HILFE der Anwalt ist da! Autoverkauf ebay

16. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
ManuelDG
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
HILFE der Anwalt ist da! Autoverkauf ebay

HELFT MIR BITTE! DAS HABE ICH EBAY GESCHRIEBEN!
ICH HOFFE IHR KÖNNT MIR HELFEN!!! DANKE!

Hallo ebay,

Ich möchte zuerst allgemein bei Ihnen nachfragen inwieweit in Streitfällen mit
Ihrer Unterstützung zu rechnen ist?

Ich habe nämlich ein ernstes Problem und ich bin felsenfest von meiner Unschuld überzeugt
und habe ein reines Gewissen!
Der ebay Partner hat nämlich mit dem Anwalt gedroht!
Ich erzähle Ihnen mal "kurz" um was es hier geht:

In ebay wurde mein Auto verkauft, per "Sofort-Kauf".

Ich habe alle bekannten Mängel in ebay niedergeschrieben, die mir aufgefallen sind und ich habe auch
die Mängel erwähnt die der TÜV bemängelt hat. Ich habe nach besten Gewissen mein Gebot
gestaltet und alles auf den "Tisch gelegt" worüber ich bescheid wusste.
Diese Klausel habe ich natürlich auch hinzugefügt:

"Selbstabholung...kein Nachverhandlung bei Abholung. Verkauft wird dieses Fahrzeug unter
Ausschluss des EU-Rechts, ohne Garantie, Sachmangelhaftung und Rückkauf durch privat..."

mit Haftungsausschluss beim Kaufvertrag.

Ich habe deutlich darauf hingewiesen alles genau durchzulesen!!!

Nun kamen die Leute am Do den 08. Juli zu mir. Sie haben eine Probefahrt gemacht und ich habe
diesen Leuten nochmals über alle bekannten Mängel, die mir bis zu diesem Tage aufgefallen sind
erzählt. Wir haben einen Kaufvertrag unterschrieben und sie gingen fort. Ich habe diesen
auch Winterreifen geschenkt, weil ich kein Ersatzrad hatte.
Nun kamen diese Leute zurück und behaupteten zuerst, dass sie fast einen Unfall gemacht hätten
und die Bremsen nicht funktionieren würden. Bremsen funktionierten alle, ich habe einen
Tag davor sogar noch einen Bremstest gemacht, danach auch.
Ich gab Ihnen das Geld wieder zurück (hätte ich das machen müssen?).

Stunden später riefen sie mich wieder an und sagten mir auf einmal, dass die Achse gebrochen
sei und sie 150 Euro Unkosten von mir haben wollen, obwohl sie in der Nähe noch ein anderes
Fahrzeug abholen mussten. Sie drohten mir mit dem Anwalt!
Die Achse ist bis heute nicht gebrochen... sie haben dann gemeint, dass man das alles nachprüfen lassen kann,
auch die Bremspur! Etwas aufgefallen? Sie haben doch erst zu mir gesagt, die Bremsen würden nicht gehen...?
Komisch!!!

Haben diese Leute so ein leichtes Spiel?
Ab dem Kaufvertrag, ja eigentlich schon davor, und mit Übergabe aller Briefe und Scheine
habe ich doch nichts mehr mit dem Fahrzeug zu tun. Uhrzeit wurde auch niedergeschrieben.

Ich kann doch nicht als Privatperson noch nach dem Kaufvertrag für alles bürgen, obwohl
ich das ja auch ausgeschlossen habe!

Ich weiss nicht mehr weiter!

Leider war ich an diesem Tag, als diese Leute zurück kamen, nicht mehr da! Sie haben meine Großeltern
angeschrien und verlangten den Kaufvertrag und haben diesen zerrissen! Geld wollten Sie auch noch für
das Tanken!

Es hat sich heraus gestellt dass das hinteren Räder etwas gewackelt haben wegen dem Radlager. Das sagte mir der TÜV nicht.

Mir hat der Rechtsanwalt geschrieben und verlangte -wegen dem Radlager- insgesamt Unkosten von ca. 450 Euro.

Da sind Kosten aufgeführt die gar nicht alle auf mich zutreffen können, da diese Leute sowieso in Garmisch noch
ein anderes Auto abholten und dies auf dem Weg dorthin war.
Er verlange Verpflegungsgeld, 4 mal tanken, 100 Euro Arbeitzszeit etc. Ich habe leider keinen Rechtschutz. Was soll ich tun?

Ich habe aus meiner Sicht keine Täuschung begangen, die Leute sind Probe gefahren und haben den Vertrag unterschrieben.
Jetzt wollen diese Leute eine Unmenge an Unkosten.


Mit freundlich Grüßen,

Manuel Hassel.

-----------------
"Lieber Gruß

Manuel."

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Lieber Manuel,

die haben geblufft und hatten auch scheinbar Erfolg damit. :(

Auch der Anwalt blufft nur, bleib ruhig und zunächst nicht darauf reagieren. Du hast als Privatmann rechtswirksam die Gewährleistung ausgeschlossen.

Juristisch können die garnichts von Dir und schon gar kein Schadensersatz oder Geld, es sei denn man weißt Dir nach, dass Du irgendwelche Mängel bewußt (Arglist) verschwiegen hast, das ist aber in der Praxis so gut wie unmöglich, also
entspannt bleiben. ;)



-----------------
"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

-- Editiert von krull14 am 16.07.2004 20:27:53

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#2
 Von 
ManuelDG
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort!

Mir macht das Ganze schon ziemlich angst, weil ich nicht weiß, ob auf mich noch mehr Kosten zukommen, wenn ich den Betrag nicht überweise.

Haben diese Leute juristisch das Recht die Unkosten von mir zu verlangen?



-----------------
"Lieber Gruß

Manuel."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Verlangen können Sie es schon, nur wird ihnen kein Richter den Anspruch auch zugestehen, nachdem wie Du es geschildert hast.

Kurzum, keine Sorgen machen, Du brauchst nichts zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Ich hoffe, Du hast alles niedergeschriebene, die Emails, die Auktion etc. ausgedruckt und aufgehoben. Dann keine Sorge. Das nächste mal das Auto nicht über Ebay, sondern über eine RICHTIGE Autobörse verkaufen. Dort bekommt man das gleiche Geld (mitunter sogar mehr) und man kann sich seine Käufer aussuchen.

Gruß, W.H.

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