Händler Garantie Nehmerzylinder

11. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Meliw123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)
Händler Garantie Nehmerzylinder

Hallo,
ich habe mir vor knapp 4 Monaten ein Auto bei einem Händler gekauft. Dann stand ich an der Ampel und konnte keinen Gang mehr einlegen. Der Händler hat eine eigene Werkstatt, deshalb habe ich den Wagen dort hin abschleppen lassen. Der Händler meinte, es wäre der Nehmerzylinder und die Kosten fürs Material und Einbaukosten müssen komplett von mir übernommen werden. Eigentlich hatte ich mir das Auto bei einem Händler gekauft, weil ich dachte, dass ich dort auf der sicheren Seite bin, dass erstmal keine höheren Reparaturkosten anfallen. Ist der Nehmerzylinder ein Verschleißteil? Muss der Händler sich nicht an die Kosten beteiligen? Ich bin für jede Antwort dankbar.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat:
Ist der Nehmerzylinder ein Verschleißteil?

Naja, das Auto besteht komplett aus Verschleißteilen. Der einzige Unterschied besteht in der Dauer bis der Verschleiß eintritt.



Dein Vorteil: Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler aufgrund der Beweislastumkehr nachweisen, das es normaler Verschleiß wäre und kein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel.

Ich würde daher dem Händler gerichtsfest mitteilen, das ich auf eine Instandsetzung im Rahmen meiner Gewährleistungsrechte bestehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Meliw123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Dann muss ich mir jetzt einen Anwalt nehmen um es gerichtsfest mitzuteilen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Setzen Sie dem Händler eine Frist, mit Ablehnungsandrohung.
"Hiermit setze ich Ihnen eine Frist die Reparatur im Wege der Gewährleistung zu
erledigen bis zum.................. Nach Fristablauf werde ich ein anderes Unternehmen mit der
Reparatur beauftragen, und Sie mit den Kosten belasten."
Ich bitten um Terminabsprache, Telefon Nr. ..........
-Schriftlich per Einschreiben mit Rückschein-

-- Editiert von xxsirodxx am 12.04.2015 11:28

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 226x hilfreich)

Nun ja, bei einer Laufleistung von 450000 km und das bei einen reparaturanfälligen Mini Baujahr vor 1980 kann man bei einem defekten Kupplungsnehmerzylinder schon von üblichen Verschleiß ausgehen.


Gruß

Uwe

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Meliw123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo xxsirodxx,
die Antwort ist sehr hilfreich, nur in meinem Fall nicht. Ich habe das Auto gestern repariert abgeholt.
Wegen der Bezahlung habe ich darauf bestanden, mit dem Chef zu sprechen. Dieser ist aber momentan im Urlaub und in den
nächsten Tagen wieder zurück. Meine Autoschlüssel habe ich dann bekommen und ich bin gefahren. Unterschrieben habe ich
nichts. Die Rechnung liegt auch noch beim Händler. Ich habe gesagt, dass ich mich in den nächsten Tagen telefonisch bei dem Chef melden werde.
Viele Grüße
Meli


Hallo Uwe,
das Auto ist Baujahr 2005 und hatte bei Kauf ca. 105.000 km.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Meliw123):

Hallo Uwe,
das Auto ist Baujahr 2005 und hatte bei Kauf ca. 105.000 km.

Bei dem Alter dürfte es Allerdings schon eher auf Verschleiß hin gehen, auch Gumimanschetten alter eben.
Und nach einem Gebrauch von 4 Monaten kann man eher nicht davon ausgehen, dass der Schaden schon bei Übergabe vorhanden war.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Meliw123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Dann habe ich kein Gewährleistungsrecht, da mein Auto Bj 2005 ist?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

Doch, Gewährleistung hast Du kraft Gesetzes.

Es besteht hier nur die Gefahr, das dem Händler der Nachweis gelingt, das es normaler Verschleiß ist.
Das muss er aber beweisen, nicht nur behaupten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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