Händler hat Beilackierung verschwiegen

21. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Caberra
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Händler hat Beilackierung verschwiegen

Hallo zusammen,

benötige mal Hilfe.

Vor 2 Wochen habe ich mir ein Astra ST gekauft, welcher ein Jahreswagen mit 12 km war.
Der Händler hat mir kurz vor dem Kauf per Email mitgeteilt, dass es damals einen minimalen Transportschaden an der Heckklappe gab, welcher durch eine neue Lackierung behoben wurde.
Im Kaufvertrag steht "Schaden behoben gemäß Email".
Ich habe den Händler nach dem Kauf noch gebeten mir ein Dokument zukommenzulassen auf welchem steht, was und in welcher Höhe gemacht wurde. (Im Falle eines Verkaufs in ein paar Jahren)
Jetzt steht auf dem Dokument, dass die Heckklappe und der Stossfänger lackiert wurden.
Von dem Stossfänger war aber nie die Rede.
Ich habe den Händler kontaktiert und er meinte jetzt, dass eine Beilackierung ganz normal sei und aus diesem Grund der Stossfänger lackiert wurde.
Hätte der Händler das nicht angeben müssen?

Gruß
Caberra


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

quote:
Ich habe den Händler kontaktiert und er meinte jetzt, dass eine Beilackierung ganz normal sei
Das ist auch korrekt so!

Würde man nicht beilakieren, würde ein Farbunterschied zum anderen Lakeireten teil bestehen. Beilackieren bedeutet nur eine Farbangleichung vorzunehmen...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Caberra
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

OK.
Hätte er mir aber nicht sagen müssen, dass auch die Stossstange lackiert wurde?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Da diese ja keine Schaden hatte und auch nur sehr wenig an der Stossstange lackiert wurde, würde ich sagen nein, denn das ist mit dem dir genannten Transportschden doch schon dementsprechend abgegolten, dies gehört ja eindeutig zu dem erwähneten Schaden...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Und?
Die fachgerechte Beseitigung eines Mangels kann per se kein neuer Mangel sein!

-----------------
"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Der Händler hat mitgeteilt, das es einen Transportschaden an der Heckklappe gab welcher durch eine neue Lackierung behoben wurde.

Er hat nicht mitgeteilt, das ausschlieslich die Heckklappe lackiert wurde.
Eine Farbangleichung der umliegenden Bauteile entspricht durchaus den anerkannten Regeln der Technik.

Selbst eine komplett neue Lackierung des gesamten Fahrzeugs könnte von der Formulierung umfasst sein.



quote:
Die fachgerechte Beseitigung eines Mangels kann per se kein neuer Mangel sein!

Doch, hätte der Händler explizit mitgeteilt, das nur die Heckklappe neu lackiert wurde, wäre eine Farbangleichung umliegender Bauteile durchaus ein Mangel.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von Harry van Sell am 21.05.2013 22:27

Doch, hätte der Händler explizit mitgeteilt, das nur die Heckklappe neu lackiert wurde, wäre eine Farbangleichung umliegender Bauteile durchaus ein Mangel. <hr size=1 noshade>

hätte, hätte, hätte. Hat er aber nicht. Deine Bestätigung ("doch") ist in Kombination mit einem alternativen Sachverhalt ("hätte") zwar korrekt, trifft aber nicht auf die Situation zu und widerspricht nicht meiner vorherigen Aussage, sondern ergänzt sie um eben diese Alternative. siehe hier:

quote:<hr size=1 noshade>von Caberra am 21.05.2013 09:07

Der Händler hat mir kurz vor dem Kauf per Email mitgeteilt, dass es damals einen minimalen Transportschaden an der Heckklappe gab, welcher durch eine neue Lackierung behoben wurde. <hr size=1 noshade>

Der Schaden wurde durch eine neue Lackierung behoben. Da steht aber nicht, dass nur die Heckklappe lackiert wurde. Es gilt gem. §434 BGB "Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat." Die vereinbarte Beschaffenheit ist: "Heckschaden durch Lackierung behoben" (was auch immer dazu notwendig war dies zu tun) und nicht "Heckschaden durch Lackierung der Heckklappe behoben". Somit kann ich mich nur wiederholen:
quote:<hr size=1 noshade>von radfahrer999 am 21.05.2013 15:46

Die fachgerechte Beseitigung eines Mangels kann per se kein neuer Mangel sein! <hr size=1 noshade>


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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Caberra
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Noch mal zur Info:
Der Händler hat mich auf den Transportschaden hingewiesen und mir noch mitgeteilt, dass die Heckklappe lackiert wurde.
Von der Stoßstange war nie die Rede.
Nach meinem gestrigen Anruf meinte er noch " Da sie ja auch aus der Automobilbranche kommen bin ich davon ausgegangen das sie wissen, dass man beilackieren muss".
Das wußte ich aber nicht!

1x Hilfreiche Antwort



#10
 Von 
Caberra
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Warum so einen Aufwand?
Ich kaufe einen Jahreswagen mit 12km, den ich auch irgendwann wieder verkaufen werde.
Gut möglich, dass ich dadurch beim Verkauf Geld verliere.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
Gut möglich, dass ich dadurch beim Verkauf Geld verliere.
Eher nicht, denn wie schon erwähnt, das ist ganz normaler Part der Schadensbehebung, ob du nun sowas weisst oder nicht, spielt keine Rolle dabei...

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Ja was denn nun

quote:
Der Händler hat mir kurz vor dem Kauf per Email mitgeteilt, dass es damals einen minimalen Transportschaden an der Heckklappe gab, welcher durch eine neue Lackierung behoben wurde.


quote:
Der Händler hat mich auf den Transportschaden hingewiesen und mir noch mitgeteilt, dass die Heckklappe lackiert wurde.

Nun haben wir 2 komplett unterschiedliche Varianten der Aussage mit unterschiedlichen Folgen.

Wäre schön, wenn Du Dich mal entscheiden könntest welche denn nun gelten soll ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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