Gewärleistung Reparatur

31. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb483199-96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewärleistung Reparatur

Guten Tag
Ich habe folgendes Problem,
Ich meine Auto am 17.2.17 auf Grund eines Getriebeschadens zu einem Instandsetzer gegeben. Nun macht mein Getriebe schon wieder Probleme. Alle Versuche den 1Mannbetrieb zu erreichen sind gescheitert.
Da meine Gewärleistung bald um ist, ist meine Frage wie ich jetzt weiter vorgehen kann

MfG Jan

Problem nach Autokauf?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Welche Vesuche wurden denn unternommen? Für solche Fälle empfiehlt sich ein Einschreiben mit einer Fristsetzung. Sobald dieses zugestellt ist, wäre auch das weitere Verstreichen der Frist unproblematisch für dich.
Davon ab solltest du dir schon mal überlegen, wie du bei einem eventuellen Streit vor Gericht beweisen könntest, dass der Fehler auf eine mangelhafte Reparatur zurück zu führen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb483199-96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe tausend mal versucht anzurufen, email, vorbeigefahren um zu schauen ob jemand da ist. Wie lang sind die üblichen Fristen, 2 Wochen?
Da ich nicht weiß was das Problem am Getriebe ist, ist es schwer es nachzuweisen

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von fb483199-96):
Da ich nicht weiß was das Problem am Getriebe ist, ist es schwer es nachzuweisen


Das ist überhaupt kein Problem. Dafür gibt es Gutachter, deren Job das ist.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von fb483199-96):
Da meine Gewärleistung bald um ist, ist meine Frage wie ich jetzt weiter vorgehen kann

1) Einschreiben mit Schadensmeldung
2) Gutachter beauftragen den Schaden zu analysieren.
! Der Gutachter muss zu dem Schluss kommen, dass die Reparatur unsachgemäß ausgeführt wurde ! Ansonsten ist die Gewährleistung nutzlos und der erneute Schaden wird zu deinen Lasten gehen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Mit dem Gutachten des Gutachters kann er sich dann die Wand tapezieren, falls sich der Verkäufer nicht davon beeindrucken lässt, denn vor Gericht ist es wertlos ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Das stimmt allerdings. Dennoch ist ein Gutachten ein gutes Druckmittel, denn wenn solch ein Gutachten erst einmal existiert werden viele es sich 2x überlegen ob sie es auf eine Klage ankommen lassen wollen.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

stellt sich auch die Frage, was war es damals für ein Problem mit dem Getriebe und was ist es jetzt für ein Problem!? Ist es das gleiche Problem?
Wenn das jetzige Problem DInge betrifft, die nicht am Getriebe bearbeitet wurden, sieht es auch wieder schlecht für den TE aus, selbst mit Gutachten, denn dann hat er noch das teure Gutachten mit am Hals...

1x Hilfreiche Antwort

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