Gewährleistung von Reparaturen

4. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Galileo123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewährleistung von Reparaturen

Hallo,

ich habe ein Auto gekauft bei dem der defekte Ansaugkrümmer gegen einen neuen getauscht wurde und ein defektektes Automatikgetriebe gegen ein gebrauchtes Automatikgetriebe getauscht.
Dies geschah vor 5 Monaten. Nun verliert das Getriebe Öl und der Ansaugkrümmer ist laut eines Bekannten Meisters defekt.

Aufgrund dieses Wissens habe ich bei der Reperaturfirma angerufen. Mir wurde gesagt ich soll zum prüfen vorbei kommen und die schauen sich das an. Jetzt war ich heute in der Werkstatt wie besprochen. Das Ergebniss war das der Mitarbeitet nur meinte für das Getriebe gibt es keine Garantie bzw. Gewährleistung und somit wird der Öl verlust nicht repariert und um den Ansaugkrümmer weiter zu prüfen müsste ich nochmal vorbei kommen, da man da was hört aber so nicht sehen kann, müsste man das weiter prüfen.

Entfernung zur Werkstatt beträgt knapp 250km einfache Strecke.
Also bin ich heute 500km gefahren ohne Ergebniss.

Nun meine Fragen.

Wie sieht es mit gewährleistung für neue und gebrauchte Ersatzteile und für die Arbeitsstunden aus?

Muss ich der Werkstatt noch einmal die Möglichkeit zur Prüfung geben?
Schließlich war ich heute deswegen da.

Muss ich die fahrtkosten selbst tragen? 500km sind ja nicht gerade so zumutbar.

Kann ich die Reperatur auch in meiner Heimat Stadt durchführen lassen und die Kosten von der anderen tragen lassen?


Vielen Dank für die Mühe sich alles durch zu lesen.


Lieben Gruß

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-- Editiert Galileo123 am 04.07.2013 19:01

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
ich habe ein Auto gekauft bei dem der defekte Ansaugkrümmer gegen einen neuen getauscht wurde und ein defektektes Automatikgetriebe gegen ein gebrauchtes Automatikgetriebe getauscht.
Dies geschah vor 5 Monaten.



Unter welchem Oberbegriff muss man das einordnen?

Kaufvertrag oder Werkvertrag?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Galileo123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ach Sorry, das Auto habe ich privat gekauft, der Kauf hat letzendlich nichts mit der Reparatur zu tun.
Die Reparatur wurde von einer freien Werkstatt durchgefürhrt.



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Die Reparatur wurde von einer freien Werkstatt durchgefürhrt.



Dann ist es ein Werkvertrag.

Das sieht dann eher schlecht aus mit der Gewährleistung, ausser die Werkstatt hätte gepfuscht.

Vielleicht gewährt der Hersteller des neuen Krümmers eine Teile-Garantie. Die Fahrtkosten deckt die aber sicher nicht ab, meistens auch nicht die Arbeitszeit.

Bringt wohl im Ergebnis nichts.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Galileo123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Meines Wissens ist die Werkstatt seit 2002 verpfichtet zwei Jahre auf die Reparatur zu geben und 1 Jahr auf die Teile ( egal ob gebraucht oder neu) und in den ersten sechs Monaten ist die Werkstatt in der Beweispflicht. Sprich Sie müssen beweisen das der defekt nicht schon bei Abholung bestanden hat.

Kann mich aber auch täuschen :)

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#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meines Wissens ist die Werkstatt seit 2002 verpfichtet zwei Jahre auf die Reparatur zu geben und 1 Jahr auf die Teile ( egal ob gebraucht oder neu) und in den ersten sechs Monaten ist die Werkstatt in der Beweispflicht. Sprich Sie müssen beweisen das der defekt nicht schon bei Abholung bestanden hat. <hr size=1 noshade>



Genau deshalb hatte ich gefragt, Kauf- oder Werkvertrag.

§ 476 BGB gilt - leider - nur beim Kauf, das ist das mit den 6 Monaten und der Beweislastumkehr.

Beim Werkvertrag sind die Gewährleistungsrechte i.d.R. schon mit der Abnahme erledigt, § 640 BGB . Eine Beweislastumkehr wie in § 476 gibt es hier nicht.

Auch ein Werklieferungsvertrag liegt nicht vor.

Man müsste also gutachterlich nachweisen, daß die später aufgetretenen Mängel quasi eingebaut waren. Leider nur sehr schwer möglich, wenn die Werkstatt sich sperrt.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
Muss ich die fahrtkosten selbst tragen? 500km sind ja nicht gerade so zumutbar.

Für die Reparatur ging es ja auch ???



Ansonsten ist es tatsächlich das Problem, das hier der Kunde in der vollen Beweispflcht wäre.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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