir a) Getriebe sei Verschleissteil und man sollte sich nicht viel Hoffnung machen,
insbesondere mit Hinblick auf die Gesamtfahrleistung des Autos
b) zum Thema Gewährleistungspflicht und Übergang der Rechte
des Verkäufers auf den Käuder wusste er nicht Bescheid, wollte ich
informieren c) ich bekomme Auskunft von ihm in den nächsten Tagen.

Die Reparaturkosten betragen in freier Werkstatt mit überholtem Getriebe im Austausch ca. 1000-1500 Euro, bei MB mit Neuteil vermutlich einige tausend Euro.

Was ist zu tun ? Besteht Aussicht auf Erfolg, rechtlich gegen die
Werkstatt vorzugehen ? Wenn wirklich ein Gewährleistungsanspruch
von mir besteht, muss ich ja Gelegenheit zum Nachbessern geben. Dies wurde mir ja von seiten der Werkstatt von vorneherein ausgeschlagen.

Wenn ich nun das Auto erstmal auf eigene Kosten in Reparatur gebe, dann wird ja das Getriebe ausgebaut und die
Schadensursache im Getriebe genau lokalisiert. Lohnt es sich,
an diesem Punkt einen Gutachter hinzuzuziehen, der bestätigt,
dass es z.B. an dem getauschten Synchronkörper lag ?

Fragen über Fragen, bin für jede Unterstützung dankbar, die mir oder meinem Anwalt weiterhelfen könnten...


gruss

Ralf

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8 Antworten
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#1
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Was geht denn nicht mehr? Sollten genau jene Teile defekt sein, die ausgetauscht wurden, hätte man zumindest Chancen. Da der Wagen allerdings nicht fahrbereit ist, dürfte etwas anderes im Getriebe den Huf hochgerissen haben. Somit sehe ich keine Möglichkeit auf Kostenübernahme durch die Getriebewerkstatt und empfehle, das ganze als p.P. (persöliches Pech) abzuhaken. So etwas kann bei einem alten Auto und der Fahrleistung durchaus passieren - egal, ob Mercedes oder Lada.

Gruß, W.H.

-----------------
"http://www.vendere-mobile.de"

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#2
 Von 
hispa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Der Motor läuft und lief einwandfrei. Beim Versuch Einkuppeln/Gangeinlegen rappelt es, bis hin zu richtigen Schläge. Kraftübertragung auf Räder geht nicht mehr. Kurz vor dem Stillstand hat der Wagen über einige km in mehreren Gängen "gerattert", so als ob lose Zahnräder gegeneinanderschlagen.

Es ist eindeutig das Getriebe. Natürlich sieht man erst genau was es ist, wenn man das Getriebe ausgebaut und zerlegt hat. Bei einer Reparatur muss das sowieso gemacht werden.... vielleicht findet dann ein hinzugezogener Gutachter ein paar defekte Teile drin, die auf meiner Rechnung stehen.

Das Getriebe wurde vor 7 Monaten instandgesetzt. Wenn der Gutachter und/oder Richter auch der Meinung ist, dass ein neuinstandgesetztes Getriebe nach 20Tkm den Geist aufgeben kann, dann habe ich natürlich schlechte Karten. Das Auto ist natürlich alt und hat hohe Gesamtlaufleistung. Die Laufleistung für das auszutauschende Teil (Getriebe ist eigentlich kein Verschleissteil wie Bremsbeläge) geträgt aber nun mal keine 20Tkm.... Ich weiss nicht, wie ein Gutachter oder Richter das einschätzt. Ich bin selber promovierter Ingenieur und stehe auf dem Standpunkt, dass das nicht hätte passieren dürfen bzw. dass es nur passieren konnte, weil Materialfehler oder Pfusch. Überspitzt gesagt kann ich, wenn ich ein neues Autoradio einbaue was nach 2 Wochen den Geist aufgibt, das auch nicht auf das Alter oder die Laufleistung des Autos schieben. So sehe ich das als Techniker. Was Juristen draus machen bzw. wie die das sehen, weiss ich nicht, aber genau darum wird's gehen. Die Problematik wurde mir heute erst richtig bewusst, als der Anwalt aus dem Stand heraus genau dieselben Argumente "hohe Laufleistung, Getriebe=Verschleissteil" hervorbrachte- obwohl das nun in diesem Fall mit der Laufleistung absolut nix zu tun hat. Es liegt ein Defekt eines Quasi-Neuteils, was vor 7 Monaten eingebaut wurde vor - nämlich das Getriebe. Es ist nun wirklich nicht so, dass das Getriebe gemacht wurde und ich einen neuen Auspuff rausschinden will....

