Gewährleistungsfrage

8. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
ag_lambrecht
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistungsfrage

Hallo zusammen!

Ich habe Mitte Dezember ein Auto vom Händler über ebay ersteigert.
Der Händler warb in der Auktion mit seinen AGBs, TÜV neu und DEKRA-Gebrauchtwagengutachten.
Bei Fahrzeugübernahme schloss er dann die Gewährleistung völlig aus, nach den ebay-Richtlinien verkauft und hochtechnischer Gegenstand.
Da ich, um das Fahrzeug abzuholen, 400 km zurückgelegt hatte, unterschrieb ich letztendlich zähneknirschend.

Es kam wie es kommen musste, nur drei Tage später blieb ich mit einem Lenkungsschaden liegen.
In der Werkstatt stellte man fest, dass es sich bereits um einen älteren Schaden handelt.
Der Händler bietet mir nun an, einen Teil der Reparatur zu übernehmen, da er die Reparatur als Wertsteigerung sieht!?!

Kann jemand weiterhelfen und mir sagen, worauf ich mich einlassen muss und kann?

Besten Dank und schönen Gruß

Andreas

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Als *Händler* kann er die Gewährleistung gar nicht ausschließen.
Ergo muß er hier voll haften.

Übrigens kann (!) der Abschluß eines solchen "zweiten Vertrages" meiner Meinung nach (Gerichte können das anders sehen) nichtig sein, wenn er in der gegebenen Situation den Käufer unter Druck aufgezwungen wurde (hier: sonst 400km umsonst gefahren).
Insbesondere wenn der Vertrag gegenüber dem ja eigentlich gültigen eBay-Kaufvertrag geänderte Klauseln enthält, die den K eindeutig benachteiligen.

Das müßte nur mal jemand vor Gericht ausfechten. :)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ag_lambrecht
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mareike!

Vielen lieben Dank für die prompte Antwort!
Diese hat mich doch wieder ein wenig nach vorne gebracht.
Wagen steht schon in der Werkstatt zur Reparatur, die Rechnung werde ich dem Händler dann postwendend zukommen lassen.

Viele Grüße

Andreas

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ThomasK
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Andreas,

in welcher Werkstatt steht das Auto zur Reparatur? Nachdem du die Rechnung zusenden möchtest, denke ich, das Auto steht nicht in der Werkstatt des Händlers. Wenn Du aber eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung möchtest, solltest Du aber diesem erst Gelegeneheit geben zur Nachbesserung. Was anderes ist es wenn Du vorher mit dem Händler übereinkommst, dass Du das

Klär das besser vorher ab, damit du nicht auf Deinen Kosten sitzen bleibst.

Viel Erfolg
Thomas

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Übrigens hat der Händler nun 2 Jahre lang die Gewährleistung am Hals......


Gruß

Michael

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