Gewährleistung vs. Garantie...Gebrauchtwagen!!!

13. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
ratlos37
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)
Gewährleistung vs. Garantie...Gebrauchtwagen!!!

Hallo Zusammen!

Ich habe eine dringende Frage.
Vor ca. 2 Monaten habe ich einen Gebrauchtwagen direkt beim Vertragshändler gekauft.
Bereits 1Woche nach dem Kauf bemerkte ich Kühlwasserverlust (immer wieder von max. auf min.) und auch Öl musste ich nachfüllen. Da der Händler über 300km entfernt ist, habe mich zuerst telefonisch mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt, der versprach, sich um die Sache zu kümmern und zurückzurufen...nichts geschah. So telefonierte ich über zwei Wochen dem Autohaus hinterher, das mich stets nur vertröstete: die zuständige Person wäre krank, nicht im Haus, schließlich gar nicht mehr dort angestellt.
Nach langem hin-und her nahm sich endlich ein neue Servicekraft der Angelegenheit an und verschaffte mir einen Werkstatttermin (Wartezeit nochmals 2Wochen, da total ausgelastet). So konnte ich diese Woche endlich mein Auto über 300Km in die Werkstatt bringen, da der Händler von seinem Recht auf Nachbesserung Gebrauch machen wollte.
Als Gegenleistung bekam ich immerhin einen Leihwagen für die Dauer der Mängelsuche und Behebung.

Nun der Schock:
Zylinderkopf und Turbolader sind defekt, Kosten fast 5000€!
Die Gebrauchtwagengarantier zahlt zwar 100% der Arbeitszeit, aber ab einer Laufleistung von 90.000km nur noch 50% der Materialkosten, so dass dennoch ein Eigenanteil von 1300€ bleiben soll.

Ich war total iritiiert und argumentierte mit der Händlergewährleistung, da doch der Händler innerhalb des ersten halben Jahrs in der Beweispflicht steht und beweisen müsste, dass das Auto überhaupt Mängelfrei war usw.

Mir wurde gesagt, dass beide Mängel Teile wären, die theoretisch von heute auf morgen kaputt gehen könnten und damit wäre es nicht nachweisbar, ob das Problem bereits vor Kauf bestand oder erst vor 4 Wochen in Erscheinung trat.
Meine Agumentation, dass das Kühlwasser direkt nach 10Tagen leer war und auch Öl fehlte, obwohl beides sicher mit Maximumbestand übergeben wurde, stieß auf taube Ohren.

Außerdem kann der Händler doch froh sein, dass die Garantie einen großen Teil übernimmt und er nur noch einen Bruchteil zu tragen hat.
Er stellt sich jedoch quer und versicherte mir, dass er nicht verpflichtet sei zu zahlen. Beim Zylinderkopf würde er mir zwar noch etwas entgegenkommen, der Turbo sei jedoch indiskutabel.

Daraufhin habe ich zwei Stellen kontaktiert:
Einen Werkstattmeister meiner eigenen Werkstatt vor Ort, der diese Rechtslage bestätigte. Bei ihnen würde man genauso verfahren. Die Garantie stünde rechtlich vor der Gewährleistung. ICH müsste froh sein, dass diese so viel zahlen würde und der Händler hätte nichts zu begleichen, da Zylinderkopf bei einem 5Jahre alten Auto auch nicht mehr in die Gewährleistung fallen würde.

Und einen befreundeten Anwalt, der wie folgt argumentierte:
Er ist sich zwar sicher, dass ich im Recht bin und vor Gericht am längeren Hebel sitze, jedoch wäre dies eine lange und nervenaufreibende Angelegenheit.
Neben den 150€ SB der Rechtschutzversicherung kämen noch Fahrtkosten etc zu Gerichtsverhandlungen (die im Ort des Händlers stattfänden) dazu. Außerdem würde mir der Händler auch den Leihwagen in Rechnung stellen, da mir dieser nicht zustünde, sondern eine Kulanzhandlung sei (ich habe ihn bereits 1Woche, so dass das sicherlich auch min. 300€ wären).
Sein Vorschlag war, sich mit dem Autohaus auf eine akzeptable Summe zu einigen. Mein Vorschlag wären 500€ Eigenanteil an der Reperatur gewesen, das ist der Betrag, um den ich das Auto bei Kauf runterhandeln konnte :) Und wenn diese beiden wirklich großen Mängel behoben sind, sollte der Wagen ja eigentlic h die nächsten 100.000 ohne Probleme seitens des Motors laufen. Das wäre es mir wert.

Der Chef hat sein letztes Wort jedoch bei 800€ Eigenbeteiligung (dann würde er ca. 500€ zahlen) gesetzt und meint, wenn er darunter geht, könne er genauso gut vor Gericht gehen, das würde ihn keine höheren Kosten verursachen.