Zum Vergleich MB-Lada, naja, der Benz kostet
nach 10 Jahren mit vielen KM genausoviel mehr wie der Lada neu... Da kann das Getriebe mal kaputtgehen- aber nicht quasi unmittelbar nach einer Getriebeinstandsetzung.

Gruss

Ralf

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#3
 Von 
hispa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Hinzu kommt noch, dass die Materialkosten für die Getriebereparatur mit über 900 Euro höher waren als die üblichen Kosten eines überholten Austauschgetriebes (700-800 Euro). Man könnte mit "gut Treu und Glauben"
(sowas ist heutzutage fast grob fahrlässig...) also annehmen, dass die erbrachte Leistung einem überholten Austauschgetriebe entspricht....

Gruss

Ralf

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#4
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

>>>Die Laufleistung für das auszutauschende Teil (Getriebe ist eigentlich kein Verschleissteil wie Bremsbeläge) geträgt aber nun mal keine 20Tkm<<<

Sie schrieben bereits, dass nicht das alte Getriebe gegen ein neues getauscht wurde, sondern dass einzelne Teile gewechselt wurden. Wenn der Getriebeschaden von Teilen verursacht wurde, die NICHT getauscht wurden und bei denen Verschleißerscheinungen aufgrund der Laufleistung normal sind, dann besteht kein Gewährleistungsanspruch.
Was die Reparaturkosten angeht, ist das meiner Meinung nach Sache des Vorbesitzers. Zudem scheinen Sie hier den Preis für ein überholtes Getriebe (ohne Einbaukosten) mit der Komplettrechung für die Insatandsetzung zu vergleichen.
Apropo Vergleich: Wenn Sie an einem älteren Autoradio das Kassettenteil reparieren lassen und ein halbes Jahr später geht der Tuner des Radios nicht mehr - würden Sie das der Werkstatt ankreiden, welche die Reparatur gemacht hat?

Gruß, W.H.

-----------------
"http://www.vendere-mobile.de"

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#5
 Von 
hispa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

zum Radio-Vergleich, der ist gut. Ich würde der Werkstatt nämlich ankreiden, dass ich falsch beraten wurde. Eine Reparatur lohnt nicht, es hätte ein neues Radio reinkommen müssen. Ob ich vor Gericht Erfolg hätte, würde vom Gutachten abhängen, das belegen müsste, dass der Tuner-Defekt vom Reparaturpfusch des Kassettenteils herrührt.
Die Gutachterkosten übersteigen hier den Streitwert. Bei meinem Getriebe ist das nicht so.

Ich verwechsele nicht die Kosten eines
überholten Austauschgetriebes mit den
Materialkosten inkl Einbau

Die Rechnung weist aus Tausch einzelner Teile des Getriebes und Arbeitslohn pauschal 250 Euro. Summe Material + Lohn ca. 900
Euro.

Kosten generalüberholtes Austauschgetriebe
ca. 700 Euro, Sie können verschiedene Getriebeinstandsetzer anrufen und bekommen dann immer Preise in dieser Größenordnung genannt.

