Hallo, ich möchte mein altes Auto (Bj. 91) ohne Tüv/ohne AU und mit einigen Mängeln über Ebay verkaufen. Nun taucht aber folgendes Problem auf: Das Fahrzeug ist zugelassen auf die Firma eines Bekannten. Meine Frage: Wie sieht es in so einem Falle mit der Gewährleistungspflicht aus? Kann ich diese durch entsprechende Inhalte im Kaufvertrag umgehen (z.B. Verkauf nur zur Verwendung von Ersatz-/Einzelteilen oder so)? Oder sollte ich vorm Verkauf den Wagen noch schnell auf meinen Namen ummelden? Da ich für den Wagen nicht mehr viel Geld bekommen werde, möchte ich mir diese Ausgabe eigentlich sparen.
Oder hat jemand hier im Forum vielleicht noch eine ganz andere Idee, wie ich das Auto für etwas Geld noch loswerde?
Vielen Dank im Voraus an alle, die mir mit einem Tipp helfen möchten.
Gruß,
Tanja
GmbH im Fahrzeugbrief = Händler?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Klar, einfach als Bastlerfahrzeug deklarieren ohne Gewähr oder Garantie und Rücknahme. Damit schränkt sich zwar der Käuferkreis etwas ein, aber es gibt keine 'Langzeitfolgeschäden'. Wer im Brief steht ist Halter, aber gewiss nicht immer Besitzer!
Das Fahrzeug ist nicht auf Sie zugelassen sondern auf die Fa. eines Bekannten?
Sorry, aber als was auch immer, würde ich das Fahrzeug nicht kaufen, denn Sie könnten mir nicht nachweisen, dass es Ihnen gehört.
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Hab selten gehört, dass ein Handelsregisterauszug bei einem Fahrzeugverkauf zwingend notwendig ist.
Gutgläubiger Erwerb ist grundsätzlich möglich, wenn der Brief mit übergeben werden kann.
Vorsicht bei Deklarierung als Bastlerfahrzeug, am besten so komplett wie möglich die bekannten Mängel im Kaufvertrag ausführen, dies einzeln und nicht pauschal.
S.
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