Glasschaden während Werkstattaufenthalt

31. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
smus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Glasschaden während Werkstattaufenthalt

Hallo
Wir hatten heute eine interessante Diskussion und kamen zu keinem Schluss:
Angekommen während dem Werkstattaufenthalt reißt die Scheibe eines Autos. Nicht durch externe Beschädigung, sondern einfach so, auf dem Parkplatz nach den eigentlichen Arbeiten. Spannungen im Glas durch kaltes Waschanlagen-Wasser und anschließend pralle Sonne könnte ursächlich sein oder so was.
Ist die Werkstatt irgendwie haftbar dafür, oder ist es das allgemeine Lebensrisiko des Autobesitzers?
Macht es einen Unterschied, ob die Scheibe einen Steinschlag hatte, und das vorher bekannt oder auch nicht bekannt war?
Wie denkt ihr darüber?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 191x hilfreich)

angenommen dieser eine Fall wäre wirklich passiert, so ist das einer von 100000000000000000.
In diesem Fall ist weder der Werkstattmitarbeiter, noch der Autobesitzer, noch der Waschanlagenbetreiber der Schuldige. Ehr der Hersteller des Autoglases.
Aber wie aus dem ersten Satz ersichtlich ist das ein dummer Zufall. Somit müsste der Autobesitzer die Scheibe selber zahlen

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124174 Beiträge, 40332x hilfreich)

Zitat (von smus):
sondern einfach so,

Bereits diese Theorie ist falsch, Glas macht so was nicht.



Zitat (von smus):
Spannungen im Glas durch kaltes Waschanlagen-Wasser und anschließend pralle Sonne könnte ursächlich sein

Ja, könnte sein.
Da wäre dann die Verantwortlichkeit entsprechend zu klären.



Zitat (von smus):
Ist die Werkstatt irgendwie haftbar dafür, oder ist es das allgemeine Lebensrisiko des Autobesitzers?

Eventuell ja oder vielleicht auch nicht.
Kommt auf die uns unbekannten Details an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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