Habe ich ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag?

1. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
KITE97
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe ich ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag?

Liebes Forum,

ich melde mich mit folgendem Anliegen unter starken Bauchschmerzen.

Am 22.05.2020 habe ich zu einem privaten Anbieter aus Interesse an seinem VW T4 Bus Kontakt aufgenommen.

Nach Besichtigung habe ich vorerst gegen einen Kauf entscheiden.

Wir blieben über WhatsApp in Kontakt.

Ein wichtiges Entscheidungskriterium war für mich wie hoch die Kfz Steuer ausfällt bzw. welche Euroklasse das Fahrzeug hat.

Über WhatsApp fragte ich den Anbieter wie viel Steuern er jährlich bezahlt hat. Seine Antworten "Das müssten um die 350 Euro gewesen sein."

Laut den Berechnungen bei dem Kfz Steuer Rechner des Bundesministeriums für Wirtschaft kommt ein Betrag um die 300 Euro heraus wenn man Euro2 wählt.

Da es das Fahrzeug als Euro2 Fahrzeug gibt, war für mich als Laie klar, dass ich das Auto kaufen kann ohne 500 oder 600 Euro Steuern zahlen zu müssen.

Nachdem ich das autoo gestern gekauft hatte, musste ich feststellen, dass das Fahrzeug wenn überhaupt nur Euro 1 hat und die Steuer etwa bei 500 oder 600 Euro liegen müsste.

Ich schrieb den Verkäufer sofort etwa 60 Minuten nach Abwicklung des Kaufvertrags an und sagte ihm, dass ich mit dem Auto nichts anfangen kann, wenn seine Angabe zur Kfz Steuer nicht stimmt.

Darauf erhielt ich keine Antwort.

Nun meine Frage: Liegt hier eine arglistige Täuschung vor bzw. kann ich vom Kaufvertrag zurück treten? Dazu kommt, dass ich sowieso ein mulmiges Gefühl hatte und ich mich vom Verkäufer beruhigen und brlabern lassen hab. Das auto quälte total stark als er es angemacht hat und lief erst nicht rund.

Er versicherte mir, dass das alles ganz normal ist und der Wagen keine Mängel hat, so langsam bekomme ich aber immer mehr Bauchschmerzen. Die Abdeckung vom Zündschloss unter dem Lenkrad wo Kabel hergehen ist ab, der Zündschlüssel lässt sich ganz seltsam drehen und der Verkäufer hat das Auto immer vor Ort gestartet auf Anfrage sagt er immer, dass wäre alles ganz normal. Mittlerweile, nachdem er nicht mehr geantwortet hat, glaube ich, dass ich verarscht wurde.

Sieht es rechtlich für mich eher gut oder eher ganz schlecht aus?

Problem nach Autokauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)

Keine arglistige Täuschung aber man kann es durchaus als das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft auslegen.
Da Mängelbeseitigung nur schwerlich möglich sein wird, kann dann, falls der VK wirklich nicht nachbessern kann, vom KV zurückgetreten werden. Hierzu müsste man aber klagen, falls der VK nicht einwilligt.
Ein Prozessrisiko besteht natürlich immer.

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Fabian.):
man kann es durchaus als das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft auslegen.



ich glaube - ich meine - das müssten ca. - ich denke - in etwa - ungefähr etc. etc.

Von der Nachweisbarkeit mal abgesehen, sieht eine zugesicherte in der Regel Eigenschaft anders aus. ;)


Zitat (von KITE97):
Die Abdeckung vom Zündschloss unter dem Lenkrad wo Kabel hergehen ist ab, der Zündschlüssel lässt sich ganz seltsam drehen



Und was davon konnte man bei der Besichtigung nicht erkennen?
Das Fahrzeug ist mindestens 17 Jahre alt!!


Zitat (von KITE97):
Sieht es rechtlich für mich eher gut oder eher ganz schlecht aus?


Bei dem geschilderten Sachverhalt eher schlecht.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Es sollte natürlich " eine zugesicherte Eigenschaft in der Regel " heissen. ;)


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119963 Beiträge, 39809x hilfreich)

Zitat (von Fabian.):
aber man kann es durchaus als das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft auslegen.

Nicht mal mit viel Phantasie ...



Zitat (von KITE97):
Nun meine Frage: Liegt hier eine arglistige Täuschung vor bzw. kann ich vom Kaufvertrag zurück treten?

Weder das eine noch das andere.

Man hat hier das offenbar kauf entscheidende Kriterium nicht vor dem Kauf geklärt, scheinbar ist es noch immer ungeklärt.

Da kommt dann der unbeliebte Faktor "selber schuld" zum tragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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