Getriebetausch dauert m.E. (bin Dipl.Ing. und
habe früher als "Hobbyschrauber" selber Autos instandgesetzt) 3-4 Stunden,
d.h. 200 Euro Arbeitslohn sollte reichen.
Die Werkstattrechnung weist ja auch 250 Euro
aus, also unrealistisch ist es nicht.

Natürlich ist es Sache des Vorbesitzers zu entscheiden, ob ein neues (generalüberholtes) reinkommt oder ob das alte repariert wird. Wenn die Reparatur (nur Tausch der defekten Teile) aber genausoteuer ist wie ein generalüberholtes (da sind alle Zahnräder, Synchronringe etc. getauscht), da ist der Kunde wohl falsch beraten worden. Nützt mir zwar (vielleicht) nix, sagt aber einiges über die Qualität der Werkstatt bzw. deren Umgang mit Kundengeldern aus.

Ich sehe nun folgende Möglichkeit :

Das Auto muss so oder so in die Werkstatt. Da der Getriebeinstandsetzer sich weigert, aufgrund Sachmängelhaftung irgendwas auf seine Kosten zu machen, bleibt mir nix anderes übrig, als es in eine Werkstatt
meines Vertrauens zu geben.

Es kommt ein neues überholtes Austauschgetriebe rein und das alte bzw. die Einzelteile davon gehen vor der Rücksendung (es muss zurück, da "AUSTAUSCH-Getriebe" )zum KFZ- Gutachter.

Kosten Gutachter 80 Euro pro Stunde.
Zeit zur Erstellung des Gutachtens : 1-1.5 h
Das ist es mir wert.

Stellt dieser fest, dass vom Getriebeinstandsetzer eingebaute Teile defekt sind, gehe ich 100%ig vor Gericht. Stellt der Gutachter fest, dass was anderes defekt ist, dann weiss ich noch nicht so recht, ob es sich lohnt zu prozessieren, da wird es darauf ankommen, ob die Gewährleistungspflicht sich auf das Getriebe als solches oder wirklich nur auf die darin reparierten Teile bezieht. Als Hinweis(Indiz) dafür, dass das Getriebe als solches der Gewährleistungspflicht unterliegt, ist der Preis. Es wäre quasi Ansichtssache des Richters und somit mein persönliches Prozessrisiko (oder kennt jemand vergleichbare Präzedenzfälle ?)

Noch eine interessante Fragestellung : Wenn ich kein generalüberholtes Austauschgetriebe für 700 Euro sondern (auf mein Risiko) ein normales gebrauchtes Getriebe vom Schrottplatz für 250 Euro einbauen lasse und sollte das Gutachten ergeben, dass mein Gewährleistungsanspruch gegen den Getriebeinstandsetzer greift, wie ist dann der Streitwert anzusetzen ? Höhe der tatsächlichen Reparaturkosten (niedrig, aber als "Ausgleich" KFZ-Wertminderung) oder die Höhe der theoretischen Kosten eines Austauschgetriebes ?

Gruss

Ralf

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#6
 Von 
hispa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

die Sache hat sich glaube ich zu meinen Gunsten vereinfacht. Wie sich heute herausgestellt hat, wurde im Auto ein anderes laut Mercedes nicht zugelassenes Getriebe aus einem 230E eingebaut, der das Drehmoment des 280'er Motors nicht aushält und nach ein paar tausend km kaputt geht...

Ralf

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#7
 Von 
fulderli
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ralf,
was ist denn aus der Sache geworden u. wie sieht es mit der Gewährleistung der Kfz-Werkstatt aus? Hast Du da rechtlich etwas herausgebracht - würde mich freuen davon zu hören, habe nämlich einen gleichgelagerten Fall bei unserem Kfz, Gruß Fulderli@web.de

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Dieser Beitrag war von 2003/2004

Ich glaube kaum, das hier nochmal eine Reaktion erfolgt.

Gruß Spezi

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