Händler Ankauf - Beschädigung übersehen

14. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
drgoebel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler Ankauf - Beschädigung übersehen

Hi,

ich habe einen PKW an einen Händler in Anzahlung gegeben, um mir einen Neuwagen zu kaufen.
Der Händler hat sich mein altes Auto zwei mal angeschaut, und nichts bemängelt.
Heute ruft er mich an, ich hätte ihm den Schaden verschwiegen (es handelt sich um einen Kratzer am Schweller) und will nun, dass ich den Schaden bezahle.
Ich persönlich wusste von dem Schaden gar nichts.
Muss ich nun zahlen? Der Händler hat den Vertrag unterschrieben (Ankaufsvertrag).

Vielen Dank für eine Rückinfo!

Oliver

Problem nach Autokauf?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Es zeugt nicht gerade von Professionalität, wenn ein Autohändler (Fachmann!) nachträglich (!) einen Kratzer bemängelt, der auch ohne Demontage des halben Autos zu sehen gewesen wäre. Ich sehe es so, dass er geschludert hat und nun den für ihn äußerst peinlichen Weg der nachträglichen Regressnahme des Vorbesitzers geht.
Es kann einem Profi durchaus mal passieren, dass man etwas übersieht, sich zu wenig Zeit nimmt, einfach mal einen Fehler macht. Dann muss man aber auch dazu stehen und nicht hinterher noch den bis dahin hoffentlich zufriedenen Kunden die Ohren vollsülzen.

Gruß, W.H.

-----------------
"http://www.vendere-mobile.de"

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#2
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

hallo,
ich denke mal nicht.
Ein Neuwagenhändler der sich das Auto anschaut, einen Ankaufspreis bekannt gibt und dann das Geschäft tätigt, kann ich nachhinein keinen Anspruch mehr erheben.
Ich denke mal, dass zu demHändler eine Werkstatt zugehört und er also in der Lage gewesen ist, dass Auto zu prüfen.
Er sollte Fachmann genug sein, wenn er also Mängel übersieht, ist es Pech für ihn.

Gruß Spezi

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#3
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo,

es könnte aber auch sein, das zwischen dem Anschauen und dem Ankauf noch einige Zeit war und der Kratzer in dieser Zeit entstanden ist. Dann hätte der Händler sehr wohl das Recht auf Nachbesserung. Ich kenne das aus eigener Erfahrung ( mit Radio angesehen und Preis gemacht, bei Übergabe kein Radio mehr drin).

Gruß doko

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#4
 Von 
drgoebel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Infos.

Der Schaden muss länger vorhanden gewesen sein, da ich den Händler selbst fragte, ob der frisch aussehe, was er verneinte. Und bei dem Schaden muss ich ehrlich sagen, das hätte ich gemerkt, und ich bin keiner, der einem den Schaden in die Schuhe schieben will.
Aber ich sehe nur eine Beteiligung der Reparatur an und nicht den vollen Betrag, da ich von dem Schaden ja selbst nichts wusste.

Gibt es hierzu irgendwelche Rechtsprechungen oder ähnliches?

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#5
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

@ doko.

das gibts schon, aber hier macht sich der Händler es zu einfach.

Klar, für danach entstandene Schäden mag das so gehen, aber dann kann ja jeder später sagen, die oder die Beulen ware vorher nicht da und will nun weniger geben.

Ist halt schwierig zu sagen, wann ein Kratzer entstanden ist.
Am besten, dann bei Übernahme noch mal kurz Checken.
Wieviel Zeit lag denn überhaupt, zwischen dem Ankauf und der Abgabe des Autos ??

Gruß Spezi

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#6
 Von 
drgoebel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vor ca. 2 Wochen hat sich der Händler das Auto intensiv angeschaut, dann war gestern abend Übergabe, d.h. das Auto habe ich dort abgegeben und das neue mitgenommen.
Er hat sich das Auto auch noch einmal grob angeschaut, und danach den Ankaufsvertrag unterschrieben.

Das Auto wurde dann sofort stehen gelassen!

Weiss jemand eine aktuelle Rechtsprechung, auf die ich mich berufen kann?

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