Ich bin sehr ratlos, was ich tun soll. Bisher dachte ich, die Gewährleistung greift in solchen Fällen, nun steh ich da und muss mich zwischen 800€ Eigenanteil oder Gericht entscheiden.
Hinzu kommt, dass mein Auto nicht repariert wird, wenn ich vor Gericht ziehe. Das Autohaus hat bereits angekündigt, dass sie ihre Arbeit verweigern und ich den Wagen abholen muss, um den Schaden bei einem anderen Vertragshändler reparieren zu lassen (laut Anwalt ist dies rechtlich möglich).
Dieser kommt mir preislich natürlich nicht entgegen, sondern verlang den vollen Betrag, so dass ich alles vorstrecken muss und versuchen muss, es hinterher einzuklagen.

Was tun?

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-- Editiert am 13.11.2010 14:10

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.11.2010 09:36:57
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
Die Garantie stünde rechtlich vor der Gewährleistung.

Das ist natürlich totaler Unsinn, da die gesetzliche Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht ausgehebelt werden kann.


quote:
Mir wurde gesagt, dass beide Mängel Teile wären, die theoretisch von heute auf morgen kaputt gehen könnten und damit wäre es nicht nachweisbar, ob das Problem bereits vor Kauf bestand oder erst vor 4 Wochen in Erscheinung trat.

Dafür gibt es Gutachter die mit entsprechenden Verfahren die Ursache klären können.


quote:

Er ist sich zwar sicher, dass ich im Recht bin und vor Gericht am längeren Hebel sitze, jedoch wäre dies eine lange und nervenaufreibende Angelegenheit.

Da hat der Anwalt recht.


quote:
Der Chef hat sein letztes Wort jedoch bei 800€ Eigenbeteiligung (dann würde er ca. 500€ zahlen) gesetzt und meint, wenn er darunter geht, könne er genauso gut vor Gericht gehen, das würde ihn keine höheren Kosten verursachen.

Da sollte er sich mal ausrechnen was ein verlorener Prozess kostet...


quote:
Außerdem würde mir der Händler auch den Leihwagen in Rechnung stellen, da mir dieser nicht zustünde, sondern eine Kulanzhandlung sei

Da wäre ich anderer Meinung bezüglich der Berechnung ...
Wurde denn vereinbart, das für den Wagen 'Miete' fällig ist?
Bist du auf den Wagen angewiesen?
Hast du eine andere Beförderungsmöglichkeit?



Fazit:
Du kannst vor Gericht klagen und hast gute Erfolgsaussichten. Du musst jedoch die Kosten (Anwalt, Gericht, Repartur) vorstrecken und hast immer ein Restrisiko. Ob man den Wagen während des Streites nutzen kann ist auch fraglich. Unter Umständen müsste der Wagenunrepariert stehen bleiben bis der Gutachter alles analysiert hat

Andererseits kann die Reparatur durchgeführt werden mit einer 'geringen' Summe zahlbar von deiner Seite aus. Ohne großen Stress und Zeitverlust so wie das geschildert wurde.

Was du nun machst ist deine Entscheidung.

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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Dumme Situation. Man ist im Recht und trotzdem in der Zwickmühle.
Einerseits kann man die Sache durchklagen, bleibt aber mit Sicherheit neben vielem Streß und verlorenen Nerven u.U. auch auf ein paar Kosten sitzen und hat für einen Zeitraum X kein Fahrzeug zur Verfügung.

Andererseits sind 800 € eine Menge Geld.

Ich würde das Angebot des Händlers annehmen. Zum einen trifft Sie tatsächlich die Beweislast für das Vorliegen von Sachmängeln, zum anderen könnte der Händler um Kosten zu sparen auch einen gebrauchten Turbo einbauen. Er schuldet nämlich nur einen 5 Jahre alten Turbo mit ca. 90.000 KM und kein Neuteil.

Die Wertverbesserung für das Neuteil kommt ja ausschließlich Ihnen zugute und bringt Ihnen auch die Sicherheit, in den nächsten Jahren damit Ruhe zu haben.

Man kann es ja auch mal positiv sehen. Wäre der Turbo und die Kopfdichtung erst nach etwas über einem Jahr defekt gegangen, wären Sie auf noch wesentlich höheren Kosten sitzen geblieben.


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" --- OO ---"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Ich kann GSXR nur zustimmen.
SOlltest du dich alledings dazu durchringen zu klagen, dann mach dem Verkäufer vorher klar, daß der Gewährleistungsschaden nicht von der Fahrzeuggarantie abgedeckt wird und der Verkäufer, wenn er verliert, den vollen Schaden selber übernehmen muß!
Evtl. wird sein Angebot dadurch ja doch noch ein wenig besser.

-- Editiert am 15.11.2010 10:08

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