Hallo. Ich habe am 22.12. einen gebrauchten Pkw gekauft, leider sind nun aber doch einige Mängel aufgetreten. Diese sind im einzelnen:
1.ein lautes Rasseln, welches ich am ehesten dem Auspuff zuordnen würde, in einem anderen Forum wurde mir gesagt das es sich im günstigsten Fall um ein loses Hitzeblech, aber auch um einen defekten Krümmer oder sogar KAT handeln kann
2.wenn man abbremst und der Wagen beim stillstand ein wenig einnickt hört man ein "knarzen", ich als laie würde die Stossdämpfer vermuten
3.im Moment sogar der eklatanteste Fehler aufgrund der Witterung. Die Frontscheibenlüftung funktioniert nicht richtig, es kommt lediglich ein laues Lüftchen aus den Düsen
Meine Fragen sind nun folgende: ich habe in Zusammenhang mit der Gewährleistung schon oft den Begriff Verschleissteil gehört und das diese nicht darunter fallen. Welches sind denn nun Verschleissteile, gehört ein Kat oder Krümmer obwohl ja kein bewegliches Teil dazu und kann der Händler deshalb die Gewährleistung verweigern? Zahlt in einem Gewährleistungsfall der Verkäufer die gesamten Instandsetzungskosten oder muss ich als Kunde auch was zahlen?
Ich habe vorm Kauf zwar ne Probefahrt gemacht, dort sind mir diese Geräusche aber nicht aufgefallen, ausserdem hat der Wagen neuen Tüv und Asu bekommen; kann sich der Händler auf die Tüvplakette berufen und behaupten das der Wagen bei Übergabe keine Macken gehabt hätte?
Gewährleistungsfragen
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hallo,
ich würde erstmal zum Händler fahren und klären lassen, was genau die Ursachen für die Mängel sind. Oft sind Händler auch bereit, so kurz nach der Auslieferung, die Sachen auf Kulanz zu erledigen. Fragen kostet nichts... .
Gruß doko
Zahlt in einem Gewährleistungsfall der Verkäufer die gesamten Instandsetzungskosten oder muss ich als Kunde auch was zahlen?
Ersteres.
kann sich der Händler auf die Tüvplakette berufen und behaupten das der Wagen bei Übergabe keine Macken gehabt hätte?
Nein. Der TÜV bescheinigt nur Verkehrssicherheit, keine Mängelfreiheit (ein lockerer Krümmer z.B. beeinträchtigt die Verkehrssicherheit nicht, wird also nicht beanstandet).
Und jetzt?
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