Hallo, ich habe mir vor kurzem von privat ein altes Audi TT Cabrio gekauft. Optisch war das Auto in einem sehr guten, gepflegten Zustand. Vom Verkäufer wurde der Wagen wie folgt beschrieben (Email):
"Die Reifen muß man auswuchten da beim putzen für die Bilder ein Reifengewicht abgegangen ist
Sonst fährt sich das Teil sehr sauber und außergewöhnlich gut und stabil.
Es gibt KEIN Wartungsstau, es scheppert und wackelt nichts.
Das Auto verkaufe ich nur weil ich da die Gartengeräte nicht rein bekomme die ich aber immer wieder mit nach Hause nehmen muß da diese sonst gestohlen werden."
Weiteres von mir, während der Besichtigung besprochen wurde: Zusätzlich leuchtet das Lämpchen vom ABS, was mir damit erklärt wurde, dass die Batterie während des Stillstands abgelöst wurde und "dass man da einfach mal den Fehlerspeicher auslesen müsste, dann ginge das schon weg".
Das hat sich für mich alles sehr plausibel angehört. Eine Probefahrt konnte ich leider nicht machen, da das Auto nicht angemeldet war. Aber der Verkäufer machte einen freundlichen, akuraten Eindruck. Zudem stand das Fahrzeug bei seinem Bruder in einer angemieteten Hobbywerkstatt. Der Bruder bastelt wohl ganz gerne. Was für mich so wirkte, als wäre der Wagen in einem entsprechend guten Zustand.
Ich habe den PKW gekauft und bin direkt am nächsten Tag damit in die Werkstatt zum Auswuchten und Fehlerauslesen: nun der tatsächliche Zustand.
1.Das Lesegerät bekommt vom Fahrzeug kein Feedback. Das Steuergerät erhält kein Signal (darum das Lämpchen). Selbst Audi konnte in einem kurzen Versuch nichts auslesen (kein Signal). Das Fahrzeug scheint entweder "vergessen" zu haben, wer es ist und muss neu "angelernt " werden (was tatsächlich durch abgelöste Batterien passieren könnte), oder es ist etwas schlimmeres.
2. Nach zweimaligem Wuchten wackelte der Wagen immer noch wie Espenlaub und es wird gefühlt schlimmer. Die Werkstatt hat erhebliche und gefährliche Schäden an der Antriebswelle und dem Querlenker festgestellt, der höchstwahrscheinlich für das starke Wackeln des Fahrzeugs verantwortlich ist. Das zum Thema "fährt sich außergewöhnlich gut und stabil". Das tut er nicht die Spur.
3. Die elektrischen Scheibenheber blockieren manchmal, sodass sich das Fahrzeug nicht vollständig verschließen lässt.
Zudem habe ich durch die Zulassungsstelle erfahren, dass der Verkäufer das Fahrzeug nie angemeldet hatte. Er hat es, jetzt auch nach eigener Aussage, nur nachhause gefahren (also ein paar 100km). Angeblich hat er den Wagen dann wegen seiner Gartengeräte nicht mehr gebraucht und nun verkauft. Wenn er den Wagen bewegt hat (warum auch immer man sich dann einen TT kauft), wie kann er dann nicht festgestellt hat, wie stark der Wagen wackelt und diesen Mangel tatsächlich auf die ungewuchteten Gewichte beziehen? Ich finde das alles höchst mysteriös.
Ich weiß nicht mehr weiter und würde den Kauf gerne rückabwickel. Habe ich da Chancen, obwohl der Verkäufer sich weigert? Oder habe ich wenigsten ein Recht auf vollständige Nacherfüllung? Mittlerweile bin ich so sauer, dass ich in der Kerl gerne wegen Betrugs verklagen würde. Aber er tut ja immer noch so, als wüsste er von nichts. Von dem Schaden, den ich durch meine Immobilität erleide, ganz zu schweigen. Ich brauche ein funktionierendes Auto. Er hat sich anfangs bezüglich der Leuchte sogar kooperativ gezeigt und wollte das bezahlen. Nun ist die erste Rechnung für die Fehlersuche da (500€ ) , der Wagen aber immer noch defekt und er will die Kosten nicht übernehmen, weil er mit viel weniger gerechnet hat und das ja immer noch kaputt ist.Jetzt habe ich ein defektes Auto und eine Werkstattrechnung und einen Verkäufer, der jegliche Schuld von sich weist. Im Kaufvertrag steht übrigens das übliche über keine Sachmängelhaftung, aber durchaus für grob fahrlässiges Handeln des Verkäufers. Liegt das in diesem Fall vor? Das hier kein Spaß mehr, wenn mir jemand fadenscheinige Erklärungen auftischt und damit vielleicht mein Leben in Gefahr bringt. Einen TÜV bekäme das Fahrzeug in diesem Zustand nicht und ist damit doch auch nicht in einem gebrauchsüblichen Zustand, oder? Man muss dazu sagen, der Wagen hat TÜV von 2017, aber er bekäme halt jetzt aktuell keinen.
Des Weiteren steht im Vertrag bei Sachmängeln bei Übergabe nichts drin. Also das Feld ist leer.
Welche Rechte habe ich und was kann ich tun? Oder bleibe ich jetzt auf allem sitzen und der kann weiter unsinn erzählen oder den Unwissenden spielen.
Danke für Ihr Feedback! Ich bin übrigens Rechtsschutzversichert. Also wenn meine Chancen gut liegen, würde ich auch eine rechtliche Auseinandersetzung nicht scheuen.
Grüße
Jessica Thieme
PS: Ich weiß, es war dumm und naiv, dieses Fahrzeug zu kaufen.