Haben Wohnwagen auch Rechte?

26. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
knusperfix
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haben Wohnwagen auch Rechte?

Hallo!

Habe ich ein Recht? Mein Fall:

Wohnwagen wurde vor drei Monaten zum Vertragshändler von der Firma Bürstner gebracht, aufgrund eines Schadens. Zu dem Zeitpunkt war dieser drei Wochen alt.
Nach sechs Wochen war der Wohnwagen fertig! Jedoch hat der Gutachter der Versicherung den Schaden geringer geschätzt, und es musste neu begutachtet werden. Ich habe dem Händler gesagt, dass ich die Kosten in Höhe von 3500€ selber zahle, den Wohnwagen aber mitnehmen will. Ging nicht !?!?
Vor zwei Wochen bekomme ich ein Schreiben von der Versicherung dass alles beglichen ist, aber weiter nichts!!!
Der Wohnwagen war neu, hätte hier unterm Dach gestanden. Ich konnte diesen nicht nutzen.

Kann ich gegen irgendjemanden vorgehen? Habe ich irgendwelche Rechte? Drei Monate! Und ich habe diesen immer noch nicht. Die geben mir meinen Besitz nicht wieder!


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Sie können den Händler auf Herausgabe verklagen.
Aber vorher eine Herausgabefrist setzen.

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#2
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Das ist doch nie und nimmer die ganze Geschichte. Kein Händler sagt: "Jupp, alles ok." - "Na, dann nehm ich die Kiste mal mit." - "Nö, die bleibt hier.".
Also, was sagt der Händler und was hast Du vergessen zu erzählen?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nun, wenn er zunächst zurückbehält, weil die Bezahlung ungeklärt ist... Also in meinen Augen ist das nachvollziehbar.

Die Frage ist, ob es danach, also nachdem die Versicherung bezahlt hat, nochmal ein Kontakt stattfand oder ob der Kunde heir denkt, er kriegt ihn nun automatisch. Vielleicht mal anrufen, also wie xxsiodxx sagt, mal eine Frist setzen bis wann der Wohnwagen wieder beim Kunde zu stehen hat.

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#4
 Von 
knusperfix
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist leider alles!
Ich habe noch Verständnis gehabt, das die den nicht geben wollten, weil die Versicherung nicht gezahlt hat, aber selbst mein Vorschlag dass ich bezahle, wurde ignoriert. Wurde nie weitergeleitet, nie war jemand da, wenn ich dort war, und es sind von mir 40 km pro strecke bis zur Werkstatt. Faxe werden ignoriert und versprochene Rückrufe werden nicht vollbracht.

Habe heute erneut mit dem Werk von Bürstner gesprochen, er hat mich nach einer halben Stunde zurückgerufen und gesagt, dass es Probleme mit der Bezahlung gibt, die Werkstatt sich heute meldet. So kam es auch (Wenn jemand von oben anruft, wird wohl doch zurückgerufen). Die Reparatur wurde vor zwei Wochen bezahlt, aber "Wir hatten keine Zeit die noch fehlenden aufkleber aufzukleben"!!!

Auch wenn es niemand glaubt es ist so!!! Ich will einfach wissen, ob ich rechtlich irgendwelche Chancen habe, weil wie gesagt, der steht draußen, war neu. Konnte in den Herbstferien nicht wegfahren, da dieser in der Werkstatt steht. Und jetzt, nachdem das Werk anrief, kam raus dass die Aufkleber noch gar nicht dran sind. Ist doch nicht normal.

Nutzungsausfallentschädigung? Habe alles schriftlich, dass ich schon vor Wochen bezahlen wollte. War mittlerweile paar mal dort, aber es hat nichts gebracht, es sind meine Benzinkosten. Keine Rausgabe, keine Rechnung, und jetzt wieder warten?

Der Wohnwagen hat nur in der Werkstatt stehend eine Wertminderung erlitten? Geht damit was?

Was ist wenn dieser jetzt einen Schaden hat, welcher noch nicht da war? Was dann?



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-- Editiert knusperfix am 26.10.2012 18:21

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#5
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Sieht schlecht aus:
http://www.captain-huk.de/urteile/der-6-zivilsenat-des-bgh-hat-zur-nutzungsausfallentschaedigung-bei-einem-wohnmobil-entschieden/

In Zukunft: Fristen setzen, danach Anwalt, wenn Du es schnellstmöglich umsetzen willst.

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